01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2530?
Die Position ist in die Unterpositionen 2530.10, 2530.20 und 2530.90 gegliedert. Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht gebläht, gehören in die Zolltarifnummer 2530.10.00.00.0, Kieserit und Epsomit (natürliche Magnesiumsulfate) in die Zolltarifnummer 2530.20.00.00.0. Unter 2530.90 (andere) gehören Coelestin und Strontianit in die Zolltarifnummer 2530.90.30.00.0, Spodumen, Petalit, Lepidolith, Amblygonit, Hectorit, Jadarit und ähnliche Mineralien, geeignet zur Gewinnung von Lithium, in die Zolltarifnummer 2530.90.40.00.0 und Bastnäsit, Xenotim und ähnliche Mineralien, geeignet für die Gewinnung von Seltenerdmetallen, Scandium oder Yttrium, in die Zolltarifnummer 2530.90.50.00.0. Was die davor genannten Nummern nicht erfassen, gehört in die Warennummer 2530.90.70.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 6 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 2530
13 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2530. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Gesteinsprobe – 2530.90.70.90.0
Zeolith – 2530.90.70.90.0
Kompost – 2530.90.70.90.0
Mineral – 2530.90.70.90.0
Bodenprobe – 2530.90.70.90.0
Zirkoniumsilikat – 2530.90.70.90.0
Perlit-Erz – 2530.10.00.00.0
Calcit – 2530.90.70.10.0
Spodumen Konzentrat – 2530.90.40.00.0
Spodumen – 2530.90.40.00.0
Wollastonit – 2530.90.70.90.0
Lithium-Erz – 2530.90.40.00.0
Perlenpulver – 2530.90.70.10.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2530
Rechts: wie viele der 6 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2530
Anmerkungen (2)
4. Zu Position 2530 gehören insbesondere: Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht gebläht; Farberden, auch gebrannt oder untereinander gemischt; natürlicher Eisenglimmer, natürlicher Meerschaum (auch in polierten Stücken); natürlicher Bernstein; wiedergewonnener Meerschaum und wiedergewonnener Bernstein, in Platten, Stäben, Stangen und ähnlichen Formen, nicht weiter bearbeitet; Gagat (Jett); Strontiumcarbonat (Strontianit), auch gebrannt, ausgenommen Strontiumoxid; Scherben und Bruch von keramisch hergestellten Waren; Stücke von Ziegelsteinen und gebrochenem Beton.
1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2530
Die sechs Warennummern der Position 2530 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19722530.10.00.00.0eingeführt · Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht gebläht · zuletzt geändert 01.01.2010
- 01.01.19722530.20.00.00.0eingeführt · Kieserit und Epsomit (natürliche Magnesiumsulfate)
- 01.01.20232530.90.30.00.0eingeführt · Coelestin und Strontianit
- 01.01.20232530.90.40.00.0eingeführt · Spodumen, Petalit, Lepidolith, Amblygonit, Hectorit, Jadarit und ähnliche Mineralien …
- 01.01.20232530.90.50.00.0eingeführt · Bastnäsit, Xenotim und ähnliche Mineralien, geeignet für die Gewinnung von …
- 01.01.20232530.90.70eingeführt · andere · zuletzt geändert 30.06.2023
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen