01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 1904?
Position 1904 gliedert sich in die Unterpositionen 1904.10, 1904.20, 1904.30 und 1904.90. Unterposition 1904.10 umfasst durch Aufblähen oder Rösten hergestellte Lebensmittel, unterteilt nach Mais (1904.10.10.00.0), Reis (1904.10.30.00.0) und anderen (1904.10.90.00.0). Unterposition 1904.20 umfasst Zubereitungen aus ungerösteten Getreideflocken, Mischungen davon oder aus aufgeblähtem Getreide, wobei Zubereitungen nach Art der Müsli auf Grundlage nicht gerösteter Getreideflocken in 1904.20.10.00.0 gehören und die übrigen nach Mais (1904.20.91.00.0), Reis (1904.20.95.00.0) und anderen (1904.20.99.00.0) unterteilt sind. Unterposition 1904.30 umfasst Bulgur-Weizen (1904.30.00.00.0), Unterposition 1904.90 die übrigen Waren, unterteilt nach Reis (1904.90.10.00.0) und anderen (1904.90.80.00.0).
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 10 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 1904
13 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 1904. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Müsliriegel – 1904.20.99.00.0
Riegel – 1904.20.99.00.0
Müsli – 1904.20.10.00.0
Cheetos – 1904.10.10.00.0
Popcorn – 1904.10.10.00.0
Bulgur – 1904.30.00.00.0
Reiskuchen – 1904.10.30.00.0
Lebensmittelprobe – 1904.20.99.00.0
Puffreis – 1904.10.30.00.0
Haferbrei – 1904.20.99.00.0
Granola – 1904.10.90.00.0
Cornflakes – 1904.10.10.00.0
Zerealie – 1904.10.90.00.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 1904
Rechts: wie viele der 10 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 1904
Anmerkungen (3)
3. Zu Position 1904 gehören nicht Zubereitungen, die mehr als 6 GHT Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, enthalten oder mit Schokolade oder anderen kakaohaltigen Lebensmittelzubereitungen der Position 1806 vollständig überzogen sind (Position 1806).
4. Der Begriff „in anderer Weise zubereitet“ im Sinne der Position 1904 bedeutet, dass das Getreide eine weitergehende Behandlung erfahren hat, als in den Positionen oder Anmerkungen zu den Kapiteln 10 und 11 vorgesehen ist.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 1904
Die zehn Warennummern der Position 1904 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19721904.10.10.00.0eingeführt · auf der Grundlage von Mais
- 01.01.19721904.10.30.00.0eingeführt · auf der Grundlage von Reis
- 01.01.19721904.10.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19961904.20.10.00.0eingeführt · Zubereitungen nach Art der "Müsli" auf der Grundlage nicht gerösteter Getreideflocken
- 01.01.19961904.20.91.00.0eingeführt · auf der Grundlage von Mais
- 01.01.19961904.20.95.00.0eingeführt · auf der Grundlage von Reis
- 01.01.19961904.20.99.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20021904.30.00.00.0eingeführt · Bulgur-Weizen
- 01.01.19721904.90.10.00.0eingeführt · auf der Grundlage von Reis · zuletzt geändert 01.01.2009
- 01.01.20021904.90.80.00.0eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 1904
Was gehört nicht zur Position 1904?
Zubereitungen mit mehr als 6 GHT Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, gehören nicht zur Position 1904. Mit Schokolade oder anderen kakaohaltigen Lebensmittelzubereitungen der Position 1806 vollständig überzogene Zubereitungen gehören ebenfalls nicht dazu.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen