01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 1006.20?
Zuerst wird danach getrennt, ob der Reis parboiled ist, dann nach Korngröße: Rundkörniger parboiled Reis mit einer Länge von 5,2 mm oder weniger und einem Verhältnis von Länge zu Breite unter 2 gehört in die Zolltarifnummer 1006.20.11.00.0, mittelkörniger mit mehr als 5,2 mm bis 6,0 mm Länge und einem Verhältnis unter 3 in die Zolltarifnummer 1006.20.13.00.0. Langkörniger parboiled Reis mit mehr als 6,0 mm Länge gehört bei einem Verhältnis von mehr als 2, jedoch weniger als 3, in die Zolltarifnummer 1006.20.15.00.0 und bei einem Verhältnis von 3 oder mehr in die Warennummer 1006.20.17. Nicht parboiled Reis wird nach denselben Korngrößen in die Zolltarifnummern 1006.20.92.00.0, 1006.20.94.00.0 und 1006.20.96.00.0 sowie die Warennummer 1006.20.98 eingeteilt, parboiled Reis, der in keine dieser Gruppen fällt, in die Warennummer 1006.20.19 und nicht parboiled Reis dieser Art in die Warennummer 1006.20.99.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 1006.20.17mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
- 1006.20.17.13.01006.20.17.18.01006.20.17.91.01006.20.17.99.0
- 1006.20.98mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
- 1006.20.98.13.01006.20.98.18.01006.20.98.91.01006.20.98.99.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 10 Nummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1006.20
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 1006.20?
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 1006.20. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1006.20
Anmerkungen (5)
1. A) Die in den Positionen dieses Kapitels genannten Erzeugnisse gehören nur dann zu der jeweiligen Position, wenn sie als Körner, auch in Kolben oder auf dem Halm, gestellt werden. B) Zu diesem Kapitel gehören nicht Getreidekörner, die geschält oder anders bearbeitet wurden. Jedoch bleiben geschälter, geschliffener, polierter, glasierter und parboiled Reis sowie Bruchreis in Position 1006. Auch Quinoa, bei dem das Perikarp ganz oder teilweise entfernt wurde, um die Saponine abzutrennen, das aber nicht weiter bearbeitet wurde, bleibt in Position 1008.
1. Es gelten als: a) „rundkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.20.11, 1006.20.92, 1006.30.21, 1006.30.42, 1006.30.61 und 1006.30.92: Reis, dessen Körner eine Länge von 5,2 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 2 beträgt; b) „mittelkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.50, 1006.20.13, 1006.20.94, 1006.30.23, 1006.30.44, 1006.30.63 und 1006.30.94: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 5,2 mm und 6,0 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 3 beträgt; c) „langkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.71, 1006.10.79, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.96, 1006.20.98, 1006.30.25, 1006.30.27, 1006.30.46, 1006.30.48, 1006.30.65, 1006.30.67, 1006.30.96 und 1006.30.98: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 6,0 mm haben; d) „Rohreis (Paddy-Reis)“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.10.50, 1006.10.71, 1006.10.79 und 1006.10.90: Reis in der Strohhülse, gedroschen; e) „geschälter Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.20.11, 1006.20.13, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.19, 1006.20.92, 1006.20.94, 1006.20.96, 1006.20.98 und 1006.20.99: Reis, bei dem nur die Strohhülse entfernt worden ist. Hierunter fällt insbesondere Reis, der unter den Handelsbezeichnungen „Braunreis“, „Cargo-Reis“, „Loonzain-Reis“ und „riso sbramato“ bekannt ist; f) „halbgeschliffener Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.30.21, 1006.30.23, 1006.30.25, 1006.30.27, 1006.30.29, 1006.30.42, 1006.30.44, 1006.30.46, 1006 …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
1. Hartweizen sind Weizen der Art Triticum durum und die Hybridsorten aus der Sortenkreuzung des Triticum durum, welche die gleiche Chromosomenanzahl (28) enthalten.
2. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Urteile des EuGH (1)
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 1006.20
Welche Zolltarifnummer gilt für parboiled Reis unter HS-Code 1006.20?
Bei parboiled Reis richtet sich die Zolltarifnummer nach Korngröße und dem Verhältnis von Länge zu Breite. Rundkörniger Reis mit einer Länge von 5,2 mm oder weniger und einem Verhältnis unter 2 gehört in die Zolltarifnummer 1006.20.11.00.0. Mittelkörniger Reis mit mehr als 5,2 mm bis 6,0 mm Länge und einem Verhältnis unter 3 gehört in die Zolltarifnummer 1006.20.13.00.0.
Gilt für Reis aus China unter HS-Code 1006.20 eine Einfuhrkontrolle für GVO?
Ja, bei der Einfuhr aus China gilt für Reis unter HS-Code 1006.20 die Einfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile

