01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8501.31.00.99.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8501.316-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8501.31.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8501.31.00.9910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8501.31.00.99.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8501.31.00.99.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8501.31.00.99.0?
- ×Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger8501.10
- ×Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W8501.20
- ×andere Einphasen-Wechselstrommotoren8501.40
- ×andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren8501.51, 8501.52, 8501.53
- ×Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren8501.61, 8501.62, 8501.63, 8501.64.00.00.0
- ×fotovoltaische Gleichstromgeneratoren8501.71.00.00.0, 8501.72.00.00.0
- ×fotovoltaische Wechselstromgeneratoren8501.80.00.00.0
- ×mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW8501.32
- ×mit einer Leistung von mehr als 75 kW bis 375 kW8501.33
- ×mit einer Leistung von mehr als 375 kW8501.34
- ×Motoren mit einer Leistung von mehr als 735 W und Generatoren, für zivile Luftfahrzeuge8501.31.00.10.0
- ×für bestimmte Luftfahrzeuge8501.31.00.20.0
- ×bürstenloser Gleichstrommotor, mit - einem Außendurchmesser von 90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 mm, - einer Drehzahl von nicht mehr als 3 680 …8501.31.00.45.0
- ×Motor für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen: -mit einem Wellenausgang auf beiden Motorseiten, -bestehend aus einem permanenterregten …8501.31.00.47.0
- ×Bürstenlose Gleichstrom-Elektromotoren: -mit einer Nennleistung von 240 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 260 W, -mit einer Spannung von 36 V oder mehr, jedoch …8501.31.00.48.0
- ×Bürstenlose Gleichstrom-Elektromotoren: - mit einer Nennleistung von 240 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 260 W, - mit einer Spannung von 24 V oder mehr …8501.31.00.49.0
- ×bürstenlose Gleichstrommotoren mit - einem Außendurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm - einer Versorgungsspannung von 4 V oder mehr …8501.31.00.50.0
- ×Bürstenloser Gleichstrommotor, aus biokompatiblen Werkstoffen wie Edelstahl gemäß Spezifikation 17-4 PH oder Typ 303, 316L, 400 mit -einer Dreiphasenwicklung …8501.31.00.52.0
- ×Bürstenloser Gleichstrom-Elektromotor mit: -einer Nennspannung von 310 V, -einer Nennleistung von 350 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 368 W, -einer …8501.31.00.54.0
- ×Gleichstrommotor auch mit Kommutator, zum Antrieb elektrischer Handwerkzeuge, Rasenmäher oder Haushaltsgeräte mit: -einem Außendurchmesser von 24,2 mm oder …8501.31.00.55.0
- ×Bürstenloser Gleichstrommotor, mit integriertem elektronischem Steuergerät (ECU), definiert als Power Pack mit -Sicherheitseinrichtung und mechanismus zur …8501.31.00.56.0
- ×Bürstenloser Gleichstrom-Elektromotor mit LCD-Anzeigegerät und/oder Steuergerät mit Tasten: -mit einer Ausgangsleistung von 200 W oder mehr, jedoch nicht mehr …8501.31.00.57.0
- ×Permanenterregter Gleichstrommotor mit -einem Außendurchmesser einschließlich Montageflansch von 27 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 mm, -einer …8501.31.00.58.0
- ×Für den Einsatz in Kraftfahrzeugen oder Maschinen und Geräten der Positionen 8432 und 8433 geeigneter, bürstenloser, permanenterregter Gleichstrommotor mit: - …8501.31.00.63.0
- ×Nockenwellenantrieb zur elektromotorischen Steuerung des Ventilöffnungszeitpunkts in einem System zur kontinuierlich variablen Ventilsteuerung (Continuous …8501.31.00.68.0
- ×Kraftübertragungsvorrichtung zur Regelung der Leistung von Abgasturboladern bestehend aus: - einem Gleichstrommotor mit einer Leistung von nicht mehr als 600 W …8501.31.00.85.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8501.31.00.99.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8501.31.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8501.31.00.10.0 | Motoren mit einer Leistung von mehr als 735 W und Generatoren, für zivile Luftfahrzeuge | Zollsatz bei Endverwendung |
| 8501.31.00.20.0 | für bestimmte Luftfahrzeuge | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 8501.31.00.45.0 | bürstenloser Gleichstrommotor, mit - einem Außendurchmesser von 90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 mm, - einer Drehzahl von nicht … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8501.31.00.47.0 | Motor für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen: -mit einem Wellenausgang auf beiden Motorseiten, -bestehend aus einem … | Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8501.31.00.48.0 | Bürstenlose Gleichstrom-Elektromotoren: -mit einer Nennleistung von 240 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 260 W, -mit einer Spannung von … | Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8501.31.00.49.0 | Bürstenlose Gleichstrom-Elektromotoren: - mit einer Nennleistung von 240 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 260 W, - mit einer Spannung von … | Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8501.31.00.50.0 | bürstenlose Gleichstrommotoren mit - einem Außendurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm - einer Versorgungsspannung … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8501.31.00.52.0 | Bürstenloser Gleichstrommotor, aus biokompatiblen Werkstoffen wie Edelstahl gemäß Spezifikation 17-4 PH oder Typ 303, 316L, 400 mit -einer … | Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8501.31.00.54.0 | Bürstenloser Gleichstrom-Elektromotor mit: -einer Nennspannung von 310 V, -einer Nennleistung von 350 W oder mehr, jedoch nicht mehr als … | Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8501.31.00.55.0 | Gleichstrommotor auch mit Kommutator, zum Antrieb elektrischer Handwerkzeuge, Rasenmäher oder Haushaltsgeräte mit: -einem Außendurchmesser … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8501.31.00.56.0 | Bürstenloser Gleichstrommotor, mit integriertem elektronischem Steuergerät (ECU), definiert als Power Pack mit -Sicherheitseinrichtung und … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8501.31.00.57.0 | Bürstenloser Gleichstrom-Elektromotor mit LCD-Anzeigegerät und/oder Steuergerät mit Tasten: -mit einer Ausgangsleistung von 200 W oder … | Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8501.31.00.58.0 | Permanenterregter Gleichstrommotor mit -einem Außendurchmesser einschließlich Montageflansch von 27 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 … | Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8501.31.00.63.0 | Für den Einsatz in Kraftfahrzeugen oder Maschinen und Geräten der Positionen 8432 und 8433 geeigneter, bürstenloser, permanenterregter … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8501.31.00.68.0 | Nockenwellenantrieb zur elektromotorischen Steuerung des Ventilöffnungszeitpunkts in einem System zur kontinuierlich variablen … | Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8501.31.00.85.0 | Kraftübertragungsvorrichtung zur Regelung der Leistung von Abgasturboladern bestehend aus: - einem Gleichstrommotor mit einer Leistung von … | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen, Zollkontingent |
| 8501.31.00.99.0 | anderediese Seite | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8501.31.00 eingereiht
89 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI29572/26-1Deutschland | "Bürstenloser Gleichstrommotor (BLDC)" - bürstenloser Gleichstrommotor, mit einer Nennleistung von etwa 723 Watt … | 06.09.2029 |
| DEBTI24698/26-1Deutschland | "Pumpenantrieb" Kombinierte Maschine, im Wesentlichen bestehend aus: - einem Gleichstrommotor mit einer Nennleistung … | 13.08.2029 |
| DEBTI53592/24-2Deutschland | Dreiteiliges Set, im Wesentlichen bestehend aus einem Elektromotor, einem Antriebsritzel (nicht Bestandteil dieser … | 09.08.2029 |
| DEBTI18397/26-1Deutschland | "Gleichstromelektromotor" Zwei Gleichstrommotoren, jeweils in Form einer kombinierten Maschine, im Wesentlichen … | 09.07.2029 |
| DEBTI3373/26-1Deutschland | Elektrischer Aktuator Kombinierte Maschinen, im Wesentlichen bestehend aus - einem elektrischen Gleichstrommotor … | 25.06.2029 |
| DEBTI15546/26-1Deutschland | "Gleichstrommotor für Sitzhöhenverstellung" Kombinierte Maschine, im Wesentlichen bestehend aus - einem … | 14.06.2029 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 8501.31.00.99.0?
8 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 8501.31.00.99.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8501.31.00.99.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 2,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8501.31.00.99.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8501.31.00.99.0
Anmerkungen (1)
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-105/9617.06.1997 | Die Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates vom 28. Juni 1968 über den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 3331/85 des Rates vom 5. Dezember 1985 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, daß ein elektrisches Gerät, das ein "System … |
| C-297/1315.05.2014 | Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die … |
3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 8501.31.00
- 01.01.19728501.31.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einer Leistung von 750 W oder weniger“
- 01.01.19888501.31.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8501.31.10, 8501.31.90
- 01.01.20068501.31.00.10.0neu eingeführt · „Motoren mit einer Leistung von mehr als 735 W und Generatoren, für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8501.31.10, 8501.31.90
- 01.01.20068501.31.00.20.0neu eingeführt · „für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 8501.31.10, 8501.31.90
- 06.03.20138501.31.00.99.0neu eingeführt · aus 8501.31.00
- 01.01.20148501.31.00.45.0neu eingeführt · „bürstenloser Gleichstrommotor, mit - einem Außendurchmesser von 90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 mm, - einer Drehzahl von nicht …“ · aus 8501.40.20
- 01.01.20148501.31.00.55.0neu eingeführt · „Gleichstrommotor mit Kommutator mit: - einem Außendurchmesser von 27,5 mm oder mehr, aber nicht mehr als 45 mm, - einer Drehzahl von …“ · aus 8501.40.20
- 01.07.20188501.31.00.50.0neu eingeführt · „bürstenlose Gleichstrommotoren mit - einem Außendurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm - einer Versorgungsspannung …“ · aus 8501.31.00
- 01.01.20198501.31.00.45.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20198501.31.00.50.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20198501.31.00.55.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20198501.31.00.99.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.07.20198501.31.00.55.0Wortlaut geändert · „Gleichstrommotor mit oder ohne Kommutator mit: -einem Außendurchmesser von 24,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 mm, -einer Drehzahl …“ · vorher „Gleichstrommotor mit Kommutator mit: - einem Außendurchmesser von 27,5 mm oder mehr, aber nicht mehr als 45 mm, - einer Drehzahl von 11 000 U/min oder mehr, aber nicht mehr als 23 200 U/min, - einer Nennversorgungsspannung von 3,6 V oder mehr, aber nicht mehr als 230 V, - einer Ausgangsleistung von nicht mehr als 529 W, - einer verfügbaren Stromstärke von nicht mehr als 3,1 A, - einem maximalen Wirkungsgrad von 54 % oder mehr für Hand-Elektrowerkzeuge“
- 01.07.20208501.31.00.50.0Wortlaut geändert · „bürstenlose Gleichstrommotoren mit - einem Außendurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm - einer Versorgungsspannung …“ · vorher „bürstenlose Gleichstrommotoren mit - einem Außendurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm - einer Versorgungsspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V - einer Leistung bei 20 °C von 300 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 750 W - einem Drehmoment bei 20 °C von 2,00 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,00 Nm - einer Nenndrehzahl bei 20 °C von 600 rpm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3100 rpm - auch mit Rotorwinkelsensor (Typ Resolver oder Hall-Effekt), von der für Servolenkungssysteme für Pkw verwendeten Art“
- 01.01.20218501.31.00.50.0Wortlaut geändert · „bürstenlose Gleichstrommotoren mit - einem Außendurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm - einer Versorgungsspannung …“ · vorher „bürstenlose Gleichstrommotoren mit - einem Außendurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm - einer Versorgungsspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V - einer Leistung bei 20 °C von 300 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 750 W - einem Drehmoment bei 20 °C von 2,00 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,00 Nm - einer Nenndrehzahl bei 20 °C von 600 rpm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3100 rpm - auch mit Rotorwinkelsensor (Typ Resolver oder Hall-Effekt), - auch mit Riemen- oder Seilscheiben, von der für Servolenkungssysteme für Pkw verwendeten Art“
- 01.01.20228501.31.00.45.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20228501.31.00.50.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20228501.31.00.55.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20228501.31.00.58.0neu eingeführt · „Permanenterregter Gleichstrommotor mit -einem Außendurchmesser einschließlich Montageflansch von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als …“ · aus 8501.31.00
- 01.01.20228501.31.00.63.0neu eingeführt · „Für den Einbau in Kraftfahrzeuge, Maschinen oder Geräte der Positionen 8432 und 8433 geeigneter, bürstenloser, permanenterregter …“ · aus 8501.31.00
- 01.01.20228501.31.00.68.0neu eingeführt · „Nockenwellenantrieb zur elektromotorischen Steuerung des Ventilöffnungszeitpunkts in einem System zur kontinuierlich variablen …“ · aus 8501.31.00
- 01.01.20228501.31.00.99.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20238501.31.00.47.0neu eingeführt · „Motor für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen: -mit einem Wellenausgang auf beiden Motorseiten, -bestehend aus einem …“ · aus 8501.20.00, 8501.40.20, 8501.40.80, 8501.62.00
- 01.01.20248501.31.00.58.0Wortlaut geändert · „Permanenterregter Gleichstrommotor mit -einem Außendurchmesser einschließlich Montageflansch von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als …“ · vorher „Permanenterregter Gleichstrommotor mit -einem Außendurchmesser einschließlich Montageflansch von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 mm, -einer Nenndrehzahl von nicht mehr als 15 000 U/min, -einer Leistung von 45 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 W und -einer Versorgungsspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 V, -auch mit Mehrphasenwicklung, -auch mit Kurbelscheibe, -auch mit Kurbelgehäuse, -auch mit Lüfterrad, -auch mit Abdeckung, -auch mit Zentralrad/Sonnenrad, -auch mit Drehzahl- und Drehrichtungsgeber, -auch mit Drehzahl- und Drehrichtungssensor (Typ Resolver oder Hall-Effekt), -auch mit Montageflansch“
- 01.07.20248501.31.00.48.0neu eingeführt · „Bürstenlose Gleichstrom-Elektromotoren: -mit einer Nennleistung von 240 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 260 W, -mit einer Spannung von …“ · aus 8501.31.00
- 01.07.20248501.31.00.49.0neu eingeführt · „Bürstenlose Gleichstrom-Elektromotoren: -mit einer Nennleistung von 240 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 260 W, -mit einer Spannung von …“ · aus 8501.31.00
- 01.07.20248501.31.00.50.0Wortlaut geändert · „bürstenlose Gleichstrommotoren mit - einem Außendurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm - einer Versorgungsspannung …“ · vorher „bürstenlose Gleichstrommotoren mit - einem Außendurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm - einer Versorgungsspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V - einer Leistung bei 20 °C von 300 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 750 W - einem Drehmoment bei 20 °C von 2,00 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,00 Nm - einer Nenndrehzahl bei 20 °C von 600 rpm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3100 rpm - auch mit einer Riemenscheibe, - auch mit einem elektronischen Leistungssteuerungssensor-/regler“
- 01.07.20248501.31.00.55.0Wortlaut geändert · „Gleichstrommotor auch mit Kommutator, zum Antrieb elektrischer Handwerkzeuge, Rasenmäher oder Haushaltsgeräte mit: -einem Außendurchmesser …“ · vorher „Gleichstrommotor mit oder ohne Kommutator mit: -einem Außendurchmesser von 24,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 mm, -einer Drehzahl von 3300 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 26 200 U/min, -einer Nennversorgungsspannung von 3,6 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 230 V, -einer Ausgangsleistung von 37,5 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 2400 W, -einer verfügbaren Stromstärke von nicht mehr als 20,1 A, -einem maximalen Wirkungsgrad von 50 % oder mehr zum Antrieb elektrischer Handwerkzeuge oder Rasenmäher“
- 01.07.20248501.31.00.58.0Wortlaut geändert · „Permanenterregter Gleichstrommotor mit -einem Außendurchmesser einschließlich Montageflansch von 27 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 …“ · vorher „Permanenterregter Gleichstrommotor mit -einem Außendurchmesser einschließlich Montageflansch von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 mm, -einer Nenndrehzahl von nicht mehr als 15 000 U/min, -einer Leistung von 45 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 W und -einer Versorgungsspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 V, -auch mit Mehrphasenwicklung, -auch mit Kurbelscheibe, -auch mit Kurbelgehäuse, -auch mit Lüfterrad, -auch mit Abdeckung, -auch mit Zentralrad/Sonnenrad, -auch mit Drehzahl- und Drehrichtungsgeber, -auch mit Drehzahl- und Drehrichtungssensor (Typ Resolver oder Hall-Effekt), -auch mit Montageflansch zur Verwendung bei der Herstellung von luftgefederten Sitzen für Zugmaschinen, Erdbewegungsmaschinen und Gabelstapler oder zur Verwendung bei der Herstellung von Aktuatoren für höhenverstellbare Möbel“
- 01.07.20248501.31.00.85.0neu eingeführt · „Kraftübertragungsvorrichtung zur Regelung der Leistung von Abgasturboladern bestehend aus: - einem Gleichstrommotor mit einer Leistung von …“ · aus 8501.31.00
- 01.01.20258501.31.00.49.0Wortlaut geändert · „Bürstenlose Gleichstrom-Elektromotoren: - mit einer Nennleistung von 240 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 260 W, - mit einer Spannung von …“ · vorher „Bürstenlose Gleichstrom-Elektromotoren: -mit einer Nennleistung von 240 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 260 W, -mit einer Spannung von 36 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 V, -mit einem Drehmoment von 30 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 Nm, -mit einer Kommunikationsfunktion in der UART- oder CAN-Schnittstelle, -mit einem inneren Planetengetriebe mit festem oder veränderlichem Übersetzungsverhältnis, -hergestellt aus einem mit einer CNC-Maschine bearbeiteten Guss, -mit Gehäuse aus Aluminium, -mit einem Gewicht von 2,3 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,4 kg, -angepasst für die Montage am vorderen oder hinteren Fahrradrad“
- 01.07.20258501.31.00.52.0neu eingeführt · „Bürstenloser Gleichstrommotor, aus biokompatiblen Werkstoffen wie Edelstahl gemäß Spezifikation 17-4 PH oder Typ 303, 316L, 400 mit -einer …“ · aus 8501.51.00, 8501.52.20
- 01.07.20258501.31.00.54.0neu eingeführt · „Bürstenloser Gleichstrom-Elektromotor mit: -einer Nennspannung von 310 V, -einer Nennleistung von 350 W oder mehr, jedoch nicht mehr als …“ · aus 8501.51.00, 8501.52.20
- 01.07.20258501.31.00.63.0Wortlaut geändert · „Für den Einsatz in Kraftfahrzeugen oder Maschinen und Geräten der Positionen 8432 und 8433 geeigneter, bürstenloser, permanenterregter …“ · vorher „Für den Einbau in Kraftfahrzeuge, Maschinen oder Geräte der Positionen 8432 und 8433 geeigneter, bürstenloser, permanenterregter Gleichstrommotor mit -einer spezifizierten Drehzahl von höchstens 4100 U/min, -einer Leistung von mindestens 400 W, jedoch nicht mehr als 1,3 kW (bei 12 V), oder mit einer Leistung von mindestens 750 W, jedoch nicht mehr als 1,55 kW (bei 36 V), -einem Flanschdurchmesser von 85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm, -einer maximalen Länge von nicht mehr als 335 mm, gemessen vom Anfang der Welle bis zu deren äußerem Ende, -einer Gehäuselänge von nicht mehr als 265 mm, gemessen vom Flansch bis zum äußeren Ende, -einem aus höchstens zwei Teilen (Grundgehäuse einschließlich elektrischer Komponenten und Flansch mit mindestens zwei, jedoch maximal 11 Bohrungen) bestehenden Stahlblech- oder Aluminiumdruckgussgehäuse, auch mit Dichtverbindung (Nut mit O-Ring und Schutzfett), -einem Stator mit Einzel-T-Zahn-Design und Einzelspulenwicklung mit 9/6 oder 12/8-Topologie und -Oberflächenmagneten, -auch mit elektronischem Steuergerät zur elektromechanischen Servolenkung, -auch mit Riemenscheibe, -auch mit Rotorpositionssensor“
- 01.01.20268501.31.00.56.0neu eingeführt · „Bürstenloser Gleichstrommotor, mit integriertem elektronischem Steuergerät (ECU), definiert als Power Pack mit -Sicherheitseinrichtung und …“ · aus 8501.10.10, 8501.33.00
- 01.01.20268501.31.00.57.0neu eingeführt · „Bürstenloser Gleichstrom-Elektromotor mit LCD-Anzeigegerät und/oder Steuergerät mit Tasten: -mit einer Ausgangsleistung von 200 W oder …“ · aus 8501.10.10, 8501.33.00
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8501.31.00.99.0
Welche Zolltarifnummer gilt für einen Motor für zivile Luftfahrzeuge mit mehr als 735 W unter 8501.31.00?
Dieser Motor gehört in 8501.31.00.10.0 und nicht in 8501.31.00.99.0. Die Zolltarifnummer 8501.31.00.10.0 erfasst Motoren mit einer Leistung von mehr als 735 W und Generatoren für zivile Luftfahrzeuge.
Wann ist die Warennummer 8501.31.00 entstanden?
Die Warennummer 8501.31.00 entstand zum 1. Januar 2006 aus den Warennummern 8501.31.10 und 8501.31.90. Seitdem wurde die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 8501.31.00 mehrfach geändert, zuletzt zum 1. Januar 2026.
Welche Zolltarifnummer gilt für einen elektrischen Aktuator mit Gleichstrommotor unter 8501.31.00?
Ein elektrischer Aktuator mit einem Gleichstrommotor als kennzeichnender Haupttätigkeit gehört in 8501.31.00.99.0, wenn dieser Motor 750 W oder weniger leistet. Die vZTA DEBTI3373/26-1 ordnet einen Aktuator mit einem Gleichstrommotor von etwa 50 W und 12 V in diese Nummer ein.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile







