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Warennummer 2202.99.19 – Andere nicht alkoholhaltige Getränke

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Die Warennummer 2202.99.19 erfasst andere nicht alkoholhaltige Getränke der Unterposition 2202.99, die keine Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0404 und keine Fette aus solchen Erzeugnissen enthalten, etwa Getränke aus Pflanzenauszügen mit Vitamin- oder Mineralstoffzusätzen, die oft als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet werden. Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von 2,8 GHT oder mehr gehören in 2202.99.11, Getränke aus Soja mit weniger als 2,8 GHT sowie aus Nüssen des Kapitels 08, Getreide des Kapitels 10 und Samen des Kapitels 12 in 2202.99.15. Die Zolltarifnummern darunter richten sich danach, ob das Getränk Zucker (Saccharose oder Invertzucker) enthält und ob es ein Frucht- oder Gemüsesaft oder entalkoholisierter Wein ist.

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Gehört Ihr Getränk mit Nahrungsergänzung zu HS-Code 2202.99?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2202.99.19?

Die Zolltarifnummer 2202.99.19.11.0 erfasst Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig, die Zucker (Saccharose oder Invertzucker) enthalten. Andere Getränke mit Zucker, die nicht unter 2202.99.19.11.0 fallen, gehören in 2202.99.19.19.0. Entalkoholisierter Wein mit einem Alkoholgehalt von höchstens 0,5% vol gehört in 2202.99.19.95.0, Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig, ohne Zucker (Saccharose oder Invertzucker) in 2202.99.19.91.0 und alle übrigen Getränke ohne Zucker in 2202.99.19.99.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelGetränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig
PositionWasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht-, Nuss- und Gemüsesäfte der Position 2009
andere
Unterpositionandere
keine Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0404 und keine Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker)
ZolltarifnummerFrucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig
9,6 % · 303 vZTA
Zolltarifnummerandere
9,6 % · 303 vZTA
andere
ZolltarifnummerFrucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig
9,6 % · 303 vZTA
Zolltarifnummerentalkoholisierter Wein mit einem Alkoholgehalt von höchstens 0,5% vol
9,6 % · 303 vZTA
Zolltarifnummerandere
9,6 % · 303 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 2202.99.19

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt physischen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderEinfuhr
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt physischen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderAusfuhr
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenEinfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · SchweizGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · USAGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 2202.99.19?

7 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 2202.99.19. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 2202.99.19

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 22, Anmerkung 3
3. Für die Anwendung der Position 2202 gelten als „nicht alkoholhaltige Getränke“ Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger. Alkoholhaltige Getränke gehören, je nach Beschaffenheit, zu den Positionen 2203 bis 2206 oder zu Position 2208.
Wortlaut · Kapitel 22, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Unterposition 2202.10.00 gehört nur Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, wenn es unmittelbar als Getränk verwendet werden kann.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 22, Zusätzliche Anmerkung 13
13. Für die Zwecke der Unterpositionen 2202.99.11 und 2202.99.15 wird der Proteingehalt ermittelt, indem der nach der Methode gemäß Anhang III Teil C Nummern 2 bis 8 der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission (135), berechnete Gesamtstickstoffgehalt mit dem Faktor 6,25 multipliziert wird.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Wortlaut · Kapitel 22, Anmerkung 2
2. Für die Anwendung dieses Kapitels sowie der Kapitel 20 und 21 ist der Alkoholgehalt bei einer Temperatur von 20 °C zu bestimmen.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
2202.99.19andere: Hierher gehören auch Anregungsmittel (Tonika) im Sinne der Erläuterungen zu diesem Kapitel, Allgemeines, zweiter Absatz. Diese nicht alkoholhaltigen Getränke, die oft als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet werden, können aus Pflanzenauszügen (einschließlich Kräutern) usw. hergestellt werden und Vitamin- und/oder Mineralstoffzusätze usw. enthalten. Diese Zubereitungen sollen im Allgemeinen dem Erhalt der …
2202.99andere: Hierher gehören nicht flüssige Lebensmittelzubereitungen, die überwiegend aus Fetten und Ölen des Kapitels 15 bestehen (in der Regel Position 2106 oder Kapitel 15) (siehe auch Avise zum Harmonisierten System zu Unterposition 2106.90/42).

Urteile des EuGH (4)

UrteilKernsatz
C-252/2408.05.2025Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 der Kommission …
C-114/8026.03.1981DER BEGRIFF ' ' ANDERE NICHTALKOHOLISCHE GETRÄNKE ' ' IM SINNE DER TARIFNUMMER 22.02 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST DAHIN AUSZULEGEN , DASS ER EINE WARE UMFASST , DIE AUS BIERHEFE , WASSER UND 3,9 % NATÜRLICHEM ZITRUSSAFT BESTEHT SOWIE FLÜSSIG UND TRINKBAR …
C-139/1422.10.2014Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. …
C-267/1330.04.2014Die Tarifposition 3004 der Kombinierten Nomenklatur, die sich in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 2202.99.19

Gehören nicht flüssige Lebensmittelzubereitungen aus Fetten und Ölen des Kapitels 15 zur Unterposition 2202.99?

Nein. Nicht flüssige Lebensmittelzubereitungen, die überwiegend aus Fetten und Ölen des Kapitels 15 bestehen, gehören nicht zu 2202.99 und sind in der Regel in Position 2106 oder Kapitel 15 einzureihen. Die Warennummer 2202.99.19 erfasst dagegen nicht alkoholhaltige Getränke, auch solche aus Pflanzenauszügen, die oft als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet werden.

Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 2202.99.19 gilt für alkoholfreien Wein?

Alkoholfreier Wein gehört in 2202.99.19.95.0, wenn es sich um entalkoholisierten Wein mit einem Alkoholgehalt von höchstens 0,5% vol handelt. Getränke mit mehr als 0,5% vol Alkohol gehören je nach Beschaffenheit zu den Positionen 2203 bis 2206 oder zu Position 2208.

Gilt bei der Warennummer 2202.99.19 eine Lebens- und Futtermittelkontrolle für Einfuhren aus Ländern mit Tschernobyl-Einfuhrbeschränkungen?

Ja, für die Einfuhr aus Ländern, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen gelten, besteht eine Lebens- und Futtermittelkontrolle.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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