01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 3215.90.70?
Thermographische Tinte, fixiert auf einer Kunststoff-Folie, gehört in die Zolltarifnummer 3215.90.70.20.0. Tinte in Einwegpatronen gehört in die Zolltarifnummer 3215.90.70.30.0, wenn sie 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 GHT amorphes Siliciumdioxid enthält oder 3,8 GHT oder mehr Farbstoff C.I. Solvent Black 7 in organischen Lösungsmitteln, der zum Markieren von integrierten Schaltkreisen bestimmt ist. Tinten, die weder thermographisch fixiert auf Kunststoff-Folie noch in Einwegpatronen mit diesen Gehalten abgefüllt sind, gehören in die Zolltarifnummer 3215.90.70.90.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 3215.90.70
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 3215.90.70?
3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 3215.90.70. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 3215.90.70
Anmerkungen (3)
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
5. Zu den „Farbmitteln“ im Sinne dieses Kapitels gehören nicht Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können.
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-276/0007.02.2002 | Das Urteil C-276/00 legt Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 für eine Tintenkartusche ohne integrierten Druckkopf aus, die aus Kunststoffgehäuse, Schaumstoff, Metallsieb, Dichtungen, Siegelfolie, Aufkleber, Tinte und Verpackungsmaterial besteht. |
| C-250/0526.10.2006 | Das Urteil C-250/05 legt Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 für eine Tintenkartusche ohne integrierten Druckkopf aus, die aus Kunststoffgehäuse, Schaumstoff, Metallsieb, Dichtungen, Siegelfolie, Aufkleber, Tinte und Verpackungsmaterial besteht. |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 3215.90.70
Gehören Füllstoffe in Ölfarben unter die Warennummer 3215.90.70?
Nein, Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, gehören nicht zu den Farbmitteln des Kapitels 32, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können. Die Warennummer 3215.90.70 betrifft Tinten und Tuschen.
Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 3215.90.70 gilt für Tinte in Einwegpatronen?
Tinte in Einwegpatronen gehört in die Zolltarifnummer 3215.90.70.30.0, wenn sie 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 GHT amorphes Siliciumdioxid enthält oder 3,8 GHT oder mehr Farbstoff C.I. Solvent Black 7 in organischen Lösungsmitteln, der zum Markieren von integrierten Schaltkreisen bestimmt ist. Andere Tinten in Einwegpatronen gehören in die Zolltarifnummer 3215.90.70.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile


