01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2707?
Die Position ist in die Unterpositionen 2707.10 (Benzole), 2707.20 (Toluole), 2707.30 (Xylole) und 2707.50 (andere Mischungen aromatischer Kohlenwasserstoffe, bei deren Destillation nach ISO 3405 bis 250 °C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 65 RHT übergehen) gegliedert. Naphthalin hat die Zolltarifnummer 2707.40.00.00.0. Unter „andere“ stehen Kreosotöle mit der Zolltarifnummer 2707.91.00.00.0 und die Unterposition 2707.99. Unter 2707.99 stehen rohe Leichtöle, bei deren Destillation 90 RHT oder mehr bis 200 °C übergehen (2707.99.11.00.0), andere rohe Öle (2707.99.19.00.0), schwefelhaltige Kopfprodukte oder Anthracen (2707.99.20), basische Erzeugnisse (2707.99.50.00.0), Phenole (2707.99.80.00.0), Erzeugnisse zum Herstellen von Waren der Position 2803 (2707.99.91.00.0) und alle übrigen Erzeugnisse (2707.99.99).
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 2707.50andere Mischungen aromatischer Kohlenwasserstoffe, bei deren Destillation nach ISO 3405 …
- 2707.50.00.80.02707.50.00.89.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 13 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2707
Rechts: wie viele der 13 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
03Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2707
Anmerkungen (3)
3. Als „Benzole“, „Toluole“, „Xylole“ und „Naphthalin“ im Sinne der Unterpositionen 2707.10, 2707.20, 2707.30 und 2707.40 gelten Erzeugnisse, die mehr als 50 GHT Benzol bzw. Toluol, Xylol oder Naphthalin enthalten.
1. Als „Phenole“ im Sinne der Unterposition 2707.99.80 gelten Erzeugnisse, die mehr als 50 GHT Phenole enthalten.
6. Fallen bei der chemischen Umwandlung oder bei einer technisch notwendigen Vorbehandlung Erzeugnisse der Positionen oder Unterpositionen 2707.10.00, 2707.20.00, 2707.30.00, 2707.50.00, 2710, 2711, 2712.10, 2712.20, 2712.90.31 bis 2712.90.99 und 2713.90 an, so ist die Teilmenge des Einsatzproduktes, die der Gesamtmenge dieser Erzeugnisse gleich ist, nach der Beschaffenheit und dem Zollwert bei der Abfertigung zur chemischen Umwandlung und nach dem Zollsatz „zu anderer Verwendung“ zu verzollen. In die Gesamtmenge werden die Erzeugnisse der Positionen 2710 bis 2712 nicht eingerechnet, die innerhalb von sechs Monaten unter den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen in begünstigten Verfahren weiter bearbeitet oder einer weiteren chemischen Umwandlung unterworfen werden.
Urteile des EuGH (1)
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2707
Neun der 13 Warennummern der Position 2707 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19722707.40.00.00.0eingeführt · Naphthalin
- 01.01.19722707.91.00.00.0eingeführt · Kreosotöle
- 01.01.19722707.99.11.00.0eingeführt · rohe Leichtöle, bei deren Destillation 90 RHT oder mehr bis 200 °C übergehen · zuletzt geändert 01.01.2009
- 01.01.19722707.99.19.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20122707.99.20eingeführt · schwefelhaltige Kopfprodukte; Anthracen · zuletzt geändert 01.10.2019
- 01.01.19722707.99.50.00.0eingeführt · basische Erzeugnisse
- 01.01.20072707.99.80.00.0eingeführt · Phenole · zuletzt geändert 01.01.2025
- 01.01.19722707.99.91.00.0eingeführt · zum Herstellen von Waren der Position 2803
- 01.01.19722707.99.99eingeführt · andere · zuletzt geändert 04.04.2013
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 2707
Welche Unterposition gilt für Benzol, Toluol oder Xylol in Position 2707?
Benzol gehört in die Unterposition 2707.10, Toluol in 2707.20 und Xylol in 2707.30. Als Benzole, Toluole, Xylole und Naphthalin gelten Erzeugnisse, die mehr als 50 GHT des jeweiligen Stoffes enthalten. Naphthalin hat die Zolltarifnummer 2707.40.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile