01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3210?
Die Position wird nach der Grundlage der Farben in zwei Zolltarifnummern unterteilt. Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von trocknenden Ölen gehören in Zolltarifnummer 3210.00.10.00.0. Unter Zolltarifnummer 3210.00.90.00.0 (andere) fallen alle Waren, die nicht auf der Grundlage von trocknenden Ölen beruhen.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3210
Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
03Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3210
Anmerkungen (3)
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
5. Zu den „Farbmitteln“ im Sinne dieses Kapitels gehören nicht Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können.
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3210
Die zwei Warennummern der Position 3210 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19723210.00.10.00.0eingeführt · Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von trocknenden Ölen
- 01.01.19723210.00.90.00.0eingeführt · andere
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3210
Gehören Füllstoffe für Ölfarben zur Position 3210?
Nein, Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, gelten im Sinne von Kapitel 32 nicht als Farbmittel. Das gilt auch dann, wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können.
Welche Zolltarifnummer gilt für Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von trocknenden Ölen in Position 3210?
Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von trocknenden Ölen gehören in Zolltarifnummer 3210.00.10.00.0. Dazu zählen Hartwachsöl und Ölfarbe. Alle übrigen Waren der Position fallen unter Zolltarifnummer 3210.00.90.00.0 (andere).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen