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Kombinierte Nomenklatur · EUZollaussetzung

Warennummer 3215.90.70 – Andere Tinten und Tuschen

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In die Warennummer 3215.90.70 gehören andere Tinten und Tuschen, auch konzentriert oder in fester Form, die unter der Position 3215 in der Unterposition 3215.90 als „andere“ eingereiht werden. Tintenpatronen ohne integrierten Druckkopf mit mechanischen oder elektrischen Komponenten sowie Festtinte in speziellen Formen, jeweils zum Einsetzen in Apparate der Unterpositionen 8443.31, 8443.32 oder 8443.39, gehören in die Zolltarifnummer 3215.90.20.00.0 und sind davon getrennt. Unter der Warennummer richten sich die Zolltarifnummern nach der Art der Tinte: thermographische Tinte auf Kunststoff-Folie, Tinte in Einwegpatronen mit bestimmten Gehalten oder andere Tinten.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 3215.90.70?

Thermographische Tinte, fixiert auf einer Kunststoff-Folie, gehört in die Zolltarifnummer 3215.90.70.20.0. Tinte in Einwegpatronen gehört in die Zolltarifnummer 3215.90.70.30.0, wenn sie 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 GHT amorphes Siliciumdioxid enthält oder 3,8 GHT oder mehr Farbstoff C.I. Solvent Black 7 in organischen Lösungsmitteln, der zum Markieren von integrierten Schaltkreisen bestimmt ist. Tinten, die weder thermographisch fixiert auf Kunststoff-Folie noch in Einwegpatronen mit diesen Gehalten abgefüllt sind, gehören in die Zolltarifnummer 3215.90.70.90.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelGerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten
PositionDruckfarben, Tinte und Tusche zum Schreiben oder Zeichnen und andere Tinten und Tuschen, auch konzentriert oder in fester Form
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
Zolltarifnummerthermographische Tinte, fixiert auf einer Kunststoff-Folie
6,5 % · 13 vZTA
ZolltarifnummerTinte, in Einwegpatronen abgefüllt, mit einem Gehalt von: - 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 GHT an amorphem Siliciumdioxid oder - 3,8 GHT oder mehr an Farbstoff C.I. Solvent Black 7 in organischen Lösungsmitteln, zur Verwendung beim Markieren von integrierten Schaltkreisen
6,5 % · 13 vZTA
Zolltarifnummerandere
6,5 % · 13 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 3215.90.70

KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 3215.90.70?

3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 3215.90.70. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 3215.90.70

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 32, Anmerkung 5
5. Zu den „Farbmitteln“ im Sinne dieses Kapitels gehören nicht Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können.

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-276/0007.02.2002Das Urteil C-276/00 legt Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 für eine Tintenkartusche ohne integrierten Druckkopf aus, die aus Kunststoffgehäuse, Schaumstoff, Metallsieb, Dichtungen, Siegelfolie, Aufkleber, Tinte und Verpackungsmaterial besteht.
C-250/0526.10.2006Das Urteil C-250/05 legt Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 für eine Tintenkartusche ohne integrierten Druckkopf aus, die aus Kunststoffgehäuse, Schaumstoff, Metallsieb, Dichtungen, Siegelfolie, Aufkleber, Tinte und Verpackungsmaterial besteht.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 3215.90.70

Gehören Füllstoffe in Ölfarben unter die Warennummer 3215.90.70?

Nein, Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, gehören nicht zu den Farbmitteln des Kapitels 32, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können. Die Warennummer 3215.90.70 betrifft Tinten und Tuschen.

Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 3215.90.70 gilt für Tinte in Einwegpatronen?

Tinte in Einwegpatronen gehört in die Zolltarifnummer 3215.90.70.30.0, wenn sie 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 GHT amorphes Siliciumdioxid enthält oder 3,8 GHT oder mehr Farbstoff C.I. Solvent Black 7 in organischen Lösungsmitteln, der zum Markieren von integrierten Schaltkreisen bestimmt ist. Andere Tinten in Einwegpatronen gehören in die Zolltarifnummer 3215.90.70.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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