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gültig seit 01.07.2018

Zolltarifnummer 8501.31.00.50.0 – Bürstenlose Motoren, 200 bis 750 W

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst bürstenlose Gleichstrommotoren mit 80 bis 200 mm Außendurchmesser, 4 bis 16 V Versorgungsspannung, 200 bis 750 W Leistung bei 20 °C, 2,00 bis 7,00 Nm Drehmoment bei 20 °C und 600 bis 3100 rpm Nenndrehzahl bei 20 °C. Bürstenlose Motoren mit 240 bis 260 W, 24 bis 52 V und 30 bis 62 Nm gehören nur dann in 8501.31.00.49.0, wenn zusätzlich alle übrigen Merkmale dieser Nummer erfüllt sind, etwa 1,5 bis 6 kg Gewicht und die Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrrädern.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8501.31.00.50.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionElektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate
UnterpositionMotoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger
UnterpositionAllstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W
andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren
Unterpositionmit einer Leistung von 750 W oder weniger
ZolltarifnummerMotoren mit einer Leistung von mehr als 735 W und Generatoren, für zivile Luftfahrzeuge
Zolltarifnummerfür bestimmte Luftfahrzeuge
andere
Zolltarifnummerbürstenloser Gleichstrommotor, mit - einem Außendurchmesser von 90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 mm, - einer Drehzahl von nicht …
ZolltarifnummerMotor für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen: -mit einem Wellenausgang auf beiden Motorseiten, -bestehend aus einem …
ZolltarifnummerBürstenlose Gleichstrom-Elektromotoren: -mit einer Nennleistung von 240 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 260 W, -mit einer Spannung von …
ZolltarifnummerBürstenlose Gleichstrom-Elektromotoren: - mit einer Nennleistung von 240 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 260 W, - mit einer Spannung von …
Zolltarifnummerbürstenlose Gleichstrommotoren mit - einem Außendurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm - einer Versorgungsspannung …Diese Seite
ZolltarifnummerBürstenloser Gleichstrommotor, aus biokompatiblen Werkstoffen wie Edelstahl gemäß Spezifikation 17-4 PH oder Typ 303, 316L, 400 mit -einer …
ZolltarifnummerBürstenloser Gleichstrom-Elektromotor mit: -einer Nennspannung von 310 V, -einer Nennleistung von 350 W oder mehr, jedoch nicht mehr als …
ZolltarifnummerGleichstrommotor auch mit Kommutator, zum Antrieb elektrischer Handwerkzeuge, Rasenmäher oder Haushaltsgeräte mit: -einem Außendurchmesser …
ZolltarifnummerBürstenloser Gleichstrommotor, mit integriertem elektronischem Steuergerät (ECU), definiert als Power Pack mit -Sicherheitseinrichtung und …
ZolltarifnummerBürstenloser Gleichstrom-Elektromotor mit LCD-Anzeigegerät und/oder Steuergerät mit Tasten: -mit einer Ausgangsleistung von 200 W oder …
ZolltarifnummerPermanenterregter Gleichstrommotor mit -einem Außendurchmesser einschließlich Montageflansch von 27 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 …
ZolltarifnummerFür den Einsatz in Kraftfahrzeugen oder Maschinen und Geräten der Positionen 8432 und 8433 geeigneter, bürstenloser, permanenterregter …
ZolltarifnummerNockenwellenantrieb zur elektromotorischen Steuerung des Ventilöffnungszeitpunkts in einem System zur kontinuierlich variablen …
ZolltarifnummerKraftübertragungsvorrichtung zur Regelung der Leistung von Abgasturboladern bestehend aus: - einem Gleichstrommotor mit einer Leistung von …
Zolltarifnummerandere
Unterpositionmit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW
Unterpositionmit einer Leistung von mehr als 75 kW bis 375 kW
Unterpositionmit einer Leistung von mehr als 375 kW
Unterpositionandere Einphasen-Wechselstrommotoren
Zolltarifnummerfotovoltaische Wechselstromgeneratoren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8501.316-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8501.31.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8501.31.00.5010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8501.31.00.50.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8501.31.00.50.0?

Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere … › 8501 Elektromotoren und elektrische Generatoren …
✓andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren, also nicht: Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger …Die Ware ist ein Gleichstrommotor oder ein Gleichstromgenerator, der kein fotovoltaischer Generator ist.
✓mit einer Leistung von 750 W oder wenigerDer Motor hat eine Leistung von 750 W oder weniger. Für diese Zolltarifnummer muss die Leistung bei 20 °C zwischen 200 W und 750 W liegen.
✓andere, also nicht: Motoren mit einer Leistung von mehr als 735 W und Generatoren, für zivile Luftfahrzeuge, für bestimmte LuftfahrzeugeDer Motor ist nicht für zivile Luftfahrzeuge und nicht für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt.
✓bürstenlose Gleichstrommotoren mit - einem Außendurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm - einer Versorgungsspannung von 4 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V - einer Leistung bei 20 °C von 200 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 750 W - einem Drehmoment bei 20 °C von 2,00 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,00 Nm - einer Nenndrehzahl bei 20 °C von 600 rpm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3100 rpm - auch mit einer Riemenscheibe, - auch mit einem elektronischen Leistungssteuerungssensor-/reglerDer Motor muss alle folgenden Grenzwerte erfüllen: Außendurchmesser 80 bis 200 mm, Versorgungsspannung 4 bis 16 V, Leistung bei 20 °C 200 bis 750 W, Drehmoment bei 20 °C 2,00 bis 7,00 Nm und Nenndrehzahl bei 20 °C 600 bis 3100 rpm. Eine Riemenscheibe oder ein elektronischer Leistungssteuerungssensor oder -regler darf zusätzlich vorhanden sein.
8501.31.00.50.0Bürstenlose Gleichstrommotoren, 200 bis 750 W

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8501.31.00.50.0?

  • ×Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger8501.10
  • ×Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W8501.20
  • ×andere Einphasen-Wechselstrommotoren8501.40
  • ×andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren8501.51, 8501.52, 8501.53
  • ×Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren8501.61, 8501.62, 8501.63, 8501.64.00.00.0
  • ×fotovoltaische Gleichstromgeneratoren8501.71.00.00.0, 8501.72.00.00.0
  • ×fotovoltaische Wechselstromgeneratoren8501.80.00.00.0
  • ×mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW8501.32
  • ×mit einer Leistung von mehr als 75 kW bis 375 kW8501.33
  • ×mit einer Leistung von mehr als 375 kW8501.34
  • ×Motoren mit einer Leistung von mehr als 735 W und Generatoren, für zivile Luftfahrzeuge8501.31.00.10.0
  • ×für bestimmte Luftfahrzeuge8501.31.00.20.0
  • ×bürstenloser Gleichstrommotor, mit - einem Außendurchmesser von 90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 mm, - einer Drehzahl von nicht mehr als 3 680 …8501.31.00.45.0
  • ×Motor für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen: -mit einem Wellenausgang auf beiden Motorseiten, -bestehend aus einem permanenterregten …8501.31.00.47.0
  • ×Bürstenlose Gleichstrom-Elektromotoren: -mit einer Nennleistung von 240 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 260 W, -mit einer Spannung von 36 V oder mehr, jedoch …8501.31.00.48.0
  • ×Bürstenlose Gleichstrom-Elektromotoren: - mit einer Nennleistung von 240 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 260 W, - mit einer Spannung von 24 V oder mehr …8501.31.00.49.0
  • ×Bürstenloser Gleichstrommotor, aus biokompatiblen Werkstoffen wie Edelstahl gemäß Spezifikation 17-4 PH oder Typ 303, 316L, 400 mit -einer Dreiphasenwicklung …8501.31.00.52.0
  • ×Bürstenloser Gleichstrom-Elektromotor mit: -einer Nennspannung von 310 V, -einer Nennleistung von 350 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 368 W, -einer …8501.31.00.54.0
  • ×Gleichstrommotor auch mit Kommutator, zum Antrieb elektrischer Handwerkzeuge, Rasenmäher oder Haushaltsgeräte mit: -einem Außendurchmesser von 24,2 mm oder …8501.31.00.55.0
  • ×Bürstenloser Gleichstrommotor, mit integriertem elektronischem Steuergerät (ECU), definiert als Power Pack mit -Sicherheitseinrichtung und mechanismus zur …8501.31.00.56.0
  • ×Bürstenloser Gleichstrom-Elektromotor mit LCD-Anzeigegerät und/oder Steuergerät mit Tasten: -mit einer Ausgangsleistung von 200 W oder mehr, jedoch nicht mehr …8501.31.00.57.0
  • ×Permanenterregter Gleichstrommotor mit -einem Außendurchmesser einschließlich Montageflansch von 27 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 mm, -einer …8501.31.00.58.0
  • ×Für den Einsatz in Kraftfahrzeugen oder Maschinen und Geräten der Positionen 8432 und 8433 geeigneter, bürstenloser, permanenterregter Gleichstrommotor mit: - …8501.31.00.63.0
  • ×Nockenwellenantrieb zur elektromotorischen Steuerung des Ventilöffnungszeitpunkts in einem System zur kontinuierlich variablen Ventilsteuerung (Continuous …8501.31.00.68.0
  • ×Kraftübertragungsvorrichtung zur Regelung der Leistung von Abgasturboladern bestehend aus: - einem Gleichstrommotor mit einer Leistung von nicht mehr als 600 W …8501.31.00.85.0
  • ×andere, also nicht: bürstenlose Gleichstrommotoren mit - einem Außendurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm - einer Versorgungsspannung …8501.31.00.99.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8501.31.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8501.31.00.10.0Motoren mit einer Leistung von mehr als 735 W und Generatoren, für zivile LuftfahrzeugeZollsatz bei Endverwendung
8501.31.00.20.0für bestimmte LuftfahrzeugeZollaussetzung bei Endverwendung
8501.31.00.45.0bürstenloser Gleichstrommotor, mit - einem Außendurchmesser von 90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 mm, - einer Drehzahl von nicht …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.31.00.47.0Motor für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen: -mit einem Wellenausgang auf beiden Motorseiten, -bestehend aus einem …Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.31.00.48.0Bürstenlose Gleichstrom-Elektromotoren: -mit einer Nennleistung von 240 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 260 W, -mit einer Spannung von …Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.31.00.49.0Bürstenlose Gleichstrom-Elektromotoren: - mit einer Nennleistung von 240 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 260 W, - mit einer Spannung von …Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.31.00.50.0bürstenlose Gleichstrommotoren mit - einem Außendurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm - einer Versorgungsspannung …diese SeiteAutonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.31.00.52.0Bürstenloser Gleichstrommotor, aus biokompatiblen Werkstoffen wie Edelstahl gemäß Spezifikation 17-4 PH oder Typ 303, 316L, 400 mit -einer …Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.31.00.54.0Bürstenloser Gleichstrom-Elektromotor mit: -einer Nennspannung von 310 V, -einer Nennleistung von 350 W oder mehr, jedoch nicht mehr als …Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.31.00.55.0Gleichstrommotor auch mit Kommutator, zum Antrieb elektrischer Handwerkzeuge, Rasenmäher oder Haushaltsgeräte mit: -einem Außendurchmesser …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.31.00.56.0Bürstenloser Gleichstrommotor, mit integriertem elektronischem Steuergerät (ECU), definiert als Power Pack mit -Sicherheitseinrichtung und …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.31.00.57.0Bürstenloser Gleichstrom-Elektromotor mit LCD-Anzeigegerät und/oder Steuergerät mit Tasten: -mit einer Ausgangsleistung von 200 W oder …Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.31.00.58.0Permanenterregter Gleichstrommotor mit -einem Außendurchmesser einschließlich Montageflansch von 27 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 …Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.31.00.63.0Für den Einsatz in Kraftfahrzeugen oder Maschinen und Geräten der Positionen 8432 und 8433 geeigneter, bürstenloser, permanenterregter …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.31.00.68.0Nockenwellenantrieb zur elektromotorischen Steuerung des Ventilöffnungszeitpunkts in einem System zur kontinuierlich variablen …Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8501.31.00.85.0Kraftübertragungsvorrichtung zur Regelung der Leistung von Abgasturboladern bestehend aus: - einem Gleichstrommotor mit einer Leistung von …Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen, Zollkontingent
8501.31.00.99.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8501.31.00 eingereiht

89 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland39
Frankreich15
Tschechien11
Ungarn8
Österreich6
Polen5
vZTAWareGültig bis
DEBTI29572/26-1Deutschland"Bürstenloser Gleichstrommotor (BLDC)" - bürstenloser Gleichstrommotor, mit einer Nennleistung von etwa 723 Watt …06.09.2029
DEBTI24698/26-1Deutschland"Pumpenantrieb" Kombinierte Maschine, im Wesentlichen bestehend aus: - einem Gleichstrommotor mit einer Nennleistung …13.08.2029
DEBTI53592/24-2DeutschlandDreiteiliges Set, im Wesentlichen bestehend aus einem Elektromotor, einem Antriebsritzel (nicht Bestandteil dieser …09.08.2029
DEBTI18397/26-1Deutschland"Gleichstromelektromotor" Zwei Gleichstrommotoren, jeweils in Form einer kombinierten Maschine, im Wesentlichen …09.07.2029
DEBTI3373/26-1DeutschlandElektrischer Aktuator Kombinierte Maschinen, im Wesentlichen bestehend aus - einem elektrischen Gleichstrommotor …25.06.2029
DEBTI15546/26-1Deutschland"Gleichstrommotor für Sitzhöhenverstellung" Kombinierte Maschine, im Wesentlichen bestehend aus - einem …14.06.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8501.31.00.50.0

€
8501.31.00.50.0Drittlandszoll2,7 %270 €1.951 €2.221 €
8501.31.00.50.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 2,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8501.31.00.50.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 8501.31.00.50.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 8501.31.00.50.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8501.31.00.50.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Iran, LibyenSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8501.31.00.50.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 2
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-105/9617.06.1997Die Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates vom 28. Juni 1968 über den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 3331/85 des Rates vom 5. Dezember 1985 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, daß ein elektrisches Gerät, das ein "System …
C-297/1315.05.2014Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die …

3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8501.31.00

  1. 01.01.19728501.31.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einer Leistung von 750 W oder weniger“
  2. 01.01.19888501.31.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8501.31.10, 8501.31.90
  3. 01.01.20068501.31.00.10.0neu eingeführt · „Motoren mit einer Leistung von mehr als 735 W und Generatoren, für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8501.31.10, 8501.31.90
  4. 01.01.20068501.31.00.20.0neu eingeführt · „für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 8501.31.10, 8501.31.90
  5. 06.03.20138501.31.00.99.0neu eingeführt · aus 8501.31.00
  6. 01.01.20148501.31.00.45.0neu eingeführt · „bürstenloser Gleichstrommotor, mit - einem Außendurchmesser von 90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 mm, - einer Drehzahl von nicht …“ · aus 8501.40.20
  7. 01.01.20148501.31.00.55.0neu eingeführt · „Gleichstrommotor mit Kommutator mit: - einem Außendurchmesser von 27,5 mm oder mehr, aber nicht mehr als 45 mm, - einer Drehzahl von …“ · aus 8501.40.20
  8. 01.07.20188501.31.00.50.0neu eingeführt · „bürstenlose Gleichstrommotoren mit - einem Außendurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm - einer Versorgungsspannung …“ · aus 8501.31.00
  9. 01.01.20198501.31.00.45.0Stellung im Tarifbaum geändert
  10. 01.01.20198501.31.00.50.0Stellung im Tarifbaum geändert
  11. 01.01.20198501.31.00.55.0Stellung im Tarifbaum geändert
  12. 01.01.20198501.31.00.99.0Stellung im Tarifbaum geändert
  13. 01.07.20198501.31.00.55.0Wortlaut geändert · „Gleichstrommotor mit oder ohne Kommutator mit: -einem Außendurchmesser von 24,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 mm, -einer Drehzahl …“ · vorher „Gleichstrommotor mit Kommutator mit: - einem Außendurchmesser von 27,5 mm oder mehr, aber nicht mehr als 45 mm, - einer Drehzahl von 11 000 U/min oder mehr, aber nicht mehr als 23 200 U/min, - einer Nennversorgungsspannung von 3,6 V oder mehr, aber nicht mehr als 230 V, - einer Ausgangsleistung von nicht mehr als 529 W, - einer verfügbaren Stromstärke von nicht mehr als 3,1 A, - einem maximalen Wirkungsgrad von 54 % oder mehr für Hand-Elektrowerkzeuge“
  14. 01.07.20208501.31.00.50.0Wortlaut geändert · „bürstenlose Gleichstrommotoren mit - einem Außendurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm - einer Versorgungsspannung …“ · vorher „bürstenlose Gleichstrommotoren mit - einem Außendurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm - einer Versorgungsspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V - einer Leistung bei 20 °C von 300 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 750 W - einem Drehmoment bei 20 °C von 2,00 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,00 Nm - einer Nenndrehzahl bei 20 °C von 600 rpm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3100 rpm - auch mit Rotorwinkelsensor (Typ Resolver oder Hall-Effekt), von der für Servolenkungssysteme für Pkw verwendeten Art“
  15. 01.01.20218501.31.00.50.0Wortlaut geändert · „bürstenlose Gleichstrommotoren mit - einem Außendurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm - einer Versorgungsspannung …“ · vorher „bürstenlose Gleichstrommotoren mit - einem Außendurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm - einer Versorgungsspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V - einer Leistung bei 20 °C von 300 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 750 W - einem Drehmoment bei 20 °C von 2,00 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,00 Nm - einer Nenndrehzahl bei 20 °C von 600 rpm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3100 rpm - auch mit Rotorwinkelsensor (Typ Resolver oder Hall-Effekt), - auch mit Riemen- oder Seilscheiben, von der für Servolenkungssysteme für Pkw verwendeten Art“
  16. 01.01.20228501.31.00.45.0Stellung im Tarifbaum geändert
  17. 01.01.20228501.31.00.50.0Stellung im Tarifbaum geändert
  18. 01.01.20228501.31.00.55.0Stellung im Tarifbaum geändert
  19. 01.01.20228501.31.00.58.0neu eingeführt · „Permanenterregter Gleichstrommotor mit -einem Außendurchmesser einschließlich Montageflansch von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als …“ · aus 8501.31.00
  20. 01.01.20228501.31.00.63.0neu eingeführt · „Für den Einbau in Kraftfahrzeuge, Maschinen oder Geräte der Positionen 8432 und 8433 geeigneter, bürstenloser, permanenterregter …“ · aus 8501.31.00
  21. 01.01.20228501.31.00.68.0neu eingeführt · „Nockenwellenantrieb zur elektromotorischen Steuerung des Ventilöffnungszeitpunkts in einem System zur kontinuierlich variablen …“ · aus 8501.31.00
  22. 01.01.20228501.31.00.99.0Stellung im Tarifbaum geändert
  23. 01.01.20238501.31.00.47.0neu eingeführt · „Motor für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen: -mit einem Wellenausgang auf beiden Motorseiten, -bestehend aus einem …“ · aus 8501.20.00, 8501.40.20, 8501.40.80, 8501.62.00
  24. 01.01.20248501.31.00.58.0Wortlaut geändert · „Permanenterregter Gleichstrommotor mit -einem Außendurchmesser einschließlich Montageflansch von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als …“ · vorher „Permanenterregter Gleichstrommotor mit -einem Außendurchmesser einschließlich Montageflansch von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 mm, -einer Nenndrehzahl von nicht mehr als 15 000 U/min, -einer Leistung von 45 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 W und -einer Versorgungsspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 V, -auch mit Mehrphasenwicklung, -auch mit Kurbelscheibe, -auch mit Kurbelgehäuse, -auch mit Lüfterrad, -auch mit Abdeckung, -auch mit Zentralrad/Sonnenrad, -auch mit Drehzahl- und Drehrichtungsgeber, -auch mit Drehzahl- und Drehrichtungssensor (Typ Resolver oder Hall-Effekt), -auch mit Montageflansch“
  25. 01.07.20248501.31.00.48.0neu eingeführt · „Bürstenlose Gleichstrom-Elektromotoren: -mit einer Nennleistung von 240 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 260 W, -mit einer Spannung von …“ · aus 8501.31.00
  26. 01.07.20248501.31.00.49.0neu eingeführt · „Bürstenlose Gleichstrom-Elektromotoren: -mit einer Nennleistung von 240 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 260 W, -mit einer Spannung von …“ · aus 8501.31.00
  27. 01.07.20248501.31.00.50.0Wortlaut geändert · „bürstenlose Gleichstrommotoren mit - einem Außendurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm - einer Versorgungsspannung …“ · vorher „bürstenlose Gleichstrommotoren mit - einem Außendurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm - einer Versorgungsspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V - einer Leistung bei 20 °C von 300 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 750 W - einem Drehmoment bei 20 °C von 2,00 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,00 Nm - einer Nenndrehzahl bei 20 °C von 600 rpm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3100 rpm - auch mit einer Riemenscheibe, - auch mit einem elektronischen Leistungssteuerungssensor-/regler“
  28. 01.07.20248501.31.00.55.0Wortlaut geändert · „Gleichstrommotor auch mit Kommutator, zum Antrieb elektrischer Handwerkzeuge, Rasenmäher oder Haushaltsgeräte mit: -einem Außendurchmesser …“ · vorher „Gleichstrommotor mit oder ohne Kommutator mit: -einem Außendurchmesser von 24,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 mm, -einer Drehzahl von 3300 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 26 200 U/min, -einer Nennversorgungsspannung von 3,6 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 230 V, -einer Ausgangsleistung von 37,5 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 2400 W, -einer verfügbaren Stromstärke von nicht mehr als 20,1 A, -einem maximalen Wirkungsgrad von 50 % oder mehr zum Antrieb elektrischer Handwerkzeuge oder Rasenmäher“
  29. 01.07.20248501.31.00.58.0Wortlaut geändert · „Permanenterregter Gleichstrommotor mit -einem Außendurchmesser einschließlich Montageflansch von 27 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 …“ · vorher „Permanenterregter Gleichstrommotor mit -einem Außendurchmesser einschließlich Montageflansch von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 mm, -einer Nenndrehzahl von nicht mehr als 15 000 U/min, -einer Leistung von 45 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 W und -einer Versorgungsspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 V, -auch mit Mehrphasenwicklung, -auch mit Kurbelscheibe, -auch mit Kurbelgehäuse, -auch mit Lüfterrad, -auch mit Abdeckung, -auch mit Zentralrad/Sonnenrad, -auch mit Drehzahl- und Drehrichtungsgeber, -auch mit Drehzahl- und Drehrichtungssensor (Typ Resolver oder Hall-Effekt), -auch mit Montageflansch zur Verwendung bei der Herstellung von luftgefederten Sitzen für Zugmaschinen, Erdbewegungsmaschinen und Gabelstapler oder zur Verwendung bei der Herstellung von Aktuatoren für höhenverstellbare Möbel“
  30. 01.07.20248501.31.00.85.0neu eingeführt · „Kraftübertragungsvorrichtung zur Regelung der Leistung von Abgasturboladern bestehend aus: - einem Gleichstrommotor mit einer Leistung von …“ · aus 8501.31.00
  31. 01.01.20258501.31.00.49.0Wortlaut geändert · „Bürstenlose Gleichstrom-Elektromotoren: - mit einer Nennleistung von 240 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 260 W, - mit einer Spannung von …“ · vorher „Bürstenlose Gleichstrom-Elektromotoren: -mit einer Nennleistung von 240 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 260 W, -mit einer Spannung von 36 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 V, -mit einem Drehmoment von 30 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 Nm, -mit einer Kommunikationsfunktion in der UART- oder CAN-Schnittstelle, -mit einem inneren Planetengetriebe mit festem oder veränderlichem Übersetzungsverhältnis, -hergestellt aus einem mit einer CNC-Maschine bearbeiteten Guss, -mit Gehäuse aus Aluminium, -mit einem Gewicht von 2,3 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,4 kg, -angepasst für die Montage am vorderen oder hinteren Fahrradrad“
  32. 01.07.20258501.31.00.52.0neu eingeführt · „Bürstenloser Gleichstrommotor, aus biokompatiblen Werkstoffen wie Edelstahl gemäß Spezifikation 17-4 PH oder Typ 303, 316L, 400 mit -einer …“ · aus 8501.51.00, 8501.52.20
  33. 01.07.20258501.31.00.54.0neu eingeführt · „Bürstenloser Gleichstrom-Elektromotor mit: -einer Nennspannung von 310 V, -einer Nennleistung von 350 W oder mehr, jedoch nicht mehr als …“ · aus 8501.51.00, 8501.52.20
  34. 01.07.20258501.31.00.63.0Wortlaut geändert · „Für den Einsatz in Kraftfahrzeugen oder Maschinen und Geräten der Positionen 8432 und 8433 geeigneter, bürstenloser, permanenterregter …“ · vorher „Für den Einbau in Kraftfahrzeuge, Maschinen oder Geräte der Positionen 8432 und 8433 geeigneter, bürstenloser, permanenterregter Gleichstrommotor mit -einer spezifizierten Drehzahl von höchstens 4100 U/min, -einer Leistung von mindestens 400 W, jedoch nicht mehr als 1,3 kW (bei 12 V), oder mit einer Leistung von mindestens 750 W, jedoch nicht mehr als 1,55 kW (bei 36 V), -einem Flanschdurchmesser von 85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm, -einer maximalen Länge von nicht mehr als 335 mm, gemessen vom Anfang der Welle bis zu deren äußerem Ende, -einer Gehäuselänge von nicht mehr als 265 mm, gemessen vom Flansch bis zum äußeren Ende, -einem aus höchstens zwei Teilen (Grundgehäuse einschließlich elektrischer Komponenten und Flansch mit mindestens zwei, jedoch maximal 11 Bohrungen) bestehenden Stahlblech- oder Aluminiumdruckgussgehäuse, auch mit Dichtverbindung (Nut mit O-Ring und Schutzfett), -einem Stator mit Einzel-T-Zahn-Design und Einzelspulenwicklung mit 9/6 oder 12/8-Topologie und -Oberflächenmagneten, -auch mit elektronischem Steuergerät zur elektromechanischen Servolenkung, -auch mit Riemenscheibe, -auch mit Rotorpositionssensor“
  35. 01.01.20268501.31.00.56.0neu eingeführt · „Bürstenloser Gleichstrommotor, mit integriertem elektronischem Steuergerät (ECU), definiert als Power Pack mit -Sicherheitseinrichtung und …“ · aus 8501.10.10, 8501.33.00
  36. 01.01.20268501.31.00.57.0neu eingeführt · „Bürstenloser Gleichstrom-Elektromotor mit LCD-Anzeigegerät und/oder Steuergerät mit Tasten: -mit einer Ausgangsleistung von 200 W oder …“ · aus 8501.10.10, 8501.33.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8501.31.00.50.0

Welche Zolltarifnummer gilt für bürstenlose Motoren mit 200 bis 750 W innerhalb der Warennummer 8501.31.00?

Bürstenlose Gleichstrommotoren mit 80 bis 200 mm Außendurchmesser, 4 bis 16 V, 200 bis 750 W bei 20 °C, 2,00 bis 7,00 Nm bei 20 °C und 600 bis 3100 rpm bei 20 °C gehören in die Zolltarifnummer 8501.31.00.50.0. Motoren mit 240 bis 260 W und 30 bis 62 Nm gehören nur dann in 8501.31.00.49.0, wenn auch alle übrigen Merkmale dieser Nummer erfüllt sind.

Wurde die Zolltarifnummer 8501.31.00.50.0 zuletzt geändert?

Ja, die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 8501.31.00 wurde zuletzt zum 1. Januar 2026 geändert, davor zum 1. Juli 2025.

Quellen · Stand 31.10.2026

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