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Position · 4-stelligZollaussetzung

Position 8709 – Kraftkarren und Zugkraftkarren

Position im Zolltarif

87Kapitel09Position

Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, wie sie in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendet werden, sowie Zugkraftkarren, wie sie auf Bahnhöfen verwendet werden, und Teile davon. Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 gehören in Position 8708, Panzerkampfwagen in Position 8710.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Elektrokarren zu HS-Code 8709?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8709?

Die Position gliedert sich in Elektrokarren (Unterposition 8709.11) und andere Kraftkarren (Unterposition 8709.19). Unter 8709.11 gilt die Zolltarifnummer 8709.11.10.00.0 für Elektrokarren, die ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt sind, und 8709.11.90.00.0 für alle übrigen Elektrokarren. Unter 8709.19 gilt 8709.19.10.00.0 für Kraftkarren, die ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt sind, und 8709.19.90.00.0 für alle übrigen Kraftkarren. Teile stehen in der Zolltarifnummer 8709.90.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelZugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
PositionKraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davonDiese Seite
Kraftkarren
UnterpositionElektrokarren
2 % bis 4 % · 8 vZTA
Zolltarifnummerihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere
2 % bis 4 % · 2 vZTA
Zolltarifnummerihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerTeile
3,5 % · 1 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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Welche der 5 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8709

Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

KontrolleKulturgüter aus dem Irak · Irak5 von 5
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle Länder5 von 5
KontrolleF-Gase · alle Länder5 von 5
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Ausfuhr · alle Länder5 von 5
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Einfuhr · alle Länder5 von 5
KontrolleKulturgüter · alle Länder5 von 5
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder4 von 5
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder4 von 5
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8709

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 3
3. „Teile“ und „Zubehör“ im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 4
4. In diesem Abschnitt werden: a) Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; b) schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; c) Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 5
5. Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar: a) in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge); b) in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen; c) in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können. Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden. Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVII, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.
Wortlaut · Kapitel 87, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-495/0315.09.20051. Artikel 234 EG ist dahin auszulegen, dass dann, wenn im Rahmen eines bei einem nationalen Gericht anhängigen Rechtsstreits über die zolltarifliche Einreihung einer bestimmten Ware eine eine ähnliche Ware betreffende verbindliche Zolltarifauskunft vorgelegt …

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8709

Die fünf Warennummern der Position 8709 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19728709.11.10.00.0eingeführt · ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders … · zuletzt geändert 01.01.1994
  2. 01.01.19728709.11.90.00.0eingeführt · andere
  3. 01.01.19728709.19.10.00.0eingeführt · ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders … · zuletzt geändert 01.01.1994
  4. 01.01.19728709.19.90.00.0eingeführt · andere
  5. 01.01.19728709.90.00.00.0eingeführt · Teile · zuletzt geändert 01.01.1997

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8709

Was gehört nicht zur Position 8709?

Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nur auf Schienen fahren, gehören nicht zu Kapitel 87 und damit nicht zur Position 8709. Die Position 8709 erfasst dagegen Kraftkarren ohne Hebevorrichtung und Zugkraftkarren.

Welche Unterposition gilt für Elektrokarren in Position 8709?

Elektrokarren gehören in Unterposition 8709.11. Für Karren, die ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt sind, gilt die Zolltarifnummer 8709.11.10.00.0, für alle übrigen Elektrokarren die Zolltarifnummer 8709.11.90.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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