01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 4016?
Die Position ist zuerst nach Zellkautschuk (Unterposition 4016.10) und anderen Waren unterteilt. Bei den anderen Waren sind Bodenbeläge und Fußmatten (4016.91.00.00.0), Radiergummi (4016.92.00.00.0), Dichtungen (Unterposition 4016.93), Fender, auch aufblasbar (4016.94.00.00.0) und andere aufblasbare Waren (4016.95.00.00.0) getrennt aufgeführt. Die Unterposition 4016.99 umfasst für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 Gummi-Metall-Teile (4016.99.52) und andere Waren (4016.99.57). Für andere Waren als diese Kraftfahrzeugteile gelten Gummi-Metall-Teile (4016.99.91) und andere Waren (4016.99.97).
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 4016.10aus Zellkautschuk
- 4016.10.00.10.04016.10.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 10 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 4016
56 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 4016. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Gummidichtung – 4016.93.00.90.0
Dichtung – 4016.93.00.90.0
O-Ring – 4016.93.00.90.0
Gummipuffer – 4016.99.91.90.0
Gummimatte – 4016.91.00.00.0
Kompensator – 4016.99.91.90.0
Gummiband – 4016.99.97.90.0
Gummi-Membran – 4016.93.00.90.0
Flachdichtung – 4016.93.00.90.0
Haustier Spielzeug – 4016.99.97.90.0
Gummiring – 4016.93.00.90.0
Dichtungsring – 4016.93.00.90.0
Faltenbalg – 4016.99.57.90.0
Gummiteil – 4016.93.00.90.0
Hundespielzeug – 4016.99.97.90.0
Membran – 4016.99.97.90.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 4016
Rechts: wie viele der 10 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 4016
Anmerkungen (2)
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
1. Als „Kautschuk“ im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate.
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 4016
Acht der zehn Warennummern der Position 4016 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19724016.91.00.00.0eingeführt · Bodenbeläge und Fußmatten
- 01.01.19724016.92.00.00.0eingeführt · Radiergummi
- 01.01.19724016.94.00.00.0eingeführt · Fender, auch aufblasbar
- 01.01.19724016.95.00.00.0eingeführt · andere aufblasbare Waren
- 01.01.19954016.99.52eingeführt · Gummi-Metall-Teile · zuletzt geändert 01.07.2024
- 01.01.20094016.99.57eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2017
- 01.01.20064016.99.91eingeführt · Gummi-Metall-Teile · zuletzt geändert 01.01.2009
- 01.01.20094016.99.97eingeführt · andere
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex