01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2707.50.00.80.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2707.506-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2707.50.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2707.50.00.8010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2707.50.00.80.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2707.50.00.80.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2707.50.00.80.0?
- ×Benzole2707.10
- ×Toluole2707.20
- ×Xylole2707.30
- ×Naphthalin2707.40.00.00.0
- ×andere, also nicht: andere Mischungen aromatischer Kohlenwasserstoffe, bei deren Destillation nach ISO 3405 bis 250 °C einschließlich der Destillationsverluste …2707.91.00.00.0, 2707.99
- ×zu anderer Verwendung2707.50.00.89.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2707.50.00.80.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2707.50.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 2707.50.00.80.0 | zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffediese Seite | – |
| 2707.50.00.89.0 | zu anderer Verwendung | Zollsatz bei Endverwendung |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2707.50.00 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2707.50.00.80.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.
Statt 3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2707.50.00.80.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C111 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2707.50.00.80.0
Anmerkungen (3)
3. Als „Benzole“, „Toluole“, „Xylole“ und „Naphthalin“ im Sinne der Unterpositionen 2707.10, 2707.20, 2707.30 und 2707.40 gelten Erzeugnisse, die mehr als 50 GHT Benzol bzw. Toluol, Xylol oder Naphthalin enthalten.
1. Als „Phenole“ im Sinne der Unterposition 2707.99.80 gelten Erzeugnisse, die mehr als 50 GHT Phenole enthalten.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
6. Fallen bei der chemischen Umwandlung oder bei einer technisch notwendigen Vorbehandlung Erzeugnisse der Positionen oder Unterpositionen 2707.10.00, 2707.20.00, 2707.30.00, 2707.50.00, 2710, 2711, 2712.10, 2712.20, 2712.90.31 bis 2712.90.99 und 2713.90 an, so ist die Teilmenge des Einsatzproduktes, die der Gesamtmenge dieser Erzeugnisse gleich ist, nach der Beschaffenheit und dem Zollwert bei der Abfertigung zur chemischen Umwandlung und nach dem Zollsatz „zu anderer Verwendung“ zu verzollen. In die Gesamtmenge werden die Erzeugnisse der Positionen 2710 bis 2712 nicht eingerechnet, die innerhalb von sechs Monaten unter den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen in begünstigten Verfahren weiter bearbeitet oder einer weiteren chemischen Umwandlung unterworfen werden.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2707.50.00 | andere Mischungen aromatischer Kohlenwasserstoffe, bei deren Destillation nach ISO 3405 bis 250 °C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 65 RHT übergehen (entspricht ASTM D 86) Hierher gehören Gemische von Kohlenwasserstoffen überwiegend aromatischer Art, in denen weder Benzol, Toluol, Xylole noch Naphthalin vorherrschen und bei deren Destillation mindestens 65 RHT (einschließlich Verluste) bis 250 °C … |
Einreihungsverordnungen (3)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2080/9116.07.1991 | Waren der damaligen Tarifstelle 27.07 B, bei deren Bearbeitung auch als Kraft- oder Heizstoff geeignete Erzeugnisse anfallen, wurden in die damalige Nummer 2707.50.91 eingereiht, sofern es sich bei der Bearbeitung um eine der in der Zusätzlichen Vorschrift 5 zu Kapitel 27 genannten Bearbeitungen handelt; heute ist das die Warennummer 2707.50.00. | 2707.50.91heute 2707.50.00 |
| 2080/9116.07.1991 | Waren der damaligen Tarifstelle 27.07 B, bei deren Bearbeitung auch als Kraft- oder Heizstoff geeignete Erzeugnisse anfallen, wurden in die damalige Nummer 2707.50.10 eingereiht, sofern es sich bei der Bearbeitung um eine der in der Zusätzlichen Vorschrift 5 zu Kapitel 27 genannten Bearbeitungen handelt; heute ist das die Warennummer 2707.50.00. | 2707.50.10heute 2707.50.00 |
| 2080/9116.07.1991 | Waren der damaligen Tarifstelle 27.07 B, bei deren Bearbeitung auch als Kraft- oder Heizstoff geeignete Erzeugnisse anfallen, wurden in die damalige Nummer 2707.50.99 eingereiht, sofern es sich bei der Bearbeitung um eine der in der Zusätzlichen Vorschrift 5 zu Kapitel 27 genannten Bearbeitungen handelt; heute ist das die Warennummer 2707.50.00. | 2707.50.99heute 2707.50.00 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-330/1312.06.2014 | 1. Als Kriterium für die Einreihung eines Erzeugnisses mit Merkmalen des Erzeugnisses des Ausgangsverfahrens in die Position 2707 oder in die Position 2710 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 … |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 27 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2707.50.00
- 01.01.19722707.50.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „andere Mischungen aromatischer Kohlenwasserstoffe, bei deren Destillation nach ASTM D 86 bis 250 °C einschließlich der …“
- 01.01.19882707.50.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2707.50.10, 2707.50.91, 2707.50.99
- 01.01.20152707.50.00.80.0neu eingeführt · „zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe“ · aus 2707.50.00
- 01.01.20152707.50.00.89.0neu eingeführt · „zu anderer Verwendung“ · aus 2707.50.00
- 01.01.20172707.50.00Wortlaut geändert · „andere Mischungen aromatischer Kohlenwasserstoffe, bei deren Destillation nach ISO 3405 bis 250 °C einschließlich der Destillationsverluste …“ · vorher „andere Mischungen aromatischer Kohlenwasserstoffe, bei deren Destillation nach ASTM D 86 bis 250 °C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 65 RHT übergehen“
- 01.01.20252707.50.00.80.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20252707.50.00.89.0Stellung im Tarifbaum geändert
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2707.50.00.80.0
Welche Zolltarifnummer gilt für aromatische Kohlenwasserstoffgemische als Heizstoff unter 2707.50.00?
Die Zolltarifnummer 2707.50.00.80.0 gilt für Gemische aromatischer Kohlenwasserstoffe mit mindestens 65 RHT bis 250 °C, die als Kraft- oder Heizstoff verwendet werden. Gemische zu anderer Verwendung gehören in die Zolltarifnummer 2707.50.00.89.0.
Wurde die Zolltarifnummer 2707.50.00.80.0 seit 2025 geändert?
Ja, zum 01.01.2025 wurde die Unterteilung der 11-stelligen Nummern geändert, zu der 2707.50.00.80.0 gehört.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile