01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3209?
Die Position wird nach der Grundlage des Polymers unterteilt. Unterposition 3209.10 erfasst Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren, Zolltarifnummer 3209.10.00.00.0. Alle übrigen Anstrichfarben und Lacke dieser Art, die nicht auf Acryl- oder Vinylpolymeren beruhen, gehören in Unterposition 3209.90, Zolltarifnummer 3209.90.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3209
4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3209. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3209
Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3209
Anmerkungen (3)
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
5. Zu den „Farbmitteln“ im Sinne dieses Kapitels gehören nicht Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3209
Die zwei Warennummern der Position 3209 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19723209.10.00.00.0eingeführt · auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren
- 01.01.19723209.90.00.00.0eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3209
Was gehört nicht zur Position 3209?
Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, gehören nicht zur Position 3209, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können.
Welche Zolltarifnummer in Position 3209 gilt für Acrylfarben?
Acrylfarben gehören in die Zolltarifnummer 3209.10.00.00.0, wenn sie auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren beruhen und in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst sind. Die übrigen Anstrichfarben und Lacke dieser Position gehören in die Zolltarifnummer 3209.90.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen



