Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Tennisball durchläuft folgende Gliederungsebenen des Zolltarifs:
- AbschnittKap. 94 bis 96: Verschiedene WarenXX
- KapitelSPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR95
- PositionGeräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken9506
- UnterpositionBälle, ausgenommen Golf- und Tischtennisbälle950661
- ZolltarifnummerTennisbälle
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tennisball
Der HS-Code für Tennisball lautet 9506.61 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9506.61.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9506.61.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9506.61.00.00.0.
Einreihung von Tennisball nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Tennisbällen folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV). AV 1 bestimmt die Position nach ihrem Wortlaut. 9506.61 nennt Tennisbälle ausdrücklich. AV 3a (Spezialitätsregel) verdrängt die Auffangunterposition 9506.69.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tennisball
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungaufblasbare Bälle | 9506.62.00.00.0 | 2,7 % |
| Alternative Einreihungandere (Bälle, ausgen. Golf- und Tischtennisbälle) | 9506.69.00.00.0 | 2,7 % |
| Alternative Einreihunganderes Spielzeug (Nachbildungen von Tennisbällen) | 9503.00.99.90.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Tennisball (9506) ≠ aufblasbare Bälle (9506) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tennisball bleibt die Zolltarifnummer 9506.61.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Tennisball (9506) ≠ andere (Bälle, ausgen. Golf- und Tischtennisbälle) (9506) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tennisball bleibt die Zolltarifnummer 9506.61.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Tennisball (9506) ≠ anderes Spielzeug (Nachbildungen von Tennisbällen) (9503) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tennisball bleibt die Zolltarifnummer 9506.61.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Tennisball (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI21949/19-2 | Tennisball, ca. 6,7 cm, kautschutiert, gelber Filzbezug, zwei Bälle mit Tennisschläger und Trinkflasche in Tasche – getrennt einzureihen | 9506.61.00.00.0 |
| DE24240/10-1 | Set aus drei Bällen (ca. 6,35 cm), kautschutiert, gelber Filz, Schweißnaht – als Spielzeug-Nachbildung eingereiht (Abgrenzungsfall) | 9503.00.99.90.0 |
| DE5181/15-1 | Spielzeug-Tennisball (7 cm), Weichkautschuk, Filz, Schweißnaht – als Spielzeug eingereiht (Abgrenzungsfall) | 9503.00.99.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Tennisball
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
Weitere Produkte aus Sport & Freizeit
Nachfolgende Produkte aus den Bereichen Sport, Spielzeug und Ausrüstung haben ähnliche oder angrenzende Zolltarifnummern. Sie dienen als Vergleich für die Einreihung.