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Kombinierte Nomenklatur · EUZollaussetzungDual-Use

Warennummer 4016.99.97 – Sonstige Weichkautschukwaren

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer gehört zur Position 4016 „Andere Waren aus Weichkautschuk“ und dort zur Unterposition 4016.99 „andere“, sofern die Ware keiner davor stehenden Gruppe entspricht. Die Nachbarnummern 4016.99.52 und 4016.99.91 tragen die Bezeichnung Gummi-Metall-Teile, die Nachbarnummer 4016.99.57 die Bezeichnung „andere“. Die Nummern darunter richten sich nach dem Verwendungszweck der Ware.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 4016.99.97?

Die Zolltarifnummer 4016.99.97.10.0 erfasst Waren des technischen Bedarfs für zivile Luftfahrzeuge, die Zolltarifnummer 4016.99.97.30.0 einen Heizbalg für die Vulkanisation von Reifen. Alles, was diese beiden nicht erfassen, fällt unter die Zolltarifnummer 4016.99.97.90.0 mit dem Wortlaut „andere“.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKautschuk und Waren daraus
PositionAndere Waren aus Weichkautschuk
andere
Unterpositionandere
andere
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
ZolltarifnummerWaren des technischen Bedarfs, für zivile Luftfahrzeuge
278 vZTA
ZolltarifnummerHeizbalg für die Vulkanisation von Reifen
2,5 % · 278 vZTA
Zolltarifnummerandere
2,5 % · 278 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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Welche der 3 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 4016.99.97

KontrolleGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 4016.99.97?

16 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 4016.99.97. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 4016.99.97

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Abschnitt VII, Anmerkung 1
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 40, Anmerkung 1
1. Als „Kautschuk“ im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
4016.99.52 bis 4016.99.97andere: Neben den in den Erläuterungen zu Position 4016 des HS, zweiter Absatz Ziffern 7 bis 14, genannten Waren gehören hierher auch Polierblöcke, die mit (auswechselbarem) Schmirgelpapier überzogen werden und dazu dienen, bestimmte Werkstücke von Hand zu polieren.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
442/200025.02.2000Laufwerksketten aus Weichkautschuk mit eingebetteten Metalltraversen und Stahldrähten wurden in die damalige Nummer 4016.99.82 eingereiht; heute gilt dafür die Warennummer 4016.99.91.4016.99.82heute 4016.99.91

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 4016.99.97

Welche Zolltarifnummer gilt unter der Warennummer 4016.99.97 für Waren des technischen Bedarfs für zivile Luftfahrzeuge?

Dafür gilt die Zolltarifnummer 4016.99.97.10.0. Sie erfasst Waren des technischen Bedarfs für zivile Luftfahrzeuge und ist eine von drei Zolltarifnummern unter der Warennummer 4016.99.97.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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