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Warennummer 7610.90.90 – Konstruktionsteile aus Aluminium

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In diese Warennummer gehören Konstruktionen und Konstruktionsteile aus Aluminium, die innerhalb der Position 7610 unter die Unterposition 7610.90 „andere“ fallen und in keiner vorhergehenden Nummer erfasst sind. Brücken und Brückenelemente, Türme und Gittermaste gehören in 7610.90.10.00.0. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach der Art der Ware: nach Stangen, Profilen und Rohren, nach Unterbaugruppen, nach verpackten Bausätzen oder nach den übrigen Waren.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Warennummer aus Position 7610 gilt für Ihr Aluminiumteil?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 7610.90.90?

Die Zolltarifnummer 7610.90.90.10.0 erfasst Stangen (Stäbe), Profile (auch Hohlprofile) und Rohre, nicht zusammengesetzt, nicht geschweißt, aus Aluminium, auch legiert, mit einem Aluminiumgehalt von nicht mehr als 99,3 GHT. Die Zolltarifnummer 7610.90.90.91.0 erfasst Waren, die durch Schweißen oder Verbindungselemente zu Unterbaugruppen zusammengefügt sind. Die Zolltarifnummer 7610.90.90.92.0 erfasst Waren in einem verpackten Bausatz, der die für das Zusammensetzen eines Fertigerzeugnisses erforderlichen Teile enthält. Die Zolltarifnummer 7610.90.90.95.0 erfasst alle übrigen Waren dieser Warennummer, die unter keine der Nummern davor fallen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelAluminium und Waren daraus
PositionKonstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Geländer), aus Aluminium, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406 …
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
ZolltarifnummerStangen (Stäbe), Profile (auch Hohlprofile) und Rohre, nicht zusammengesetzt, nicht geschweißt, aus Aluminium, auch legiert, mit einem Aluminiumgehalt von nicht mehr als 99,3 GHT
6 % · 397 vZTA
andere
ZolltarifnummerWaren, die (z. B. durch Schweißen oder Verbindungselemente) zu Unterbaugruppen zusammengefügt sind
6 % · 397 vZTA
ZolltarifnummerWaren, die sich in einem verpackten Bausatz befinden, der die für das Zusammensetzen eines Fertigerzeugnisses erforderlichen Teile enthält, wobei für diese Teile keine weitere Endbearbeitung oder Fertigung erforderlich ist („Bausatz aus Fertigerzeugnissen“)
6 % · 397 vZTA
Zolltarifnummerandere
6 % · 397 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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Welche der 4 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 7610.90.90

erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.32,1 %
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle LänderEinfuhr
KontrolleAntidumping-/Ausgleichszollüberprüfung · ChinaGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 7610.90.90?

9 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 7610.90.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 7610.90.90

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 76, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: Andere Elemente Element | Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) | 1 Andere Elemente (63), je | 0,1 (75) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2021/95631.05.2021Eine modulare Ware mit schallabsorbierenden und schalldämmenden Eigenschaften, ein Raum-in-Raum-System aus einem Aluminiumrahmen mit Paneelen, wurde in die Warennummer 7610.90.90 eingereiht.7610.90.90

5 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 7610.90.90

Was genau ist der HS-Code, und was bedeutet die Warennummer 7610.90.90 darin?

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU. Die Unterposition 7610.90 ist damit der HS-Code dieser Warennummer.

Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 7610.90.90 gilt für Ihre Ware?

Stangen, Profile und Rohre aus Aluminium, nicht zusammengesetzt und nicht geschweißt, mit einem Aluminiumgehalt von nicht mehr als 99,3 GHT gehören in 7610.90.90.10.0. Waren, die durch Schweißen oder Verbindungselemente zu Unterbaugruppen zusammengefügt sind, gehören in 7610.90.90.91.0. Verpackte Bausätze mit den für ein Fertigerzeugnis erforderlichen Teilen gehören in 7610.90.90.92.0, alle übrigen Waren in 7610.90.90.95.0.

Gilt bei der Einfuhr unter der Warennummer 7610.90.90 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, bei der Einfuhr gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) für alle Länder. Für Waren der Warennummer 7610.90.90 ist diese Kontrolle daher bei jeder Einfuhr zu beachten.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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