Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Kristallkugel ist im Zolltarif wie folgt hierarchisch eingeordnet:
- AbschnittKap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und GlaswarenXIII
- KapitelGLAS UND GLASWAREN70
- PositionGlaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018)7013
- Unterpositionandere Glaswaren701391
- Unterpositionandere701399
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kristallkugel
Der HS-Code für Kristallkugel lautet 7013.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7013.99.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7013.99.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7013.99.00.90.0.
Einreihung von Kristallkugel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Kristallkugeln aus gewöhnlichem Glas, maschinell gefertigt, unterfallen der Position 7013 als Glaswaren zur Innenausstattung. Waren aus Bleikristall (PbO ≥ 24 %) sind in die Unterposition 701391 einzureihen. Handgefertigtes Glas im Sinne der Zolltarifnote erfordert die manuelle Glasentnahme aus der Schmelze.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kristallkugel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGlasware zur Innenausstattung, handgefertigt (manuelle Glasentnahme) – für mundgeblasene Glaskugeln | 7013.99.00.10.0 | 11 % |
| Alternative EinreihungGlasware zur Innenausstattung, aus Bleikristall, handgefertigt – für Bleikristallkugeln aus manueller Fertigung | 7013.91.10.00.0 | 11 % |
| Alternative EinreihungGlasware zur Innenausstattung, aus Bleikristall, mechanisch gefertigt – für maschinengefertigte Bleikristallkugeln | 7013.91.90.00.0 | 11 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kristallkugel (7013) ≠ Glasware zur Innenausstattung, handgefertigt (manuelle Glasentnahme) – für mundgeblasene Glaskugeln (7013) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kristallkugel bleibt die Zolltarifnummer 7013.99.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kristallkugel (7013) ≠ Glasware zur Innenausstattung, aus Bleikristall, handgefertigt – für Bleikristallkugeln aus manueller Fertigung (7013) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kristallkugel bleibt die Zolltarifnummer 7013.99.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kristallkugel (7013) ≠ Glasware zur Innenausstattung, aus Bleikristall, mechanisch gefertigt – für maschinengefertigte Bleikristallkugeln (7013) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kristallkugel bleibt die Zolltarifnummer 7013.99.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kristallkugel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEF/2331/07-1 | Glasware zur Innenausstattung, sog. Glaskugel, massive Kugel aus gewöhnlichem Glas, mechanisch gefertigt, zu Dekorationszwecken | 7013.99.00.90.0 |
| DE7816/10-1 | Glasware zur Innenausstattung, sog. Kugel Diamonds, Hohlkugeln aus gewöhnlichem Glas, mechanisch gefertigt | 7013.99.00.90.0 |
| DEF/1467/07-1 | Glasware zur Innenausstattung, sog. Dekokugel, mit Glasbruchstücken beklebter Kunststoffkörper | 7013.99.00.90.0 |
| DEBTI8170/24-1 | Glasware zur Innenausstattung, Kugel mit Glasplättchen, verschiedene Größen | 7013.99.00.90.0 |
| DE256/14-1 | Glaswaren zur Innenausstattung, Glaskugeln/Weihnachtskugeln ohne Kappe, gewöhnliches Glas, mechanisch | 7013.99.00.90.0 |
| DEBTI39953/18-1 | Glasware zur Innenausstattung, Schneekugel, gewöhnliches Glas | 7013.99.00.90.0 |
| DE1504/12-1 | Glasware zur Innenausstattung, Glaskugel Heidelberg, handgefertigt – abgrenzend | 7013.99.00.10.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
11 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 11 % | Drittlandszoll |
| USA | 11 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 11 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 11 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
Zollrechner für Kristallkugel
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Kristallkugel. Grundlage sind der Drittlandszollsatz von 11 % und die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Abhängig vom Ursprungsland können Präferenzzollsätze von 0 % zur Anwendung kommen.
Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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