01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2202.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2202.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2202.10.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2202.10.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0?
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 2202.10.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 2202.10.00.00.0 | Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2202.10.00 eingereiht
142 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI20672/26-1Deutschland | Antragsangaben: kohlenhydrathaltige Flüssigkeit für Sportler mit Maltodextrin, Fructose und Beerensaft in Aufmachung … | 10.09.2029 |
| DEBTI46181/25-1Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Getränk aus Fruchtsäften mit Zusatz von Wasser und Gerstenmalz, in … | 05.03.2029 |
| DEBTI2124/26-1Deutschland | Erfrischungsgetränk mit Zusatz von Fruchtsaft, Vitaminen und Mineralstoffen, in Aufmachung für den Einzelverkauf (0,5 … | 08.02.2029 |
| DEBTI46186/25-1Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): kohlensäurehaltiger Weißteeauszug mit Zusatz von Quittensaft und Vanille … | 22.01.2029 |
| DEBTI47396/25-1Deutschland | Antragsangaben: Snack, bestehend aus einer gefriergetrockneten Mischung aus verschiedenen Fruchtmarksorten (Erdbeere … | 22.01.2029 |
| DEBTI38361/25-1Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): koffeinhaltiges Sportgetränk zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit, in … | 07.12.2028 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0?
10 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (2)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0709 | Norwegen | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.9017 | USA | 0 % | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 9,6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 7,6 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 6,1 % |
| Norwegen | 4,70 EUR je hl |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0
Anmerkungen (3)
3. Für die Anwendung der Position 2202 gelten als „nicht alkoholhaltige Getränke“ Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger. Alkoholhaltige Getränke gehören, je nach Beschaffenheit, zu den Positionen 2203 bis 2206 oder zu Position 2208.
1. Zur Unterposition 2202.10.00 gehört nur Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, wenn es unmittelbar als Getränk verwendet werden kann.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
13. Für die Zwecke der Unterpositionen 2202.99.11 und 2202.99.15 wird der Proteingehalt ermittelt, indem der nach der Methode gemäß Anhang III Teil C Nummern 2 bis 8 der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission (135), berechnete Gesamtstickstoffgehalt mit dem Faktor 6,25 multipliziert wird.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2202.10.00 | Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 2202 des HS, Buchstabe A beschriebenen Erfrischungsgetränke. Das Vorhandensein von Antioxidationsmitteln, Vitaminen, Stabilisatoren oder Chinin ändert die Einreihung als Erfrischungsgetränk nicht. Hierher gehören auch flüssige … |
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 1224/200309.07.2003 | Ein nicht alkoholhaltiges Energiegetränk aus kohlensäurehaltigem Wasser mit Zucker, Taurin, Koffein und Vitaminen in 250 ml-Dosen wurde in die Warennummer 2202.10.00 eingereiht. | 2202.10.00 |
Urteile des EuGH (4)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-252/2408.05.2025 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 der Kommission … |
| C-114/8026.03.1981 | DER BEGRIFF ' ' ANDERE NICHTALKOHOLISCHE GETRÄNKE ' ' IM SINNE DER TARIFNUMMER 22.02 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST DAHIN AUSZULEGEN , DASS ER EINE WARE UMFASST , DIE AUS BIERHEFE , WASSER UND 3,9 % NATÜRLICHEM ZITRUSSAFT BESTEHT SOWIE FLÜSSIG UND TRINKBAR … |
| C-139/1422.10.2014 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. … |
| C-267/1330.04.2014 | Die Tarifposition 3004 der Kombinierten Nomenklatur, die sich in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. … |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 22 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 2202.10.00
- 01.01.19722202.10.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen“
- 01.01.19722202.10.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen“
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0
Ist die Warennummer 2202.10.00 international?
Ja, die ersten sechs Stellen 2202.10 folgen dem Harmonisierten System und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 der Zolltarifnummer 2202.10.00.00.0 gehören zur Kombinierten Nomenklatur der EU.
Gilt für Waren mit Ursprung Russland ein Zusatzzoll unter 2202.10.00.00.0?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll bei der Einfuhr.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile









