Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Tapioka gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelMÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN11
- PositionStärke; Inulin1108
- UnterpositionStärke110811
- Zolltarifnummervon Maniok
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tapioka
Der HS-Code für Tapioka lautet 1108.14 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1108.14.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1108.14.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1108.14.00.00.0.
Einreihung von Tapioka nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Tapioka erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Unterpositionen). Position 1108 erfasst Stärke, Unterposition 1108.14 spezifisch Stärke von Maniok. Die AV 3b (Mischungen) kommt nicht zur Anwendung, da es sich um ein reines Produkt handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tapioka
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungTapiokasago und Sago aus anderen Stärken, in Form von Flocken, Graupen, Perlen, Krümeln und dergleichen | 1903.00.00.00.0 | 166 % |
| Alternative EinreihungMehl und Grieß von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714, andere | 1106.20.90.00.0 | 166 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Tapioka (1108) ≠ Tapiokasago und Sago aus anderen Stärken, in Form von Flocken, Graupen, Perlen, Krümeln und dergleichen (1903) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tapioka bleibt die Zolltarifnummer 1108.14.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Tapioka (1108) ≠ Mehl und Grieß von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714, andere (1106) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tapioka bleibt die Zolltarifnummer 1108.14.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine weitere mögliche Einreihung außerhalb von Kapitel 11:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungTapiokasago und Sago aus anderen Stärken, in Form von Flocken, Graupen, Perlen, Krümeln und dergleichen | 1903.00.00.00.0 | 166 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Tapioka (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE18618/17-1 | Maniokstärke (Tapiokastärke) | 1108.14.00.00.0 |
| DE4517/17-1 | Native Tapiokastärke, 100% | 1108.14.00.00.0 |
| DE4518/17-1 | Native Tapiokastärke | 1108.14.00.00.0 |
| DE4516/17-1 | Native Tapiokastärke | 1108.14.00.00.0 |
| DEBTI33656/19-1 | Native Tapiokastärke, 25kg-Säcke | 1108.14.00.00.0 |
| DEBTI6369/21-1 | Tapiokastärke | 1108.14.00.00.0 |
| DEBTI45463/23-1 | Native Tapiokastärke, Großpackungen | 1108.14.00.00.0 |
| DE25245/16-1 | Mischung von Stärken (60% Tapiokastärke) | 1108.14.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import
Drittlandszollsatz
166 EUR/100kg
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 166 % | Drittlandszoll |
| USA | 166 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 166 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 166 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 166 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 166 % | EVFTA |
| Thailand | 166 % | Drittlandszoll |
Importmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Präferenzzollkontingent | Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden. |
Zollrechner für Tapioka
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Tapioka mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Export
Exportmaßnahmen
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