01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 7610?
Die Position 7610 teilt sich in die Zolltarifnummer 7610.10.00.00.0 für Tore, Türen, Fenster und deren Rahmen und Verkleidungen sowie Tor- und Türschwellen und in die Unterposition 7610.90 für alle übrigen Konstruktionen und Konstruktionsteile. Die Unterposition 7610.90 unterteilt sich in die Zolltarifnummer 7610.90.10.00.0 für Brücken und Brückenelemente sowie Türme und Gittermaste und in die Warennummer 7610.90.90 für alle übrigen Konstruktionen und Konstruktionsteile, die keine Brücken, Türme oder Gittermaste sind. Die Warennummer 7610.90.90 teilt sich in weitere Zolltarifnummern auf.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 7610
14 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 7610. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Aluminium-Konstruktionsteil – 7610.90.90.95.0
Rollladen – 7610.90.90.95.0
Aluminium-Fenster – 7610.10.00.00.0
Aluminium-Pergola – 7610.90.90.92.0
Pergola – 7610.90.90.92.0
Aluminium-Rahmen – 7610.10.00.00.0
Fensterrahmen – 7610.10.00.00.0
Installationskit – 7610.90.90.92.0
Fahnenmast – 7610.90.90.92.0
Automatik-Tür – 7610.10.00.00.0
Solar-Montagesystem – 7610.90.90.92.0
Kiosk – 7610.90.90.92.0
Aluminium-Tür – 7610.10.00.00.0
Aluminium-Kunststoff-Baugruppe – 7610.90.90.91.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 7610
Rechts: wie viele der 3 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 7610
Anmerkungen (6)
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: Andere Elemente Element | Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) | 1 Andere Elemente (63), je | 0,1 (75) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt.
2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 7610
Die drei Warennummern der Position 7610 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19727610.10.00.00.0eingeführt · Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen
- 01.01.19727610.90.10.00.0eingeführt · Brücken und Brückenelemente, Türme und Gittermaste
- 01.01.19727610.90.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 14.02.2020
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 7610
Was ist mit HS-Code 7610 gemeint?
Der HS-Code 7610 bezeichnet die vierstellige Position 7610 für Konstruktionen und Konstruktionsteile aus Aluminium. Die Zolltarifnummer, die Sie anmelden, hat 11 Stellen und beginnt mit dieser Position.
Welche Zolltarifnummer gilt für Aluminiumteile in Position 7610?
Aluminiumtüren und Aluminiumfenster gehören in die Zolltarifnummer 7610.10.00.00.0, Brücken, Türme und Gittermaste aus Aluminium in die Zolltarifnummer 7610.90.10.00.0 und die übrigen Konstruktionsteile aus Aluminium in die Warennummer 7610.90.90.
Ist der HS-Code 7610 gleich der Zolltarifnummer?
Nein, der HS-Code 7610 ist nur die vierstellige Position 7610, während eine Zolltarifnummer 11 Stellen hat, etwa 7610.10.00.00.0. Die ersten sechs Stellen folgen dem Harmonisierten System (HS), die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU.
Welche Zolltarifnummer aus Position 7610 gilt für Ihr Aluminiumfenster?
Ein Aluminiumfenster gehört in die Zolltarifnummer 7610.10.00.00.0, weil Tore, Türen, Fenster und deren Rahmen und Verkleidungen dort eingereiht sind. Brücken und Türme sind dort nicht erfasst, sie gehören zu 7610.90.10.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex