Hierarchie der Zolltarifnummer
- AbschnittKap. 94 bis 96: Verschiedene WarenXX
- KapitelSPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR95
- PositionGeräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken9506
- UnterpositionBälle, ausgenommen Golf- und Tischtennisbälle950661
- Zolltarifnummeraufblasbare Bälle
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Volleyball
Der HS-Code für Volleyball lautet 9506.62 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9506.62.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9506.62.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9506.62.00.00.0.
Einreihung von Volleyball nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Volleyball
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere (nicht aufblasbare) Bälle | 9506.69.90.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungTennisbälle | 9506.61.00.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Volleyball (9506) ≠ andere (nicht aufblasbare) Bälle (9506) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Volleyball bleibt die Zolltarifnummer 9506.62.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Volleyball (9506) ≠ Tennisbälle (9506) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Volleyball bleibt die Zolltarifnummer 9506.62.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Volleyball (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI32168/23-1 | Volleyball, synthetische Segmente, Größe 5, aufblasbar | 9506.62.00.00.0 |
| DEBTI32163/23-1 | Beach-Volleyball, Lederimitat, Größe 5, aufblasbar | 9506.62.00.00.0 |
| DEBTI49679/20-1 | Beachvolleyball mit Pumpe, Warenzusammenstellung | 9506.62.00.00.0 |
| DEBTI51399/20-1 | Aufblasbarer Beach- und Volleyball, Neopren, Kindergröße | 9506.62.00.00.0 |
| DEBTI52882/24-1 | Beachvolleyball mit Pumpe, Warenzusammenstellung | 9506.62.00.00.0 |
| DEBTI47824/21-1 | Beachvolleyball mit Pumpe, Warenzusammenstellung | 9506.62.00.00.0 |
| DEBTI43222/24-1 | Beach und Funball Size 5, Neopren, aufblasbar | 9506.62.00.00.0 |
| DEBTI43221/24-1 | Beach und Funball Size 3, Neopren, aufblasbar | 9506.62.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
Einfuhrumsatzsteuer
19
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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