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Zolltarifnummer für Handy-Ladegeräte

Häufigste Zolltarifnummer · Handy-Ladegerät

Handy-Ladegeräte gehören in die Position 8504. Für das übliche Steckernetzteil, das Wechselstrom in Gleichstrom umwandelt, gilt die Zolltarifnummer 8504.40.83.90.0. Entscheidend ist die Gleichrichtung, also die Umwandlung von Wechselstrom in Gleichstrom.

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01Ausführungen

Welche Zolltarifnummer haben Handy-Ladegeräte?

Der Baum zeigt den Weg vom Wortlaut der Position bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.

PositionElektrische Transformatoren …
UnterpositionStromrichter
andere
Kombinierte NomenklaturGleichrichter
ZolltarifnummeranderehäufigsteHandy-Ladegerät0 %0 %

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

Für die Einfuhr zählt die 11-stellige Zolltarifnummer, für Ausfuhr und Intrastat die 8-stellige Warennummer.

  1. 01 · HS-Code8504.406-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8504.40.838-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8504.40.83.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8504.40.83.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

Zolltarifnummer finden

Welche Zolltarifnummer gilt für Ihre Handy-Ladegeräte?

Die Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab. Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

02Einreihung

Worauf es bei der Einreihung von Handy-Ladegeräten ankommt

Wenn nur „Handy-Ladegerät“ bekannt ist

Mit der Angabe „Handy-Ladegerät“ allein gibt es keine eindeutige Nummer. Die Einreihungsprüfung stellt dann diese Rückfragen.

FrageAntwort im BeispielWeitere Antworten
1. Welche technische Funktion beschreibt das Datenblatt für dieses Steckernetzteil?Gleichrichter (wandelt Wechselstrom in Gleichstrom um).Akkumulatorenladegerät (das Netzteil selbst ist als Ladegerät für Akkumulatoren ausgeführt). · Wechselrichter mit Maximum Power Point (MPP)-Tracking-Funktion. · Wechselrichter ohne Maximum Power Point (MPP)-Tracking-Funktion. · Sonstiger Stromrichter, weder Akkumulatorenladegerät, Gleichrichter noch Wechselrichter.

Mit den Antworten im Beispiel ergibt sich 8504.40.83.90.0.

03Abgrenzung

Häufige Verwechslungen bei Handy-Ladegeräten

VerwechslungRichtigGrund
Transformator statt Handy-LadegerätZolltarifnummer TransformatorPosition 8504Transformatoren sind im Wortlaut der Position 8504 genannt. Ein Transformator ist eine eigene Ware innerhalb dieser Position.
USB-Ladegerät statt Handy-LadegerätZolltarifnummer USB-LadegerätPosition 8504Die Stellungnahme zu USB-Ladegeräten für Mobiltelefone, MP3-Player, Tablets und Kameras betrifft die Warennummer 8504.40.30. Diese Ware ist deshalb getrennt von der Gleichrichter-Einreihung zu prüfen.

04vZTA

So hat der Zoll Handy-Ladegeräte eingereiht (vZTA)

Gültige vZTA je Nummer

8504.40.83Handy-Ladegerät292
vZTAWareNummer
DEBTI27110/26-1Deutschland · bis 04.10.2029Elektrischer Stromrichter, sog. Labornetzteil, in drei verschiedenen Ausführungen, siehe Abbildung in der Anlage, im …8504.40.83
DEBTI29994/26-1Deutschland · bis 13.09.2029Elektrischer Stromrichter, als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, siehe Abbildung in der …8504.40.83

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Handy-Ladegeräte

€
8504.40.83.90.0Handy-Ladegerät0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.07.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (ab 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Weiterführend

06Maßnahmen

Maßnahmen bei Einfuhr und Ausfuhr von Handy-Ladegeräten

GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Krim und Sewastopol, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Handy-Ladegeräten

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 2
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.
Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 12
12. Im Sinne der Positionen 8541 und 8542 sind: a) i) „Halbleiterbauelemente“ Bauelemente, deren Arbeitsweise auf der Veränderung des spezifischen Widerstandes unter dem Einfluss eines elektrischen Feldes beruht oder halbleiterbasierte Transducer. Halbleiterbauelemente können auch Baugruppen aus vielen Bauelementen umfassen, die auch mit Nebenfunktionen erfüllenden aktiven und passiven Bauelementen ausgestattet sein können. Im Sinne dieser Definition sind „halbleiterbasierte Transducer“ halbleiterbasierte Sensoren, halbleiterbasierte Aktuatoren, halbleiterbasierte Resonatoren und halbleiterbasierte Oszillatoren, bei denen es sich um Arten von diskreten Halbleiterbauelementen handelt, die eine intrinsische Funktion erfüllen und in der Lage sind, jede Art physikalischer oder chemischer Phänomene oder eine Aktion in ein elektrisches Signal bzw. ein elektrisches Signal in eine beliebige Art physikalischer Phänomene oder eine Aktion umzuwandeln. Alle in halbleiterbasierten Transducern enthaltenen Bauelemente sind auf praktisch untrennbare Weise verbunden und können auch untrennbar vereinigte, für ihren Bau oder ihre Funktion notwendige Materialien enthalten. Die folgenden Ausdrücke haben die jeweilige Bedeutung: 1) „Halbleiterbasiert“ bedeutet auf einem Halbleitersubstrat aufgebaut oder hergestellt oder aus Halbleitermaterialien hergestellt, durch Halbleitertechnologie hergestellt …

Einreihungsverordnungen (5)

VerordnungWareDamals
2017/146509.08.2017Ein kabelloses Ladegerät aus Adapter und Ladeplatte, bei dem der Adapter Wechselstrom in Gleichstrom umwandelt, wurde in die damalige Warennummer 8504.40.90 eingereiht, heute in 8504.40.95.8504.40.90heute 8504.40.95
2016/195704.11.2016Ein elektronisches Steuergerät für Xenon-Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen, das Gleichspannung aus dem Bordnetz in Gleichspannung mit höherer Spannung umwandelt, wurde in die damalige Warennummer 8504.40.90 eingereiht, heute in 8504.40.95.8504.40.90heute 8504.40.95
2016/66626.04.2016Ein AC/DC-Adapter aus Kunststoff, der Wechselstrom in Gleichstrom umwandelt und eine Set-Top-Box versorgt, wurde in die damalige Warennummer 8504.40.82 eingereiht, heute in 8504.40.83.8504.40.82heute 8504.40.83
2015/231908.12.2015Ein Adapter, der Wechselstrom in Gleichstrom umwandelt und an eine Spielkonsole der Position 9504 angeschlossen wird, wurde in die damalige Warennummer 8504.40.82 eingereiht, heute in 8504.40.83.8504.40.82heute 8504.40.83
1110/201223.11.2012Ein Kfz-Ladegerät vom Typ Gleichstromumformer mit Stecker für den Zigarettenanzünder und zwei USB-Schnittstellen, das Mobiltelefone und andere Geräte mit Strom versorgt, wurde in die damalige Warennummer 8504.40.90 eingereiht, heute in 8504.40.95.8504.40.90heute 8504.40.95

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-297/1315.05.2014Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die Verordnung (EG) Nr. 2031/2001 der …
C-559/1805.09.2019Die Unterposition 8504.40.30 der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den sich nacheinander aus der Verordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom …

5 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

08Ähnliche Waren

Ähnliche und verwechselte Waren

Gleiche Kategorie, teils andere Nummern. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

Oft verwechselt

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Präferenzen, Maßnahmen und Fußnoten je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA, Zahl je Nummer und die Beispiele
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Positionen und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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