Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Litschi ist in der folgenden Hierarchie des Europäischen Zolltarifs eingebettet:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 08 - GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN
- Position: 0810 - Andere Früchte, frisch
- Unterposition: 0810 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 0810 9020 - Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas
Zolltarifnummer: 0810 9020 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Diese Einreihung gilt ausschließlich für Litschis. Für getrocknete, konservierte oder anderweitig zubereitete Litschis gelten andere Zolltarifnummern. Nutzen Sie zur Absicherung unserer automatischen Klassifizierung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Litschi
Der HS-Code für Litschi lautet 0810.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0810.90.20. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0810.90.20.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0810.90.20.90.0.
Einreihung von Litschi nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von frischen Litschis in die Position 0810 folgt den für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 schreibt vor, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- und Kapitelvorschriften erfolgt. Kapitel 8 erfasst genießbare Früchte und Nüsse, frisch – Litschis werden nicht durch andere spezifischere Positionen abgedeckt. AV 3a kommt nicht zur Anwendung, da die Position 0810 die Frucht nicht weiter unterteilt. Die AV 6 legt die maßgebliche Unterposition auf der Ebene der KN fest: 0810 90 20 nennt Litschis explizit.
Da Litschis als frische Frucht keine Änderung durch Konservierung oder Verarbeitung erfahren haben, verbleiben sie im Bereich des Kapitels 8. Die Erläuterungen zum HS (EN) zu Position 0810 bestätigen die Einreihung von Steinfrüchten einschließlich Litschis.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Litschi
Alternative Einreihung
Getrocknete Litschis - Position 0813
Alternative Einreihung
Zubereitete Litschis - Kapitel 20
Alternative Einreihung
Vorläufig haltbar gemachte Litschis - Position 0812
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Litschi (0810) ≠ Getrocknete Litschis - Position 0813 (0813)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Litschi bleibt die Zolltarifnummer 0810.90.20.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Litschi (0810) ≠ Zubereitete Litschis - Kapitel 20 (2008)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Litschi bleibt die Zolltarifnummer 0810.90.20.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Litschi (0810) ≠ Vorläufig haltbar gemachte Litschis - Position 0812 (0812)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Litschi bleibt die Zolltarifnummer 0810.90.20.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollte die Ware nicht mehr als frische Frucht gelten, kommen andere Kapitel in Betracht:
Alternative Einreihung
Getrocknete Litschis - Position 0813
Alternative Einreihung
Zubereitete Litschis - Kapitel 20
Alternative Einreihung
Vorläufig haltbar gemachte Litschis - Position 0812
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Litschi ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Litschi (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Litschis, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Litchis, entsteint, geschält, in leicht gezuckertem Sirup eingelegt. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: geschälte, entsteinte, altweiße Litschi-Früchte in blassgelber, trüber Aufgussflüssigkeit. Geschmack: süß, schwach sauer, fruchtig nach... Mehr anzeigenLitschis, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Litchis, entsteint, geschält, in leicht gezuckertem Sirup eingelegt. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: geschälte, entsteinte, altweiße Litschi-Früchte in blassgelber, trüber Aufgussflüssigkeit. Geschmack: süß, schwach sauer, fruchtig nach Litschi. Aufmachung: etikettierte Originalkonservendose. Etikettaufdruck (auszugsweise): "Zutaten: Lychees, Wasser, Zucker, Citronensäure; Gesamtinhalt: 580 ml bzw. 567 g; Abtropfgewicht: 225 g." Alkohol (gemäß Zutatenliste): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a), 1. Anstrich zu Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i.S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den UPos 2008 11 bis 2008 97 genannt, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, tropische Früchte, nicht in Form von Flocken oder Pulver. Weniger anzeigen
Litschis, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Konserven mit Litschis, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, entsteint, geschält. Zutaten: Litschis, Wasser, Zucker, Zitronensäure. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: ganze, geschälte,... Mehr anzeigenLitschis, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Konserven mit Litschis, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, entsteint, geschält. Zutaten: Litschis, Wasser, Zucker, Zitronensäure. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: ganze, geschälte, entsteinte, altweiße Litschi-Früchte in blassgelber, trüber Aufgussflüssigkeit. Geschmack: süß, schwach sauer, fruchtig nach Litschi. Aufmachung: etikettierte Originalkonservendose. Etikettaufdruck (auszugsweise): "Zutaten: Lychees, entsteint, geschält, leicht gezuckert; Zutaten: Wasser, Zucker, Citronensäure." Alkohol (gemäß Zutatenliste): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a), 1. Anstrich zu Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i.S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Inhalt der Konserven (gemäß Angabe): 1 kg oder weniger Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den UPos 2008 11 bis 2008 97 genannt, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, tropische Früchte, nicht in Form von Flocken oder Pulver. Weniger anzeigen
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Litschi, in Sirup; Verpackung: in 565 g-Konservendosen für den Einzelverkauf aufgemacht. Alkoholzusatz (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 9 GHT. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in... Mehr anzeigenAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Litschi, in Sirup; Verpackung: in 565 g-Konservendosen für den Einzelverkauf aufgemacht. Alkoholzusatz (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs 1 Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 9 GHT. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, tropische Früchte, andere Weniger anzeigen
Rambutan, zubereitet. Antragsangaben: zum menschlichen Verzehr geeignete Rambutan, getrocknet, gezuckert, geschwefelt, mit zugesetztem Aroma (hier: Litschigeschmack). Zutaten: Rambutan, Zucker, Zitronensäure (E 330), Aroma, Schwefeldioxid (E 220). Gesamtzuckergehalt: 72-78 %, davon zugesetzter Zucker: max.48 %.... Mehr anzeigenRambutan, zubereitet. Antragsangaben: zum menschlichen Verzehr geeignete Rambutan, getrocknet, gezuckert, geschwefelt, mit zugesetztem Aroma (hier: Litschigeschmack). Zutaten: Rambutan, Zucker, Zitronensäure (E 330), Aroma, Schwefeldioxid (E 220). Gesamtzuckergehalt: 72-78 %, davon zugesetzter Zucker: max.48 %. Herstellung: Die vorbereiteten Früchte werden in eine Zuckerlösung eingelegt und anschließend getrocknet. Aufmachung: in 20 kg-Kartons mit vier Innenbeuteln à 5 kg. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: gelbliche Früchte bzw. Fruchtstücke mit weißen, pudrigen Anhaftungen. Geschmack: süß, leicht sauer, fruchtig, nach Litschi. Alkoholzusatz (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20 i. V. m. der ZAnm 2 a), 1. Anstrich zu Kap 20 (gemäß Angabe): enthalten. Die Früchte wurden einer osmotischen Entwässerung unterzogen. Sie sind somit über das in Kapitel 08 des Zolltarifs inbegriffene Maß hinausgehend zubereitet. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen 2008 1110 bis 2008 9948 der KN genannt, andere. Weniger anzeigen
Salakfrucht (Schlangenfrucht), frisch Neuerteilung der vZTA DE 15910/11-1 wegen Änderung des KN-Codes. Ovale Frucht (nach Literaturangaben 2,5 bis 10 cm lang und 5 bis 8 cm breit) mit rotbrauner schuppiger Schale und gelblich-weißem, in Segmente unterteiltem Fruchtfleisch (nach Literaturangaben 3 oder 4 Segmente mit... Mehr anzeigenSalakfrucht (Schlangenfrucht), frisch Neuerteilung der vZTA DE 15910/11-1 wegen Änderung des KN-Codes. Ovale Frucht (nach Literaturangaben 2,5 bis 10 cm lang und 5 bis 8 cm breit) mit rotbrauner schuppiger Schale und gelblich-weißem, in Segmente unterteiltem Fruchtfleisch (nach Literaturangaben 3 oder 4 Segmente mit jeweils einem ovalen, braunen, nicht essbaren Kern). Andere Früchte (Salakfrüchte), frisch Weniger anzeigen
Früchtemix; frische, unbehandelte Früchte Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt, sondern lediglich die Abbildung einer Original-Packung. Hellbraune, längliche, mit Schuppen bedeckte Früchte (augenscheinlich Salak), violette, runde Früchte mit Stiel und 4 grünen Kelchblättern (augenscheinlich Mangostan) und rotbraune,... Mehr anzeigenFrüchtemix; frische, unbehandelte Früchte Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt, sondern lediglich die Abbildung einer Original-Packung. Hellbraune, längliche, mit Schuppen bedeckte Früchte (augenscheinlich Salak), violette, runde Früchte mit Stiel und 4 grünen Kelchblättern (augenscheinlich Mangostan) und rotbraune, runde, mit rotgrünen Borsten besetzte Früchte (augenscheinlich Rambutan) in einer in Klarsichtfolie verpackten Wanne, etikettiert, mit Produktbezeich-nung, Mengenangabe (300 g), Inhalt (Mangoustin, Salak, Rambutan), Verpackungsdatum, Herkunftsland und weiteren Angaben. Mischung aus 1 Teil Früchten der Codenummer 0804 5000 000 der KN (Mangostan) und 2 Teilen Früchten der Codenummer 0810 9075 900 der KN (Rambutan und Salak, charakterbestimmend); andere Früchte, frisch. Weniger anzeigen
Fingerlimetten in Essig. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Australische Fingerlimetten. Verpackung: Kunststoffstandbeutel. Mindesthaltbarkeit: 18 Monate ab Produktion. Verwendung: u.a. zu Sushi, Fleisch, Cocktails. Beschaffenheit der vorgelegten Probe: Kunststoffpackung in Aufmachung für den Einzelverkauf,... Mehr anzeigenFingerlimetten in Essig. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Australische Fingerlimetten. Verpackung: Kunststoffstandbeutel. Mindesthaltbarkeit: 18 Monate ab Produktion. Verwendung: u.a. zu Sushi, Fleisch, Cocktails. Beschaffenheit der vorgelegten Probe: Kunststoffpackung in Aufmachung für den Einzelverkauf, darin in einer dunkelroten, trüben Lake, 4 aufgeschnittene Schoten mit verschiedenen Kammern. Darin befinden sich 2-3 mm große Kügelchen. Geschmack der Kügelchen: sauer, fruchtig und citrisch, unmittelbar genießbar. Zusatz von Zucker (lt. Angabe): nicht enthalten. Eine Einreihung in die Position 0812 ist ausgeschlossen, da die Früchte langfristig haltbar gemacht und unmittelbar genießbar sind. Früchte, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, andere als in den UPos 2001 1000 bis 2001 9091 genannt, andere, ohne Zusatz von Zucker. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
EFTA Freihandel
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
Maßnahmen bei der Einfuhr
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner für Litschi
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Ausfuhr aus der EU
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
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