Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Einreihungshierarchie für Kiwi vom Abschnitt bis zur Zolltarifnummer:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelGENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN08
- PositionAndere Früchte, frisch0810
- ZolltarifnummerKiwifrüchte
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kiwi
Der HS-Code für Kiwi lautet 0810.50 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0810.50.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0810.50.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0810.50.00.00.0.
Einreihung von Kiwi nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 1 richtet sich die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. Kiwi wird in Kapitel 08 als frische Frucht spezifisch unter 0810.50 genannt (AV 1). Die Allgemeine Vorschrift 3a (spezifischere Position) unterdrückt die Auffangposition 0810.90.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kiwi
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Früchte, frisch – Auffangposition | 0810.90.00.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungFrüchte, gefroren (Kiwi), ohne Zusatz von Zucker | 0811.90.95.90.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungKiwi, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht | 2008.99.49.80.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungKiwisaftkonzentrat mit Zuckerzusatz | 2009.89.79.99.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungKiwisaft ohne Zuckerzusatz | 2009.89.99.99.0 | 8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kiwi (0810) ≠ Andere Früchte, frisch – Auffangposition (0810) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kiwi bleibt die Zolltarifnummer 0810.50.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kiwi (0810) ≠ Früchte, gefroren (Kiwi), ohne Zusatz von Zucker (0811) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kiwi bleibt die Zolltarifnummer 0810.50.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kiwi (0810) ≠ Kiwi, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht (2008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kiwi bleibt die Zolltarifnummer 0810.50.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Kiwi in verarbeiteter Form kann in andere Kapitel fallen. Ein typisches Beispiel:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKiwi, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht | 2008.99.49.80.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungKiwisaftkonzentrat mit Zuckerzusatz | 2009.89.79.99.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungKiwisaft ohne Zuckerzusatz | 2009.89.99.99.0 | 8 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kiwi (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEB/2624/05-1 | Kiwimark (verarbeitet, Zuckerzusatz) – eingereiht in 2008.99.49.80.0 | 2008.99.49.80.0 |
| DE8987/17-1 | Kiwipüree, gefroren, ohne Zusätze – eingereiht in 0811.90.95.90.0 | 0811.90.95.90.0 |
| DE13621/16-1 | Kiwisaftkonzentrat mit Zucker – eingereiht in 2009.89.79.90.0 | 2009.89.79.90.0 |
| DE13622/16-1 | Kiwipüree aseptisch – eingereiht in 2008.99.49.80.0 | 2008.99.49.80.0 |
| DE13623/16-1 | Kiwisaftkonzentrat – eingereiht in 2009.89.79.90.0 | 2009.89.79.90.0 |
| DEBTI11810/18-1 | Kiwisaft ohne Zucker – eingereiht in 2009.89.99.90.0 | 2009.89.99.90.0 |
| DEBTI11810/18-2 | Kiwisaft mit Zucker – eingereiht in 2009.89.79.90.0 | 2009.89.79.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsatz (Drittland)
Drittlandszollsatz
nicht ermittelt
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| USA | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Großbritannien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Schweiz | 8 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Japan | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Südkorea | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Indien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Vietnam | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Thailand | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Preis je Einheit | Der Zollwert wird auf Basis eines festgelegten Preises pro Einheit berechnet. |
Zollrechner für Ihre Kiwi-Importe
Der Zollrechner ermittelt die anfallenden Einfuhrabgaben für Kiwi basierend auf Zollwert, Ursprungsland und geltenden Zollsätzen. Berücksichtigt werden der Drittlandszollsatz, die Einfuhrumsatzsteuer (ermäßigt 7 %) sowie mögliche Präferenzabkommen.
Exportzollsatz
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Waren werden ebenfalls häufig mit der Einreihung von Kiwi verglichen oder befinden sich im selben Zollkapitel: