01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3215?
Die Position gliedert sich in Druckfarben und andere Tinten und Tuschen. Druckfarben werden in schwarze Druckfarben (3215.11.00.00.0) und andere Druckfarben (Unterposition 3215.19) unterteilt. Andere Tinten und Tuschen sind in Unterposition 3215.90 zusammengefasst, mit Tintenpatronen ohne integrierten Druckkopf zum Einsetzen in Apparate der Unterpositionen 8443.31, 8443.32 oder 8443.39 (3215.90.20.00.0) und anderen Tinten und Tuschen (3215.90.70).
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3215
5 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3215. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3215
Rechts: wie viele der 4 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3215
Anmerkungen (3)
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
5. Zu den „Farbmitteln“ im Sinne dieses Kapitels gehören nicht Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können.
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-276/0007.02.2002 | Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 ist dahin … |
| C-250/0526.10.2006 | Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 ist dahin … |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3215
Drei der vier Warennummern der Position 3215 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19723215.11.00.00.0eingeführt · schwarz · zuletzt geändert 01.01.2021
- 01.01.20173215.90.20.00.0eingeführt · Tintenpatronen (ohne integrierten Druckkopf) zum Einsetzen in Apparate der …
- 01.01.20173215.90.70eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3215
Was gehört nicht zur Position 3215?
Füllstoffe, die in Ölfarben verwendet werden, gehören nicht zu den Farbmitteln im Sinne von Kapitel 32. Dies gilt auch, wenn diese Füllstoffe als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können.
Welche Zolltarifnummer aus Position 3215 gilt für Druckfarben?
Schwarze Druckfarben gehören in 3215.11.00.00.0, Druckfarben, die nicht schwarz sind, in Unterposition 3215.19. Druckfarbe ist unter der Zolltarifnummer 3215.19.00.90.0 aufgeführt.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile




