Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC-Code zusammen. Die Einreihung folgt dieser Hierarchie:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelTEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN57
- PositionTeppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen (einschließlich Kunstrasen), getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert5703
- Unterpositionaus anderen synthetischen Spinnstoffen oder aus künstlichen Spinnstoffen570331
- ZolltarifnummerKunstrasen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunstrasen-Teppich
Der HS-Code für Kunstrasen-Teppich lautet 5703.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5703.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5703.31.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5703.31.00.00.0.
Einreihung von Kunstrasen-Teppich nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Einreihung können bei abweichender Beschaffenheit oder Materialzusammensetzung andere Codes in Betracht kommen. Nachfolgend eine Übersicht möglicher Alternativen, Abgrenzungen und weiterer Kapitel.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunstrasen-Teppich
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKunstrasen aus Nylon oder anderen Polyamiden | 5703.21.00.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungAndere aus synthetischen Spinnstoffen (nicht Kunstrasen) | 5703.39.00.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungBodenbeläge aus Kunststoff | 3918.90.00.90.0 | 8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kunstrasen-Teppich (5703) ≠ Kunstrasen aus Nylon oder anderen Polyamiden (5703) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunstrasen-Teppich bleibt die Zolltarifnummer 5703.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kunstrasen-Teppich (5703) ≠ Andere aus synthetischen Spinnstoffen (nicht Kunstrasen) (5703) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunstrasen-Teppich bleibt die Zolltarifnummer 5703.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kunstrasen-Teppich (5703) ≠ Bodenbeläge aus Kunststoff (3918) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunstrasen-Teppich bleibt die Zolltarifnummer 5703.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Weitere Kapitel können relevant sein, wenn die Ware keine textile Oberfläche hat:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBodenbeläge aus Kunststoff | 3918.90.00.90.0 | 8 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunstrasen-Teppich (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI49366/24-1 | Fußbodenbelag, sog. Teppich Kunstrasen, getuftet, PE/PP, auf Rollen | 5703.31.00.00.0 |
| DEBTI8139/24-1 | Fußbodenbelag, sog. Grasteppich, getuftet, PE/PP, auf Rollen | 5703.31.00.00.0 |
| DEBTI43050/23-1 | Fußbodenbelag, sog. Kunstrasen Pearl, getuftet, PE/PP, auf Rollen | 5703.31.00.00.0 |
| DEBTI46120/23-1 | Fußbodenbelag, sog. SB-Kunstrasen EVER GREEN, getuftet, PE/PP, auf Rollen | 5703.31.00.00.0 |
| DEBTI30793/23-1 | Fußbodenbelag (Kunstrasen), sog. Tuff-Tray-Graseinlage, konfektioniert, PE/PP | 5703.31.00.00.0 |
| DEBTI6978/22-1 | Fußbodenbelag (Kunstrasen), sog. Grasteppich rund, konfektioniert, PE | 5703.31.00.00.0 |
| DEBTI7406/24-1 | Kunstrasenfliese, getuftet, PE/PP, mit Kunststoffgitter | 5703.31.00.00.0 |
| DEBTI42465/24-1 | Kunstrasenfliese, sog. Kunstrasen Jubin, getuftet, PE | 5703.31.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
8 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 8 % | Drittlandszoll |
| USA | 8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 8 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 8 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihren Kunstrasen-Teppich auf Basis des Warenwerts und des Ursprungslands.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
Weitere Produkte aus Bau & Installation
Nachfolgend finden Sie weitere Produkte, die häufig im Zusammenhang mit Kunstrasen-Teppichen gesucht werden.