Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel ist in Abschnitt IV (Waren der Lebensmittelindustrie), Kapitel 19 (Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch) verortet.
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN19
- PositionMalzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen1901
- Unterpositionandere190190
- Kombinierte Nomenklaturandere19019091
- Zolltarifnummerkein Milchfett, keine Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend, ausgenommen Lebensmittelzubereitungen in Pulverform aus Waren der Positionen 0401 bis 0404
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel
Der HS-Code für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel lautet 1901.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1901.90.91. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1901.90.91.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1901.90.91.00.0.
Einreihung von Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Je nach Zusammensetzung und Darreichungsform können Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel auch unter andere Positionen fallen. Die folgenden Optionen zeigen die zolltariflichen Abgrenzungen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungLebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen - andere (Position 2106). Für Nahrungsergänzungsmittel ohne Mehl-/Stärkegehalt oder mit reinen Extrakten. | 2106.90.92.85.9 | 12,8 % |
| Alternative EinreihungPflanzensäfte und Pflanzenauszüge (Kapitel 13) - für reine, nicht zubereitete Kräuterextrakte ohne Trägerstoffe. | 1302.19.00.00 | 12,8 % |
| Alternative EinreihungPflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte zur Herstellung von Arzneiwaren/Riechmitteln (Kapitel 12). | 1211.90.86.00 | 12,8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel (1901) ≠ Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen - andere (Position 2106). Für Nahrungsergänzungsmittel ohne Mehl-/Stärkegehalt oder mit reinen Extrakten. (2106) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 1901.90.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel (1901) ≠ Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge (Kapitel 13) - für reine, nicht zubereitete Kräuterextrakte ohne Trägerstoffe. (1302) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 1901.90.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel (1901) ≠ Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte zur Herstellung von Arzneiwaren/Riechmitteln (Kapitel 12). (1211) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 1901.90.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sofern die Ware lediglich aus losen getrockneten Pflanzen oder Pflanzenteilen besteht, kommen auch folgende Kapitel in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungLebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen - andere (Position 2106). Für Nahrungsergänzungsmittel ohne Mehl-/Stärkegehalt oder mit reinen Extrakten. | 2106.90.92.85.9 | 12,8 % |
| Alternative EinreihungPflanzensäfte und Pflanzenauszüge (Kapitel 13) - für reine, nicht zubereitete Kräuterextrakte ohne Trägerstoffe. | 1302.19.00.00 | 12,8 % |
| Alternative EinreihungPflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte zur Herstellung von Arzneiwaren/Riechmitteln (Kapitel 12). | 1211.90.86.00 | 12,8 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEM/3808/06-1 | Nahrungsergänzungsmittel, Kapseln mit Pflanzenpulver | 1901.90.91.00.0 |
| DEM/3807/06-1 | Nahrungsergänzungsmittel, Kapseln mit Pflanzenpulver | 1901.90.91.00.0 |
| DEM/3810/06-1 | Nahrungsergänzungsmittel, Kapseln mit Pflanzenpulver | 1901.90.91.00.0 |
| DEM/3809/06-1 | Nahrungsergänzungsmittel, Kapseln mit Pflanzenpulver | 1901.90.91.00.0 |
| DEM/3023/06-1 | Nahrungsergänzungsmittel, Kapseln mit Sägepalmen- und Ginkgopulver | 1901.90.91.00.0 |
| DEBTI19326/21-1 | Nahrungsergänzungsmittel mit pflanzlichen Ballaststoffen, als Pulver | 1901.90.91.00.0 |
| DEM/3287/07-1 | Nahrungsergänzungsmittel, Kapseln mit Mikroalgen, Brennesselpulver und Gewürzen | 1901.90.91.00.0 |
| DEM/1170/04-1 | Lebensmittelzubereitung, Tabletten (Gerstengras) | 1901.90.91.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
12,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12,8 % | Drittlandszoll |
| USA | 12,8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12,8 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie schnell und zuverlässig die anfallenden Zollkosten und Einfuhrabgaben für Ihre Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel. Geben Sie einfach Warenwert, Herkunftsland und Verwendungszweck ein.
Ausfuhr aus der EU
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern, die zum Vergleich herangezogen werden können.