Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1904.20.99.00.0 ist in folgender Hierarchie eingeordnet:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN19
- PositionLebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen1904
- UnterpositionLebensmittelzubereitungen aus ungerösteten Getreideflocken oder aus Mischungen von ungerösteten und gerösteten Getreideflocken oder aus aufgeblähtem Getreide190420
- Kombinierte Nomenklaturandere19042091
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Riegel
Der HS-Code für Riegel lautet 1904.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1904.20.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1904.20.99.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1904.20.99.00.0.
Einreihung von Riegel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Riegeln in die Zolltarifnummer 1904.20.99.00.0 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitte. Die Position 1904 erfasst Lebensmittelzubereitungen aus Getreide, insbesondere aus ungerösteten oder gerösteten Getreideflocken. AV 3b kommt zur Anwendung, wenn die Ware aus verschiedenen Bestandteilen besteht (z. B. Getreideflocken, Nüsse, Trockenfrüchte) – die charakterbestimmende Eigenschaft ist der Getreideflockenanteil. AV 6 legt die Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen und der Kombinierten Nomenklatur fest.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Riegel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungLebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt - andere (für Riegel aus überwiegend gerösteten / aufgeblähten Getreideextrudaten, sog. Cerealienriegel) | 1904.10.90.00.0 | 5,1 % |
| Alternative EinreihungZubereitungen nach Art der 'Müsli' auf der Grundlage nicht gerösteter Getreideflocken | 1904.20.10.00.0 | 5,1 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Riegel (1904) ≠ Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt - andere (für Riegel aus überwiegend gerösteten / aufgeblähten Getreideextrudaten, sog. Cerealienriegel) (1904) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Riegel bleibt die Zolltarifnummer 1904.20.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Riegel (1904) ≠ Zubereitungen nach Art der 'Müsli' auf der Grundlage nicht gerösteter Getreideflocken (1904) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Riegel bleibt die Zolltarifnummer 1904.20.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Riegel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE16553/10-1 | Müsliriegel / Getreideriegel aus ungerösteten Getreideflocken | 1904.20.99.00.0 |
| DE16557/10-1 | Müsliriegel / Getreideriegel aus ungerösteten Getreideflocken | 1904.20.99.00.0 |
| DEBTI32862/22-1 | Müsliriegel / Getreideriegel aus ungerösteten Getreideflocken | 1904.20.99.00.0 |
| DE22833/09-1 | Müsliriegel / Getreideriegel aus ungerösteten Getreideflocken | 1904.20.99.00.0 |
| DE24108/09-1 | Müsliriegel / Getreideriegel aus ungerösteten Getreideflocken | 1904.20.99.00.0 |
| DEBTI6238/22-1 | Müsliriegel / Getreideriegel aus ungerösteten Getreideflocken | 1904.20.99.00.0 |
| DE16554/10-1 | Müsliriegel / Getreideriegel aus ungerösteten Getreideflocken | 1904.20.99.00.0 |
| DEBTI2601/19-1 | Müsliriegel / Getreideriegel aus ungerösteten Getreideflocken | 1904.20.99.00.0 |
| DEBTI34234/20-1 | Müsliriegel / Getreideriegel aus ungerösteten Getreideflocken | 1904.20.99.00.0 |
| DEBTI2599/19-1 | Müsliriegel / Getreideriegel aus ungerösteten Getreideflocken | 1904.20.99.00.0 |
| DE16558/10-1 | Müsliriegel / Getreideriegel aus ungerösteten Getreideflocken | 1904.20.99.00.0 |
| DE13698/17-1 | Müsliriegel / Getreideriegel aus ungerösteten Getreideflocken | 1904.20.99.00.0 |
| DEBTI44440/21-1 | Müsliriegel / Getreideriegel aus ungerösteten Getreideflocken | 1904.20.99.00.0 |
| DEBTI18406/21-1 | Müsliriegel / Getreideriegel aus ungerösteten Getreideflocken | 1904.20.99.00.0 |
| DE17849/15-1 | Cerealienriegel aus überwiegend gerösteten/aufgeblähten Getreideextrudaten | 1904.10.90.00.0 |
| DE11098/09-1 | Cerealienriegel aus überwiegend gerösteten/aufgeblähten Getreideextrudaten | 1904.10.90.00.0 |
| DE11096/09-1 | Cerealienriegel aus überwiegend gerösteten/aufgeblähten Getreideextrudaten | 1904.10.90.00.0 |
| DE11101/09-1 | Cerealienriegel aus überwiegend gerösteten/aufgeblähten Getreideextrudaten | 1904.10.90.00.0 |
| DE107/13-1 | Cerealienriegel aus überwiegend gerösteten/aufgeblähten Getreideextrudaten | 1904.10.90.00.0 |
| DE106/13-1 | Cerealienriegel aus überwiegend gerösteten/aufgeblähten Getreideextrudaten | 1904.10.90.00.0 |
| DEM/4872/09-1 | Cerealienriegel aus überwiegend gerösteten/aufgeblähten Getreideextrudaten | 1904.10.90.00.0 |
| DE16671/10-1 | Cerealienriegel aus überwiegend gerösteten/aufgeblähten Getreideextrudaten | 1904.10.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle für Riegel
Drittlandszollsatz
5,1 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5,1 % | Drittlandszoll |
| USA | 5,1 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 2,6 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5,1 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen für Riegel
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Kontingent im Rahmen einer Zollunion | Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann. |
Zollrechner für Riegel
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Riegel-Sendung. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Riegel
Weitere Produkte aus Lebensmittel und Getränke
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