Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Visier leitet sich aus folgender Hierarchie des Zolltarifs ab:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionAndere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 39143926
- Unterpositionandere392690
- ZolltarifnummerGesichtsschutzschirme/Visiere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Visier
Der HS-Code für Visier lautet 3926.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3926.90.60. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3926.90.60.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3926.90.60.00.0.
Einreihung von Visier nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Ausfuhrabgaben und innergemeinschaftlichen Vorgänge richten sich ebenfalls nach dem Warencode. Für Visiere gelten folgende Bestimmungen:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Visier
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere (Kunststoffwaren) | 3926.90.97.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungSchutzbrillen, mit Brillengläsern aus Kunststoffen | 9004.90.10.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungSicherheitskopfbedeckungen, aus Kunststoff | 6506.10.10.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Visier (3926) ≠ andere (Kunststoffwaren) (3926) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Visier bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.60.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Visier (3926) ≠ Schutzbrillen, mit Brillengläsern aus Kunststoffen (9004) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Visier bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.60.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Visier (3926) ≠ Sicherheitskopfbedeckungen, aus Kunststoff (6506) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Visier bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.60.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein möglicher anderer Kapitelcode für Visiere ist:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSchutzbrillen, mit Brillengläsern aus Kunststoffen | 9004.90.10.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungSicherheitskopfbedeckungen, aus Kunststoff | 6506.10.10.00.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Visier (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI2755/25-1 | Gesichtsschutz aus Kunststoff (30x20 cm) mit Stirnpolster und Halteband | 3926.90.60.00.0 |
| DEBTI32905/21-1 | Gesichtsschutzvisier mit größenverstellbarer Kopfhalterung | 3926.90.60.00.0 |
| DEBTI4173/21-1 | Gesichtsschutz aus Kunststoff (33x22 cm) mit Halteband | 3926.90.60.00.0 |
| DEBTI21921/22-1 | Visier für Schutzhelme aus Polycarbonat/Acrylglas | 3926.90.60.00.0 |
| DEBTI7652/21-1 | Motorradhelm-Visier aus Kunststoff | 3926.90.60.00.0 |
| DEBTI40586/23-1 | Helmvisier aus Polycarbonat | 3926.90.60.00.0 |
| DEBTI15286/22-1 | Röntgenschutzvisier aus Bleiacrylglas | 3926.90.60.00.0 |
| DEBTI12592/22-1 | Ersatzvisier für Motorradhelme aus Polycarbonat | 3926.90.60.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr nach Deutschland / EU
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Visiere
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Ausfuhr aus Deutschland
Ausfuhranforderungen
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