01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2002.90.49.95.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2002.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2002.90.498-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2002.90.49.9510-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2002.90.49.95.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2002.90.49.95.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2002.90.49.95.0?
- ×Tomaten, ganz oder in Stücken2002.10
- ×mit einem Trockenmassegehalt von weniger als 12 GHT2002.90.11.00.0, 2002.90.19.00.0
- ×mit einem Trockenmassegehalt von nicht weniger als 12 GHT, jedoch nicht mehr als 20 GHT2002.90.20.00.0
- ×mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 34 GHT2002.90.80
- ×in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg2002.90.41
- ×mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 30 GHT2002.90.49.20.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2002.90.49.95.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2002.90.49
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 2002.90.49.20.0 | mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 30 GHT | Präferenzzollkontingent |
| 2002.90.49.95.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2002.90.49 eingereiht
2 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI22351/25-1Deutschland | Tiefgekühltes Fertiggericht aus drei Komponenten (Inhalt: 285 g) in einer Kunststoffschale. Zwei Komponenten sind eine … | 05.06.2028 |
| DEBTI51246/23-1Deutschland | tiefgekühltes, püriertes Fertiggericht, in 275 g-Packungen aufgemacht Beschaffenheit des zur vZTA DEBTI-22578/19-1 … | 11.04.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 2002.90.19 | 4 | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): shakshouka-basis; aufmachung: im bedruckten verbundkarton für den einzelverkauf aufgemacht; inhalt: 390 g. beschaffenheit des vorgelegten warenmusters … |
| 2002.90.80 | 3 | Assortiment in einer Holzkiste für den Einzelhandel verpackt, in Form eines wiederverwendbaren Aperitif-Tabletts, das mehrere Zubereitungen von Lebensmitteln und Gewürzen enthält, bestehend aus: - … |
| 2002.90.20 | 1 | Lebensmittelzubereitung auf Tomatenpüreebasis, bestimmt zur Herstellung von Saucen auf Tomatenpüreebasis, mit einem Trockenmassegehalt von 12 % bis 20 %, verpackt in einem 214 kg Fass mit … |
| 2002.90.41 | 1 | Lebensmittelzubereitung auf Basis von Tomatenpüree, bestimmt zur Herstellung von Soßen auf Basis von Tomatenpüree, mit einem Gewichtsanteil an Trockenmasse von mindestens 20 % und höchstens 34 %, für … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2002.90.49.95.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 2002.90.49.95.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2002.90.49.95.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (4)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.1012 | Algerien | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1187 | Libanon | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1215 | Tunesien | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.6714 | Ukraine | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 14,4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 45 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile, Israel und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 12,6 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2002.90.49.95.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2002.90.49.95.0
Anmerkungen (1)
4. Zu Position 2002 gehört auch Tomatensaft mit einem Trockenmassegehalt von 7 GHT oder mehr.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2002.90.11 bis 2002.90.99 | andere: Hierher gehört z. B. Tomatenmark, auch in Form von Broten, Tomatenkonzentrat und Tomatensaft mit einem Trockenmassegehalt von 7 GHT oder mehr. Hierher gehört auch Tomatenpulver, das durch Trocknen von Tomatensaft hergestellt wird. Dagegen gehört Tomatenpulver, das durch Mahlen von Flocken — hergestellt durch Trocknen von in Scheiben geschnittenen Tomaten — gewonnen wird, zu Unterposition 0712.90.30. |
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 1694/200124.08.2001 | Eine Zubereitung aus Tomatenfruchtpulpe und Tomatensaft mit 7 GHT Trockenmasse in luftdicht verschlossenen Dosen mit 2 500 g Inhalt wurde gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in die Warennummer 2002.90.11 eingereiht. | 2002.90.11 |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 2002.90.49
- 01.01.20242002.90.49neu eingeführt · „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger“ · aus 2002.90.39, aus 2002.90.91, aus 2002.90.99
- 01.01.20242002.90.49.95.0neu eingeführt · aus 2002.90.31, 2002.90.39, 2002.90.91, 2002.90.99
- 01.01.20252002.90.49.20.0neu eingeführt · „mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 30 GHT“ · aus 2002.90.49
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2002.90.49.95.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Tomatenmark unter 2002.90.49?
Tomatenmark gehört in die Zolltarifnummer 2002.90.49.95.0, wenn es in unmittelbaren Umschließungen mit 1 kg oder weniger Inhalt aufgemacht ist und einen Trockenmassegehalt von mehr als 20 GHT bis 30 GHT hat. Mit mehr als 30 GHT Trockenmasse gilt die Zolltarifnummer 2002.90.49.20.0.
Welche Zolltarifnummer gilt für Tomatenzubereitungen mit mehr als 30 GHT Trockenmasse unter 2002.90.49?
Tomatenzubereitungen mit mehr als 30 GHT Trockenmasse in unmittelbaren Umschließungen mit 1 kg oder weniger gehören in die Zolltarifnummer 2002.90.49.20.0. Die Zolltarifnummer 2002.90.49.95.0 erfasst dagegen mehr als 20 GHT bis 30 GHT.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Belarus unter der Zolltarifnummer 2002.90.49.95.0?
Ja, für Waren mit Ursprung Belarus fällt unter dieser Zolltarifnummer bei der Einfuhr ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gibt es einen Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland unter der Zolltarifnummer 2002.90.49.95.0?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland fällt unter dieser Zolltarifnummer bei der Einfuhr ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Seit wann gilt die Zolltarifnummer 2002.90.49.95.0?
Die Warennummer 2002.90.49 entstand zum 1. Januar 2024 aus den Warennummern 2002.90.39, 2002.90.91 und 2002.90.99. Zum 1. Januar 2025 wurde die Unterteilung der 11-stelligen Nummern geändert.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
