Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4005.99.00.00.0 für Tpv ist in der folgenden Hierarchie des Zolltarifs eingeordnet:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKAUTSCHUK UND WAREN DARAUS40
- PositionKautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen4005
- Unterpositionandere400591
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tpv
Der HS-Code für Tpv lautet 4005.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4005.99.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4005.99.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4005.99.00.00.0.
Einreihung von Tpv nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems bestimmen die Einreihung von Tpv. AV 1 (Wortlaut der Positionen) führt zu Position 4005, da Tpv als Kautschukmischung in Primärform beschrieben ist. AV 3b (charaktergebende Bestandteile) ist relevant, da der vulkanisierte Kautschukanteil den Charakter bestimmt. Anmerkung 4 zu Kapitel 40 definiert die Kriterien für synthetischen Kautschuk.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tpv
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPropylen-Copolymere, in Primärformen | 3902.30.00.99.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPolymere anderer Olefine, in Primärformen | 3902.90.90.99.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Tpv (4005) ≠ Propylen-Copolymere, in Primärformen (3902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tpv bleibt die Zolltarifnummer 4005.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Tpv (4005) ≠ Polymere anderer Olefine, in Primärformen (3902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tpv bleibt die Zolltarifnummer 4005.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn die Ware nicht als Kautschukmischung qualifiziert.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPropylen-Copolymere, in Primärformen | 3902.30.00.99.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPolymere anderer Olefine, in Primärformen | 3902.90.90.99.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Tpv (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI12354/17-1 | Thermoplastisches Vulkanisat auf Basis von EPDM-Kautschuk und Polypropylen | 4005.99.00.00.0 |
| DEBTI25440/21-1 | Compoundierter EPDM-Kautschuk (thermoplastisches Elastomer (TPV)) | 4005.99.00.00.0 |
| DEBTI25428/21-1 | Compoundierter EPDM-Kautschuk (thermoplastisches Elastomer (TPV)) | 4005.99.00.00.0 |
| DEBTI18702/18-1 | Thermoplastisches Elastomer auf Olefin-Basis (Kautschukmischung) | 4005.99.00.00.0 |
| DE24201/09-1 | Thermoplastisches Elastomer auf Basis hydriertem Styrol-Block-Copolymer | 4005.99.00.00.0 |
| DE23481/13-1 | Thermoplastisches Elastomer auf Basis hydrierter Styrol-Block-Copolymere | 4005.99.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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