Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Ingwer-Öl leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL33
- PositionÄtherische Öle (auch entterpenisiert), einschließlich "konkrete" oder "absolute" Öle; Resinoide; extrahierte Oleoresine; Konzentrate ätherischer Öle in Fetten, nicht flüchtigen Ölen, Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch Enfleurage oder Mazeration gewonnen; terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen; destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle3301
- Unterpositionandere ätherische Öle als solche von Citrusfrüchten330124
- Unterpositionandere330129
- Kombinierte Nomenklaturandere33012942
- Kombinierte Nomenklaturnicht entterpenisiert33012942
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ingwer-Öl
Der HS-Code für Ingwer-Öl lautet 3301.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3301.29.49. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3301.29.49.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3301.29.49.00.0.
Einreihung von Ingwer-Öl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Ingwer-Öl folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt den Vorrang des Wortlauts der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen. AV 3 b) greift, wenn die Ware nach ihrer stofflichen Beschaffenheit (ätherisches Öl) in Position 3301 einzureihen ist. AV 6 legt die Unterpositionen auf derselben Stufe fest.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ingwer-Öl
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungRosenöl, nicht entterpenisiert — nicht zutreffend, da Ingweröl kein Rosenöl ist | 3301.29.42.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungentterpenisierte ätherische Öle (Geraniumöl, Jasminöl, Vetiveröl etc.) — nicht zutreffend, da Ingweröl typischerweise nicht entterpenisiert angeboten wird | 3301.29.71.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungResinoide — nicht zutreffend, da ätherisches Ingweröl durch Wasserdampfdestillation gewonnen wird, nicht durch Extraktion | 3301.30.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungIngwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert (Kapitel 9, Gewürze) — nicht zutreffend, da ätherisches Öl kein getrockneter Ingwer ist, sondern ein destilliertes Konzentrat des Kapitels 33 | 0910.11.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Erzeugnisse der Position 3301 (terpenhaltige Nebenerzeugnisse etc.) — nicht zutreffend, da es sich um reines ätherisches Öl handelt | 3301.90.90.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Ingwer-Öl (3301) ≠ Rosenöl, nicht entterpenisiert — nicht zutreffend, da Ingweröl kein Rosenöl ist (3301) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ingwer-Öl bleibt die Zolltarifnummer 3301.29.49.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ingwer-Öl (3301) ≠ entterpenisierte ätherische Öle (Geraniumöl, Jasminöl, Vetiveröl etc.) — nicht zutreffend, da Ingweröl typischerweise nicht entterpenisiert angeboten wird (3301) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ingwer-Öl bleibt die Zolltarifnummer 3301.29.49.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ingwer-Öl (3301) ≠ Resinoide — nicht zutreffend, da ätherisches Ingweröl durch Wasserdampfdestillation gewonnen wird, nicht durch Extraktion (3301) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ingwer-Öl bleibt die Zolltarifnummer 3301.29.49.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel ist bei Ingwer-Öl nur bei abweichender Beschaffenheit möglich:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungIngwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert (Kapitel 9, Gewürze) — nicht zutreffend, da ätherisches Öl kein getrockneter Ingwer ist, sondern ein destilliertes Konzentrat des Kapitels 33 | 0910.11.00.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Ingwer-Öl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI46761/22-1 | Anderes ätherisches Öl, nicht entterpenisiert; Asafoetida-Öl — Vergleichsfall für die Einreihung nicht entterpenisierter ätherischer Öle in 3301.29.49.00.0 | 3301.29.49.00.0 |
| DEBTI30185/24-1 | Ätherisches Öl; Cognac-Öl — Vergleichsfall für nicht entterpenisiertes ätherisches Öl in 3301.29.49.00.0 | 3301.29.49.00.0 |
| DEBTI50507/21-1 | Ätherisches Öl; Petitgrain-Öl — Vergleichsfall | 3301.29.49.00.0 |
| DEBTI46770/22-1 | Estragon-Öl — Vergleichsfall | 3301.29.49.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr | Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig. |
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Ingwer-Öl
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ingwer-Öl mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
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