01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 7610.90?
Die Zolltarifnummer 7610.90.10.00.0 erfasst Brücken und Brückenelemente sowie Türme und Gittermaste. Die Warennummer 7610.90.90 erfasst alle übrigen Konstruktionen dieser Unterposition, die keine Brücken, Brückenelemente, Türme oder Gittermaste sind.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Nummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 7610.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 7610.90?
9 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 7610.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Aluminium-Konstruktionsteil – 7610.90.90.95.0
Rollladen – 7610.90.90.95.0
Aluminium-Pergola – 7610.90.90.92.0
Pergola – 7610.90.90.92.0
Installationskit – 7610.90.90.92.0
Fahnenmast – 7610.90.90.92.0
Solar-Montagesystem – 7610.90.90.92.0
Kiosk – 7610.90.90.92.0
Aluminium-Kunststoff-Baugruppe – 7610.90.90.91.004Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 7610.90
Anmerkungen (6)
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: Andere Elemente Element | Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) | 1 Andere Elemente (63), je | 0,1 (75) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt.
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2021/95631.05.2021 | Ein modulares Raum-in-Raum-System mit schallabsorbierenden und schalldämmenden Eigenschaften und einem Rahmen aus Aluminium wurde in die Warennummer 7610.90.90 eingereiht. | 7610.90.90 |
5 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern unter HS-Code 7610.90
Zum 01.01.2026 wurde eine Warennummer neu eingeführt. Die übrige Warennummer blieb unverändert.
- 01.01.20267610.90.10.00.0neu eingeführt · Brücken und Brückenelemente, Türme und Gittermaste
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 7610.90
Ist der HS-Code 7610.90 gleich der Zolltarifnummer?
Nein, der HS-Code 7610.90 umfasst nur sechs Stellen. Anmeldefähig ist unter dieser Unterposition nur die 11-stellige Zolltarifnummer, etwa 7610.90.10.00.0 für Brücken und Brückenelemente sowie Türme und Gittermaste.
Wie finde ich den HS-Code 7610.90 in einer Zolltarifnummer?
Der HS-Code 7610.90 sind die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer. Die ersten sechs Stellen folgen dem Harmonisierten System, die Stellen 7 und 8 bilden die Kombinierte Nomenklatur der EU.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile