01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 6914.90?
Die Zolltarifnummer 6914.90.00.10.0 gilt für handgearbeitete Waren aus gewöhnlichem Ton. Die Zolltarifnummer 6914.90.00.20.0 gilt für keramische Waren aus Endlosfäden aus keramischen Oxiden, mit einem Gehalt an Dibortrioxid von 2GHT oder mehr, Siliciumdioxid von 28GHT oder weniger und Dialuminiumtrioxid von 60GHT oder mehr. Die Zolltarifnummer 6914.90.00.30.0 gilt für durchsichtige Mikrokügelchen, erhalten aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid, mit einem Durchmesser von mehr als 125 µm. Die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 gilt für alle übrigen Waren dieser Unterposition, die keine der drei genannten Ausführungen sind.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 6914.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 6914.90?
3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 6914.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 6914.90
Anmerkungen (1)
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 305/200112.02.2001 | Ein bunter runder Blumentopf aus gewöhnlichem Ton mit kleinem Loch im Boden und glasierter Außenseite wurde in die damalige Nummer 6914.90.10 eingereiht; heute gehört sie zur Warennummer 6914.90.00. | 6914.90.10heute 6914.90.00 |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 6914.90
Welche Waren gehören nicht in HS-Code 6914.90?
Waren der Positionen 6901 bis 6903 gehören nicht in die Positionen 6904 bis 6914 und damit nicht in HS-Code 6914.90. Waren, die für die Aushärtung von Harzen, die Beschleunigung der Hydratisierung oder die Entfernung von Wasser auf weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt und gehören nicht zu Kapitel 69.
Welche Zolltarifnummer gilt für keramische Waren aus Endlosfäden unter HS-Code 6914.90?
Keramische Waren aus Endlosfäden aus keramischen Oxiden, mit einem Gehalt an Dibortrioxid von 2GHT oder mehr, Siliciumdioxid von 28GHT oder weniger und Dialuminiumtrioxid von 60GHT oder mehr, gehören in die Zolltarifnummer 6914.90.00.20.0. Durchsichtige Mikrokügelchen gehören in die Zolltarifnummer 6914.90.00.30.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile


