Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer führt vom Abschnitt bis zur 11-stelligen Einreihung.
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelTEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN57
- PositionTeppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen (einschließlich Kunstrasen), getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert5703
- Unterpositionaus Nylon oder anderen Polyamiden570321
- Unterpositionandere570329
- Kombinierte Nomenklaturbedruckt57032910
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bedruckter Teppich
Der HS-Code für Bedruckter Teppich lautet 5703.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5703.29.19. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5703.29.19.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5703.29.19.00.0.
Einreihung von Bedruckter Teppich nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts-/Kapitelvorschriften. AV 6 bestimmt die Einreihung auf der letzten Unterteilungsebene der KN.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bedruckter Teppich
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGewebte bedruckte Teppiche ohne Flor (z.B. Baumwoll-Teppichbrücken) – Position 5702 | 5702.99.00.90.0 | 8 % |
| Alternative Einreihung[nicht existent – Korrektur] Tatsächliche Alternative: 5703.39.19.00.0 (getuftet, aus anderen synthetischen Spinnstoffen, bedruckt, andere) – wenn Material weder Nylon/Polyamid noch Polypropylen ist. | 5702.32.91.90.0 | 8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Bedruckter Teppich (5703) ≠ Gewebte bedruckte Teppiche ohne Flor (z.B. Baumwoll-Teppichbrücken) – Position 5702 (5702) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bedruckter Teppich bleibt die Zolltarifnummer 5703.29.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bedruckter Teppich (5703) ≠ [nicht existent – Korrektur] Tatsächliche Alternative: 5703.39.19.00.0 (getuftet, aus anderen synthetischen Spinnstoffen, bedruckt, andere) – wenn Material weder Nylon/Polyamid noch Polypropylen ist. (5702) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bedruckter Teppich bleibt die Zolltarifnummer 5703.29.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bedruckter Teppich (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI5933/23-1 | Getufteter bedruckter Teppich aus Polyamid | 5703.29.19.00.0 |
| DEBTI9083/23-1 | Getufteter bedruckter Teppich, bedruckter Flor aus Nylon | 5703.29.19.00.0 |
| DEBTI6969/22-1 | Bedruckter Fototeppich, getuftet, konfektioniert | 5703.29.19.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
8 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 8 % | Drittlandszoll |
| USA | 8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 8 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 8 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für bedruckte Teppiche
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Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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