Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC ab. Nachfolgend der vollständige Tarifbaum:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelTEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN57
- PositionTeppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche5702
- Unterpositionandere, mit Flor, konfektioniert570241
- Unterpositionaus anderen Spinnstoffen570249
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Baumwoll-Matte
Der HS-Code für Baumwoll-Matte lautet 5702.49 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5702.49.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5702.49.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5702.49.00.90.0.
Einreihung von Baumwoll-Matte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach AV 1 und AV 6. Die Ware ist ein gewebter Fußbodenbelag aus Spinnstoffen (Baumwolle) mit Flor, konfektioniert. Position 5702 erfasst gewebte Fußbodenbeläge. Die Unterpositionen 5702.41 (mit Flor, konfektioniert) und 5702.49 (aus anderen Spinnstoffen) sowie 5702.49.00.90 (andere) sind zutreffend.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Baumwoll-Matte
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungTeppiche, ohne Flor, konfektioniert – aus Wolle/feinen Tierhaaren | 5702.91.00.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungTeppiche, mit Flor, nicht konfektioniert | 5702.31.00.00.0 | 8 % |
| Alternative Einreihungaus Jute oder anderen textilen Bastfasern | 5702.49.00.02.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungToilettenwäsche aus Baumwolle | 6302.91.00.00.0 | 8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Baumwoll-Matte (5702) ≠ Teppiche, ohne Flor, konfektioniert – aus Wolle/feinen Tierhaaren (5702) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baumwoll-Matte bleibt die Zolltarifnummer 5702.49.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Baumwoll-Matte (5702) ≠ Teppiche, mit Flor, nicht konfektioniert (5702) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baumwoll-Matte bleibt die Zolltarifnummer 5702.49.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Baumwoll-Matte (5702) ≠ aus Jute oder anderen textilen Bastfasern (5702) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baumwoll-Matte bleibt die Zolltarifnummer 5702.49.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Weitere mögliche Einreihungen außerhalb der genauen KN-Unterposition:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungToilettenwäsche aus Baumwolle | 6302.91.00.00.0 | 8 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Baumwoll-Matte (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI6792/21-1 | Fußbodenbelag, sog. Badematte/Vorleger, rechteckig, aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe aus 100 % Baumwolle, konfektioniert (gesäumt), kennzeichnet sich durch Festigkeit, Dicke und Steifheit als Fußbodenbelag | 5702.49.00.90.0 |
| DEBTI49628/18-1 | Fußbodenbelag, sog. Badematte/Vorleger, rechteckig, aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe aus 100 % Baumwolle, konfektioniert (gesäumt), kennzeichnet sich durch Festigkeit, Dicke und Steifheit als Fußbodenbelag | 5702.49.00.90.0 |
| DEBTI27627/21-1 | Fußbodenbelag, sog. Badematte/Vorleger, rechteckig, aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe aus 100 % Baumwolle, konfektioniert (gesäumt), kennzeichnet sich durch Festigkeit, Dicke und Steifheit als Fußbodenbelag | 5702.49.00.90.0 |
| DE6670/14-1 | Fußbodenbelag, sog. Badematte/Vorleger, rechteckig, aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe aus 100 % Baumwolle, konfektioniert (gesäumt), kennzeichnet sich durch Festigkeit, Dicke und Steifheit als Fußbodenbelag | 5702.49.00.90.0 |
| DEBTI16512/23-1 | Fußbodenbelag, sog. Badematte/Vorleger, rechteckig, aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe aus 100 % Baumwolle, konfektioniert (gesäumt), kennzeichnet sich durch Festigkeit, Dicke und Steifheit als Fußbodenbelag | 5702.49.00.90.0 |
| DEBTI24108/23-1 | Fußbodenbelag, sog. Badematte/Vorleger, rechteckig, aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe aus 100 % Baumwolle, konfektioniert (gesäumt), kennzeichnet sich durch Festigkeit, Dicke und Steifheit als Fußbodenbelag | 5702.49.00.90.0 |
| DEBTI53390/24-1 | Fußbodenbelag, sog. Badematte/Vorleger, rechteckig, aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe aus 100 % Baumwolle, konfektioniert (gesäumt), kennzeichnet sich durch Festigkeit, Dicke und Steifheit als Fußbodenbelag | 5702.49.00.90.0 |
| DEBTI38927/24-1 | Fußbodenbelag, sog. Badematte/Vorleger, rechteckig, aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe aus 100 % Baumwolle, konfektioniert (gesäumt), kennzeichnet sich durch Festigkeit, Dicke und Steifheit als Fußbodenbelag | 5702.49.00.90.0 |
| DE27908/16-1 | Fußbodenbelag, sog. Badematte/Vorleger, rechteckig, aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe aus 100 % Baumwolle, konfektioniert (gesäumt), kennzeichnet sich durch Festigkeit, Dicke und Steifheit als Fußbodenbelag | 5702.49.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
8 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 8 % | Drittlandszoll |
| USA | 8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 8 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 8 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Baumwoll-Matte mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
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