Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel ist in Abschnitt IV (Waren der Lebensmittelindustrie), Kapitel 19 (Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch) verortet.
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- Position: 1901 - Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40|GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401|bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5|GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 1901 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1901 9091 - andere
Zolltarifnummer: 1901 9091 00 0 - kein Milchfett, keine Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend, oder weniger als 1,5|GHT Milchfett, 5|GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose, 5|GHT Glucose oder Stärke enthaltend, ausgenommen Lebensmittelzubereitungen in Pulverform aus Waren der Positionen|0401|bis 0404
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel gilt für Produkte in Kapsel-, Tabletten- oder Pulverform, die Mehl, Stärke oder ähnliche Trägerstoffe enthalten. Reine Kräuterextrakt-Kapseln ohne Füllstoffe können abweichend eingereiht werden. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um eine individuelle Einreihung zu erhalten.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel
Der HS-Code für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel lautet 1901.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1901.90.91. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1901.90.91.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1901.90.91.00.0.
Einreihung von Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Je nach Zusammensetzung und Darreichungsform können Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel auch unter andere Positionen fallen. Die folgenden Optionen zeigen die zolltariflichen Abgrenzungen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel
Alternative Einreihung
Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen - andere (Position 2106). Für Nahrungsergänzungsmittel ohne Mehl-/Stärkegehalt oder mit reinen Extrakten.
Alternative Einreihung
Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge (Kapitel 13) - für reine, nicht zubereitete Kräuterextrakte ohne Trägerstoffe.
Alternative Einreihung
Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte zur Herstellung von Arzneiwaren/Riechmitteln (Kapitel 12).
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel (1901) ≠ Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen - andere (Position 2106). Für Nahrungsergänzungsmittel ohne Mehl-/Stärkegehalt oder mit reinen Extrakten. (2106)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 1901.90.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel (1901) ≠ Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge (Kapitel 13) - für reine, nicht zubereitete Kräuterextrakte ohne Trägerstoffe. (1302)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 1901.90.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel (1901) ≠ Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte zur Herstellung von Arzneiwaren/Riechmitteln (Kapitel 12). (1211)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 1901.90.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sofern die Ware lediglich aus losen getrockneten Pflanzen oder Pflanzenteilen besteht, kommen auch folgende Kapitel in Betracht:
Alternative Einreihung
Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen - andere (Position 2106). Für Nahrungsergänzungsmittel ohne Mehl-/Stärkegehalt oder mit reinen Extrakten.
Alternative Einreihung
Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge (Kapitel 13) - für reine, nicht zubereitete Kräuterextrakte ohne Trägerstoffe.
Alternative Einreihung
Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte zur Herstellung von Arzneiwaren/Riechmitteln (Kapitel 12).
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
12,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Maßnahmen bei der Einfuhr
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie schnell und zuverlässig die anfallenden Zollkosten und Einfuhrabgaben für Ihre Kräuter-Nahrungsergänzungsmittel. Geben Sie einfach Warenwert, Herkunftsland und Verwendungszweck ein.
Ausfuhr aus der EU
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern, die zum Vergleich herangezogen werden können.
Kräuter-Öl
1517.90.99.90.0 · 16 %
Moringa-Pulver
1212.99.95.90.0 · nicht ermittelt
Bockshornklee-Samen
0910.99.10.00.0 · 0 %
Dattelpaste
0804.10.00.30.0 · 7,7 %
Chili
0709.60.99.20.0 · nicht ermittelt
Trockenfisch
0305.51.10.10.0 · 13 %
Arabica-Kaffee
0901.11.00.00.0 · 0 %
Rohzucker
1701.13.90.00.0 · 41,9 %
Nahrungsergänzungsmittel
2106.90.92.85.9 · 12,8 %
