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Position 7610 – Konstruktionsteile aus Aluminium

Position im Zolltarif

76Kapitel10Position

Zur Position 7610 gehören Konstruktionen und Konstruktionsteile aus Aluminium, etwa Brücken, Türme, Gittermaste, Gerüste, Dächer, Tore, Türen, Fenster, deren Rahmen und Verkleidungen sowie Geländer, außerdem zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stangen, Profile und Rohre aus Aluminium. Vorgefertigte Gebäude der Position 9406 gehören nicht hierher, sondern in die Position 9406. Rohrformstücke wie Bogen und Muffen aus Aluminium gehören in Position 7609.

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Gehört Ihr Aluminiumfenster zu HS-Code 7610?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 7610?

Die Position 7610 teilt sich in die Zolltarifnummer 7610.10.00.00.0 für Tore, Türen, Fenster und deren Rahmen und Verkleidungen sowie Tor- und Türschwellen und in die Unterposition 7610.90 für alle übrigen Konstruktionen und Konstruktionsteile. Die Unterposition 7610.90 unterteilt sich in die Zolltarifnummer 7610.90.10.00.0 für Brücken und Brückenelemente sowie Türme und Gittermaste und in die Warennummer 7610.90.90 für alle übrigen Konstruktionen und Konstruktionsteile, die keine Brücken, Türme oder Gittermaste sind. Die Warennummer 7610.90.90 teilt sich in weitere Zolltarifnummern auf.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelAluminium und Waren daraus
PositionKonstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Geländer), aus Aluminium, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406 …Diese Seite
ZolltarifnummerTore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen
6 % · 53 vZTA
Unterpositionandere
6 % bis 7 % · 397 vZTA
ZolltarifnummerBrücken und Brückenelemente, Türme und Gittermaste
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 7610

14 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 7610. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 7610

Rechts: wie viele der 3 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Vereinigtes Königreich3 von 3
erhöht den ZollAntidumpingzoll · China1 von 3
erhöht den ZollAntidumping-/Ausgleichszollüberprüfung · China1 von 3
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle Länder3 von 3
KontrolleF-Gase · alle Länder1 von 3
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 7610

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 76, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: Andere Elemente Element | Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) | 1 Andere Elemente (63), je | 0,1 (75) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt.

2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 7610

Die drei Warennummern der Position 7610 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19727610.10.00.00.0eingeführt · Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen
  2. 01.01.19727610.90.10.00.0eingeführt · Brücken und Brückenelemente, Türme und Gittermaste
  3. 01.01.19727610.90.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 14.02.2020

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 7610

Was ist mit HS-Code 7610 gemeint?

Der HS-Code 7610 bezeichnet die vierstellige Position 7610 für Konstruktionen und Konstruktionsteile aus Aluminium. Die Zolltarifnummer, die Sie anmelden, hat 11 Stellen und beginnt mit dieser Position.

Welche Zolltarifnummer gilt für Aluminiumteile in Position 7610?

Aluminiumtüren und Aluminiumfenster gehören in die Zolltarifnummer 7610.10.00.00.0, Brücken, Türme und Gittermaste aus Aluminium in die Zolltarifnummer 7610.90.10.00.0 und die übrigen Konstruktionsteile aus Aluminium in die Warennummer 7610.90.90.

Ist der HS-Code 7610 gleich der Zolltarifnummer?

Nein, der HS-Code 7610 ist nur die vierstellige Position 7610, während eine Zolltarifnummer 11 Stellen hat, etwa 7610.10.00.00.0. Die ersten sechs Stellen folgen dem Harmonisierten System (HS), die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU.

Welche Zolltarifnummer aus Position 7610 gilt für Ihr Aluminiumfenster?

Ein Aluminiumfenster gehört in die Zolltarifnummer 7610.10.00.00.0, weil Tore, Türen, Fenster und deren Rahmen und Verkleidungen dort eingereiht sind. Brücken und Türme sind dort nicht erfasst, sie gehören zu 7610.90.10.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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