Zum Hauptinhalt springen

Warennummer 1806.20.95 – Andere kakaohaltige Zubereitungen

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In die Warennummer 1806.20.95 gehören andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen. Sie stehen im Pfad unter Position 1806 und Unterposition 1806.20 in der Ebene „andere“ und erfassen Blöcke, Stangen oder Riegel mit mehr als 2 kg sowie flüssige, pastenförmige oder pulverförmige Zubereitungen in Behältnissen mit mehr als 2 kg Inhalt. Zubereitungen mit 31 GHT oder mehr Kakaobutter gehören in die Warennummer 1806.20.10, Zubereitungen mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT bis weniger als 31 GHT in die Warennummer 1806.20.30, Zubereitungen mit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr sonst in die Warennummer 1806.20.50 und Kakaoglasur in die Warennummer 1806.20.80. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach dem Gehalt an Saccharose.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre kakaohaltige Paste zu Unterposition 1806.20?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1806.20.95?

Die Zolltarifnummern unter der Warennummer 1806.20.95 unterscheiden sich zuerst nach dem Gehalt an Saccharose: Bei weniger als 70 GHT gelten 1806.20.95.12.0, 1806.20.95.13.0 und 1806.20.95.19.0, bei 70 GHT oder mehr 1806.20.95.92.0, 1806.20.95.93.0 und 1806.20.95.99.0. Innerhalb beider Gruppen gehören Schokoladengetränke mit zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % bzw. 70 % oder mehr des Nettogewichts in 1806.20.95.12.0 bzw. 1806.20.95.92.0, Tahini in 1806.20.95.13.0 bzw. 1806.20.95.93.0 und alle übrigen Zubereitungen in 1806.20.95.19.0 bzw. 1806.20.95.99.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelKakao und Zubereitungen aus Kakao
PositionSchokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
Unterpositionandere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg
andere
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70 GHT
Zolltarifnummermit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 65 % oder mehr des Nettogewichts, für die Zubereitung von Schokoladengetränken8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) · 24 vZTA
ZolltarifnummerTahini8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) · 24 vZTA
Zolltarifnummerandere8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) · 24 vZTA
mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 70 GHT oder mehr
Zolltarifnummermit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von 70 % oder mehr des Nettogewichts, für die Zubereitung von Schokoladengetränken8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) · 24 vZTA
ZolltarifnummerTahini8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) · 24 vZTA
Zolltarifnummerandere8,3 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 18,7 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) · 24 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Ihre Ware einreihen

Welche der 6 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.

Zolltarifnummer finden →

02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 1806.20.95

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandEinfuhr
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, SyrienSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 1806.20.95

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 18, Anmerkung 2
2. Zu Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und — vorbehaltlich der Anmerkung 1 — andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen.
Wortlaut · Kapitel 18, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Waren der Unterpositionen 1806.20, 1806.31, 1806.32 und 1806.90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 18, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Nicht zu den Unterpositionen 1806.90.11 und 1806.90.19 gehören Erzeugnisse, die ausschließlich aus einer Schokoladeart bestehen.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1806.20.95andere: Hierher gehören andere kakaohaltige Zubereitungen, z. B. Nougatmassen und Brotaufstrichpasten.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-53/7510.12.1975FÜR DIE ANWENDUNG DER TARIFSTELLEN 18.06 B UND 21.07 C DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS UMFASST DER BEGRIFF " SPEISEEIS " ERZEUGNISSE, DIE DAS WESENTLICHE CHARAKTERBESTIMMENDE MERKMAL HABEN, BEI EINER TEMPERATUR UM 0 GRAD C ZU SCHMELZEN . ER KANN NICHT AUF …

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 1806.20.95

Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 1806.20.95 gilt für Schokoladengetränke?

Für Schokoladengetränke unter der Warennummer 1806.20.95 richtet sich die Zolltarifnummer nach dem Gehalt an Saccharose. Bei weniger als 70 GHT Saccharose gehören Zubereitungen mit zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker von 65 % oder mehr des Nettogewichts in 1806.20.95.12.0, bei 70 GHT oder mehr mit 70 % oder mehr in 1806.20.95.92.0.

Gilt für die Einfuhr der Warennummer 1806.20.95 eine Lebens- und Futtermittelkontrolle?

Ja, bei der Einfuhr unter der Warennummer 1806.20.95 gilt die Lebens- und Futtermittelkontrolle für Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen gelten.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →