Hierarchie der Zolltarifnummer
Der amtliche Zolltarif ordnet Carrageen in folgenden Hierarchiestufen ein:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelSCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE13
- PositionPflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert1302
- UnterpositionSchleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert130231
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Carrageen
Der HS-Code für Carrageen lautet 1302.39 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1302.39.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1302.39.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1302.39.00.00.0.
Einreihung von Carrageen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung des Harmonisierten Systems ist die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitte oder Kapitel vorzunehmen. Carrageen wird durch Trocknung und Mahlung aus Rotalgen (Rhodophyceae) gewonnen und fällt als Schleim und Verdickungsstoff unter Position 1302.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Carrageen
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAgar-Agar – anderer pflanzlicher Verdickungsstoff aus Algen, jedoch keine Carrageenane | 1302.31.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungSchleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen | 1302.32.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAlginsäure, Natriumalginat – natürliche Polymere in Primärformen | 3913.10.00.02.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Carrageen (1302) ≠ Agar-Agar – anderer pflanzlicher Verdickungsstoff aus Algen, jedoch keine Carrageenane (1302) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Carrageen bleibt die Zolltarifnummer 1302.39.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Carrageen (1302) ≠ Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen (1302) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Carrageen bleibt die Zolltarifnummer 1302.39.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Carrageen (1302) ≠ Alginsäure, Natriumalginat – natürliche Polymere in Primärformen (3913) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Carrageen bleibt die Zolltarifnummer 1302.39.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Außerhalb des Kapitels 13 sind folgende zolltarifliche Alternativen für Produkte aus oder mit Algenbestandteilen möglich:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAlginsäure, Natriumalginat – natürliche Polymere in Primärformen | 3913.10.00.02.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Carrageen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEHH/1339/05-1 | Carrageen als Lebensmittelzusatzstoff | 1302.39.00.00.0 |
| DEHH/1666/07-1 | Carrageenan als Geliermittel | 1302.39.00.00.0 |
| DE5477/16-1 | Semi-refined Kappa & Iota Carrageenan (mit Warenprobe bestätigt) | 1302.39.00.00.0 |
| DEHH/834/06-1 | Carrageenan als Schleim und Verdickungsstoff | 1302.39.00.00.0 |
| DE15000/12-1 | Carrageenan, leicht bräunliches Pulver | 1302.39.00.00.0 |
| DE12123/12-1 | Carrageenan Type I | 1302.39.00.00.0 |
| DE12120/12-1 | Kappa-Carrageenan | 1302.39.00.00.0 |
| DE12119/12-1 | Lamda-Carrageenan | 1302.39.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Carrageen
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Ausfuhr aus der EU
Maßnahmen bei der Ausfuhr
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