01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0811.90.19.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0811.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0811.90.198-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0811.90.19.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0811.90.19.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0811.90.19.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0811.90.19.90.0?
- ×Erdbeeren0811.10
- ×Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren, schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren0811.20
- ×andere, also nicht: mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln0811.90.50.00.0, 0811.90.70.00.0, 0811.90.75.00.0, 0811.90.80.00.0 und 2 weitere
- ×andere, also nicht: mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT0811.90.31.00.0, 0811.90.39
- ×tropische Früchte und tropische Nüsse0811.90.11.00.0
- ×Kirschen0811.90.19.12.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0811.90.19.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0811.90.19
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 0811.90.19.12.0 | Kirschen | Präferenzzollkontingent |
| 0811.90.19.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0811.90.19 eingereiht
2 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| FRBTIFR-BTI-2024-02900Frankreich | Frucht in Form von kandierten Aprikosenstücken, mit Zucker versetzt, pasteurisiert, gefroren, mit einem Zuckergehalt … | 03.06.2027 |
| FRBTIFR-BTI-2024-02077Frankreich | Geschälte Quittenhälften oder -stücke, mit Zucker versetzt, pasteurisiert und tiefgefroren, als Zutat für die Industrie … | 02.06.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 0811.90.85 | 12 | Mango am Stiel, tiefgefroren. Gemäß der vorgelegten Produktspezifikation handelt es sich bei der Ware um gefrorene Mangostücke auf einem Holzstiel; Die Mangos werden geerntet, geschält, geschnitten … |
| 0811.90.95 | 11 | Ananas-Püree, pasteurisiert, gefroren, ohne Zusätze. Gelbe, zu 100 g schweren Quadern (ca. 10,5 cm x 6 cm x 1,8 cm) gefrorene, in transparente, farblose Folienbeutel verpackte Fruchtmasse; nach dem … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0811.90.19.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0219 | Türkei | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 20,8 % + 8,40 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 41 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Israel und weitere. Neu seit 2026: USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Armenienneu seit 10.10.2026 | 0 % + 8,40 EUR je 100 kg |
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 18,9 % + 7,63 EUR je 100 kg |
| APS+-Länder | 0 % + 8,40 EUR je 100 kg |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 17,3 % + 8,40 EUR je 100 kg |
| Albanien | 0 % + 8,40 EUR je 100 kg |
| Bosnien und Herzegowina | 0 % + 8,40 EUR je 100 kg |
| Chile | 11,5 % + 5,60 EUR je 100 kg |
| Kosovo | 0 % + 8,40 EUR je 100 kg |
| Montenegro | 0 % + 8,40 EUR je 100 kg |
| Nordmazedonien | 0 % + 8,40 EUR je 100 kg |
| Serbien | 0 % + 8,40 EUR je 100 kg |
| Türkei | 0 % + 8,40 EUR je 100 kg |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0811.90.19.90.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0811.90.19.90.0
Anmerkungen (2)
2. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 0811.90.11, 0811.90.31 und 0811.90.85 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
3. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 0811.90.11, 0811.90.31, 0811.90.85, 0812.90.70 und 0813.50.31 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 08, Allgemeines | 1. Zu Kapitel 8 gehören auch für die Destillation bestimmte Fruchtmaischen, die sich in natürlicher Gärung befinden. 2. Pasteurisierung ist in diesem Kapitel nicht zulässig, außer bei: — getrockneten Früchten und Nüssen dieses Kapitels; — vorläufig haltbar gemachten Früchten und Nüssen der Position 0812; — gefrorenen Früchten und Nüssen der Position 0811. Sterilisierte Früchte und Nüsse gehören nicht zu diesem … |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-170/8008.07.1981 | DER BEGRIFF ' ' FRÜCHTE , VORLÄUFIG HALTBAR GEMACHT . . ., ZUM UNMITTELBAREN GENUSS NICHT GEEIGNET ' ' IN DER TARIFNUMMER 08.11 BEZIEHT SICH NUR AUF SOLCHE ERZEUGNISSE , BEI DENEN DAS VERFAHREN ZUR HALTBARMACHUNG BEWIRKT HAT , DASS SIE NICHT OHNE GEFÄHRDUNG … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 08 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0811.90.19
- 01.01.19950811.90.19neu eingeführt · aus 0811.90.00, aus 0811.90.10
- 01.01.19950811.90.19.90.0neu eingeführt · aus 0811.90.10, 0811.90.30, 0811.90.99 (29 Unterteilungen)
- 01.07.20070811.90.19.12.0neu eingeführt · „Kirschen“ · aus 0811.90.19
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0811.90.19.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Kirschen mit Zucker über 13 GHT unter 0811.90.19?
Kirschen mit Zusatz von Zucker und einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT gehören in die Zolltarifnummer 0811.90.19.12.0. Diese Seite gilt für die übrigen Früchte der Warennummer 0811.90.19 mit diesem Zuckergehalt.
Gehören ungenießbare Früchte in die Zolltarifnummer 0811.90.19.90.0?
Nein, ungenießbare Früchte und Nüsse gehören nach Kapitel 8, Anmerkung 1 nicht in diese Zolltarifnummer. Sie erfasst nur genießbare, gezuckerte Früchte.
Fällt bei der Einfuhr von Früchten unter 0811.90.19.90.0 mit Ursprung Russland ein Zusatzzoll an?
Ja, bei Waren mit Ursprung Russland fällt bei dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Fällt bei der Einfuhr von Früchten unter 0811.90.19.90.0 mit Ursprung Belarus ein Zusatzzoll an?
Ja, bei Waren mit Ursprung Belarus fällt bei dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile