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Position · 4-stelligZollaussetzung

Position 3210 – Andere Anstrichfarben und Lacke

Position im Zolltarif

32Kapitel10Position

Hierher gehören andere Anstrichfarben und Lacke sowie zubereitete Wasserpigmentfarben für die Lederzurichtung, zum Beispiel Hartwachsöl und Ölfarbe. Anstrichfarben, die in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst sind, gehören in Position 3209, zubereitete Sikkative in Position 3211.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 3210?

Die Position wird nach der Grundlage der Farben in zwei Zolltarifnummern unterteilt. Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von trocknenden Ölen gehören in Zolltarifnummer 3210.00.10.00.0. Unter Zolltarifnummer 3210.00.90.00.0 (andere) fallen alle Waren, die nicht auf der Grundlage von trocknenden Ölen beruhen.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelGerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten
PositionAndere Anstrichfarben und Lacke; zubereitete Wasserpigmentfarben von der für die Lederzurichtung verwendeten ArtDiese Seite
ZolltarifnummerAnstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von trocknenden Ölen
6,5 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerandere
6,5 % · 18 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Maßnahmen in Position 3210

Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Ausfuhr · alle Länder2 von 2
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Einfuhr · alle Länder2 von 2
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder2 von 2
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder2 von 2
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 3210

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 5
5. Zu den „Farbmitteln“ im Sinne dieses Kapitels gehören nicht Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 3210

Die zwei Warennummern der Position 3210 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19723210.00.10.00.0eingeführt · Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von trocknenden Ölen
  2. 01.01.19723210.00.90.00.0eingeführt · andere

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 3210

Gehören Füllstoffe für Ölfarben zur Position 3210?

Nein, Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, gelten im Sinne von Kapitel 32 nicht als Farbmittel. Das gilt auch dann, wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können.

Welche Zolltarifnummer gilt für Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von trocknenden Ölen in Position 3210?

Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von trocknenden Ölen gehören in Zolltarifnummer 3210.00.10.00.0. Dazu zählen Hartwachsöl und Ölfarbe. Alle übrigen Waren der Position fallen unter Zolltarifnummer 3210.00.90.00.0 (andere).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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