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Lebensmittel & GetränkeKapitel 19Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel: 1901.90.91.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel (1901.90.91.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel Produktbild

Für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel ist in Abschnitt IV (Waren der Lebensmittelindustrie), Kapitel 19 (Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch) verortet.

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  • Position: 1901 - Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40|GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401|bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5|GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 1901 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1901 9091 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1901 9091 00 0 - kein Milchfett, keine Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend, oder weniger als 1,5|GHT Milchfett, 5|GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose, 5|GHT Glucose oder Stärke enthaltend, ausgenommen Lebensmittelzubereitungen in Pulverform aus Waren der Positionen|0401|bis 0404

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel gilt für Produkte in Kapsel-, Tabletten- oder Pulverform, die Mehl, Stärke oder ähnliche Trägerstoffe enthalten. Reine Kräuterextrakt-Kapseln ohne Füllstoffe können abweichend eingereiht werden. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um eine individuelle Einreihung zu erhalten.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel

Der HS-Code für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel lautet 1901.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1901.90.91. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1901.90.91.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1901.90.91.00.0.

Einreihung von Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Je nach Zusammensetzung und Darreichungsform können Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel auch unter andere Positionen fallen. Die folgenden Optionen zeigen die zolltariflichen Abgrenzungen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel

Alternative Einreihung

2106.90.92.85.9 12,8 %

Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen - andere (Position 2106). Für Nahrungsergänzungsmittel ohne Mehl-/Stärkegehalt oder mit reinen Extrakten.

Alternative Einreihung

1302.19.00.00 12,8 %

Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge (Kapitel 13) - für reine, nicht zubereitete Kräuterextrakte ohne Trägerstoffe.

Alternative Einreihung

1211.90.86.00 12,8 %

Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte zur Herstellung von Arzneiwaren/Riechmitteln (Kapitel 12).

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel (1901) ≠ Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen - andere (Position 2106). Für Nahrungsergänzungsmittel ohne Mehl-/Stärkegehalt oder mit reinen Extrakten. (2106)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 1901.90.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel (1901) ≠ Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge (Kapitel 13) - für reine, nicht zubereitete Kräuterextrakte ohne Trägerstoffe. (1302)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 1901.90.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel (1901) ≠ Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte zur Herstellung von Arzneiwaren/Riechmitteln (Kapitel 12). (1211)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 1901.90.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sofern die Ware lediglich aus losen getrockneten Pflanzen oder Pflanzenteilen besteht, kommen auch folgende Kapitel in Betracht:

Alternative Einreihung

2106.90.92.85.9 12,8 %

Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen - andere (Position 2106). Für Nahrungsergänzungsmittel ohne Mehl-/Stärkegehalt oder mit reinen Extrakten.

Alternative Einreihung

1302.19.00.00 12,8 %

Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge (Kapitel 13) - für reine, nicht zubereitete Kräuterextrakte ohne Trägerstoffe.

Alternative Einreihung

1211.90.86.00 12,8 %

Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte zur Herstellung von Arzneiwaren/Riechmitteln (Kapitel 12).

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEM/3808/06-11901.90.91.00.0
Nahrungsergänzungsmittel, Kapseln mit Pflanzenpulver
DEM/3807/06-11901.90.91.00.0
Nahrungsergänzungsmittel, Kapseln mit Pflanzenpulver
DEM/3810/06-11901.90.91.00.0
Nahrungsergänzungsmittel, Kapseln mit Pflanzenpulver
DEM/3809/06-11901.90.91.00.0
Nahrungsergänzungsmittel, Kapseln mit Pflanzenpulver
DEM/3023/06-11901.90.91.00.0
Nahrungsergänzungsmittel, Kapseln mit Sägepalmen- und Ginkgopulver
DEBTI19326/21-11901.90.91.00.0
Nahrungsergänzungsmittel mit pflanzlichen Ballaststoffen, als Pulver
DEM/3287/07-11901.90.91.00.0
Nahrungsergänzungsmittel, Kapseln mit Mikroalgen, Brennesselpulver und Gewürzen
DEM/1170/04-11901.90.91.00.0
Lebensmittelzubereitung, Tabletten (Gerstengras)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

12,8 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,8 %

Drittlandszoll

USA12,8 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,8 %

Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Einfuhrabgaben-Rechner

Berechnen Sie schnell und zuverlässig die anfallenden Zollkosten und Einfuhrabgaben für Ihre Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel. Geben Sie einfach Warenwert, Herkunftsland und Verwendungszweck ein.

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Ausfuhr aus der EU

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel

Welche Zolltarifnummer hat Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel?

Die zutreffende Zolltarifnummer für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel in Kapsel-, Tabletten- oder Pulverform, die mehl- oder stärkehaltige Trägerstoffe enthalten, lautet 1901.90.91.00.0. Sie ist unter Position 1901 (Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Stärke oder Malzextrakt) eingeordnet.

Welchen HS-Code hat Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel?

Der sechsstellige HS-Code für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel lautet 190190. Dieser Code wird international für Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch verwendet, die als Lebensmittelzubereitungen angesehen werden.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel?

Der allgemeine Drittlandszollsatz für Einfuhren von Kräuter-Nahrungsergänzungsmitteln (Code 1901.90.91.00.0) beträgt 12,8%. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea) oder Präferenzabkommen kann der Zollsatz 0% betragen.

Wie unterscheidet sich Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt vor allem zur Position 2106 (sonstige Lebensmittelzubereitungen). Enthalten die Kapseln keine mehl- oder stärkehaltigen Trägerstoffe, kommt die Alternative 2106.90.92.85.9 in Betracht. Bei reinen Pflanzenextrakten ohne Verarbeitung kann Kapitel 13 (1302.19.00.00.0) relevant sein. Die vZTA-Rechtsprechung bestätigt die Einreihung unter 1901 für Kapseln mit Pflanzenpulver.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren führen. Zudem riskieren Sie Verzögerungen bei der Abfertigung und mögliche Beschlagnahmung der Ware. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel?

Ja, für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel unter 1901.90.91.00.0 gelten besondere Maßnahmen: Bei Bio-Produkten ist eine Kontrollbescheinigung (Maßnahme 750) erforderlich. Enthält das Produkt tierische Bestandteile, kann eine Veterinärkontrolle (410) nötig sein. Zudem können Zusatzzölle (695) anfallen, die aktuell jedoch nicht aktiv sind.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel?

Die vollständige Zolltarifnummer für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel besteht aus elf Stellen: 1901.90.91.00.0. Die ersten sechs Stellen (190190) bilden den HS-Code, die achte Stelle die Kombinierte Nomenklatur (19019091) und die zehnte Stelle den TARIC-Code (1901909100). Die elfte Stelle ist die nationale Zolltarifnummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für den Code 1901.90.91.00.0 gab es in den letzten Jahren keine Änderungen, jedoch sollten Importeure regelmäßig die aktuelle Fassung prüfen, insbesondere bei neuen Produktvarianten.

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