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HS-Code · weltweit gleichZollaussetzungDual-Use

HS-Code 4002.99 – Synthetischer Kautschuk und Faktis

HS-Code · 6-stellig

HS-Code 4002.99 umfasst synthetischen Kautschuk und Faktis in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen, die im Zolltarif unter „andere“ innerhalb der Position 4002 geführt werden. Butadien-Kautschuk (BR) gehört in 4002.20 und Butylkautschuk (IIR) in 4002.31, beide fallen nicht unter 4002.99. Die Nummern darunter richten sich danach, ob die Erzeugnisse durch Zusatz von Kunststoffen modifiziert sind.

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Gehört Ihr synthetischer Kautschuk zu HS-Code 4002.99?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 4002.99?

Die Warennummer 4002.99.10 erfasst durch Zusatz von Kunststoffen modifizierte Erzeugnisse, die Zolltarifnummer dafür lautet 4002.99.10.00.0. Die Warennummer 4002.99.90 erfasst alle übrigen Erzeugnisse, die nicht durch Zusatz von Kunststoffen modifiziert sind, Zolltarifnummer 4002.99.90.00.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKautschuk und Waren daraus
PositionSynthetischer Kautschuk und Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen; Mischungen von Erzeugnissen der Position 4001 mit Erzeugnissen dieser Position, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen
andere
UnterpositionandereDiese Seite
Zolltarifnummerdurch Zusatz von Kunststoffen modifizierte Erzeugnisse
2,9 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 31 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 4002.99

KontrolleDrittlandszoll · RusslandEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr
KontrolleGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter HS-Code 4002.99?

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 4002.99. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 4002.99

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 40, Anmerkung 3
3. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 4001 bis 4003 und 4005 gelten ausschließlich: a) Flüssigkeiten und Pasten (einschließlich Latex, auch vorvulkanisiert, sowie andere Dispersionen und Lösungen); b) unregelmäßige Blöcke, Stücke, Ballen, Pulver, Granulate, Krümel und ähnliche lose Formen.
Wortlaut · Kapitel 40, Anmerkung 4
4. Als „synthetischer Kautschuk“ im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 40 und der Position 4002 gelten: a) ungesättigte synthetische Stoffe, die durch Vulkanisation mit Schwefel irreversibel in nicht thermoplastische Stoffe umgewandelt werden können, welche bei einer Temperatur zwischen 18 °C und 29 °C eine Dehnung bis zum Dreifachen ihrer ursprünglichen Länge aushalten ohne zu reißen, und die sich nach einer Dehnung auf das Doppelte ihrer ursprünglichen Länge innerhalb von fünf Minuten auf das Eineinhalbfache ihrer ursprünglichen Länge zusammenziehen. Für die Durchführung dieser Prüfung dürfen Stoffe zugesetzt werden, die für die Vernetzung erforderlich sind, wie Vulkanisationsaktivatoren oder -beschleuniger; erlaubt ist auch die Anwesenheit solcher Stoffe, die in Anmerkung 5 B Ziffern 2) und 3) genannt sind. Dagegen ist die Anwesenheit anderer Stoffe, die für die Vernetzung nicht erforderlich sind, wie Streckmittel, Weichmacher und Füllstoffe, nicht erlaubt; b) Thioplaste (TM); c) Naturkautschuk, modifiziert durch Pfropfen oder Mischen mit Kunststoffen, depolymerisierter Naturkautschuk sowie Mischungen von ungesättigten synthetischen Stoffen mit gesättigten synthetischen Hochpolymeren, sofern diese Erzeugnisse den unter Buchstabe a) festgelegten Bedingungen der Vulkanisations-, der Dehnungs- und der Kontraktionsfähigkeit entsprechen.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 40, Anmerkung 5
5. A) Zu den Positionen 4001 und 4002 gehören nicht Kautschuk oder Mischungen von Kautschuken, denen vor oder nach der Koagulation zugesetzt worden sind: 1) Vulkanisationsmittel, Vulkanisationsbeschleuniger, Vulkanisationsverzögerer, Vulkanisationsaktivatoren (ausgenommen solche, die zum Herstellen von vorvulkanisiertem Kautschuklatex zugefügt wurden); 2) Pigmente oder andere Farbmittel, ausgenommen solche, die nur zur Kennzeichnung zugefügt wurden; 3) Weichmacher oder Streckmittel (ausgenommen Mineralöl bei ölgestreckten Kautschuken), inerte oder aktive Füllstoffe, organische Lösemittel oder andere Stoffe, ausgenommen Waren, die nach Buchstabe B erlaubt sind; B) zu Position 4001 oder 4002 gehören auch Kautschuk oder Mischungen von Kautschuken, die die folgenden Stoffe enthalten, wenn der Kautschuk oder die Mischungen von Kautschuken ihren wesentlichen Charakter als Rohstoff behalten haben: 1) Emulgiermittel und Mittel zum Verhindern des Zusammenklebens; 2) geringe Mengen der Zersetzungsprodukte von Emulgiermitteln; 3) sehr geringe Mengen von wärmeempfindlichen Stoffen (im Allgemeinen, um wärmeempfindlichen Kautschuklatex zu erhalten), kationischen grenzflächenaktiven Stoffen (im Allgemeinen, um elektropositiven Kautschuklatex zu erhalten), Antioxidantien, Koagulantien, Stoffen zum Zerkrümeln, kältebeständig machenden Stoffen, Peptisiermitteln, Konservierungsmitteln, Stabilisierungsmitteln, Mitteln zum Beeinflussen der Viskosität oder anderen Additiven für spezielle Zwecke.
Wortlaut · Kapitel 40, Anmerkung 9
9. Als „Platten, Blätter und Streifen“ im Sinne der Positionen 4001, 4002, 4003, 4005 und 4008 gelten nur Platten, Blätter und Streifen sowie Blöcke von regelmäßiger Form, die nicht geschnitten sind oder die durch einfaches Schneiden eine quadratische oder rechteckige Form erhalten haben (auch wenn sie dadurch zu Fertigwaren geworden sind), die jedoch, abgesehen von einer einfachen Oberflächenbearbeitung (z. B. Bedrucken), nicht weiter bearbeitet sind. Stäbe, Stangen und Profile der Position 4008 dürfen auch auf bestimmte Längen zugeschnitten, jedoch — abgesehen von einer einfachen Oberflächenbearbeitung — nicht weiter bearbeitet sein.
Wortlaut · Abschnitt VII, Anmerkung 1
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 40, Anmerkung 1
1. Als „Kautschuk“ im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
1703/200031.07.2000Synthetisches Material aus Styrol-Blockcopolymeren mit geringem Ungesättigtheitsgrad (Iodzahl zwischen 4 und 7) wurde in die Warennummer 4002.99.90 eingereiht.4002.99.90

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 4002.99

Welche Zolltarifnummer gilt unter HS-Code 4002.99 für durch Zusatz von Kunststoffen modifizierte Erzeugnisse?

Für durch Zusatz von Kunststoffen modifizierte Erzeugnisse gilt die Zolltarifnummer 4002.99.10.00.0. Alle übrigen Erzeugnisse dieser Unterposition, die nicht durch Zusatz von Kunststoffen modifiziert sind, fallen unter die Zolltarifnummer 4002.99.90.00.0.

Welche Zusätze schließen Kautschuk von HS-Code 4002.99 aus?

Kautschuk, dem vor oder nach der Koagulation bestimmte Stoffe wie Vulkanisationsmittel, Pigmente oder Füllstoffe zugesetzt wurden, gehört grundsätzlich nicht in die Position 4002, es sei denn, er ist nach Anmerkung 5 Buchstabe B erlaubt und behält dabei seinen wesentlichen Charakter als Rohstoff. Diese Ausnahme gilt für die gesamte Position 4002 und damit auch für HS-Code 4002.99.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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