Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4016.99.97.90.0 ist wie folgt in der Warennomenklatur aufgebaut:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKAUTSCHUK UND WAREN DARAUS40
- PositionAndere Waren aus Weichkautschuk4016
- Unterpositionandere401691
- Unterpositionandere401699
- Kombinierte Nomenklaturandere40169991
- Kombinierte Nomenklaturandere40169997
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gummihammer
Der HS-Code für Gummihammer lautet 4016.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4016.99.97. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4016.99.97.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4016.99.97.90.0.
Einreihung von Gummihammer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Gummihämmern erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 3b, da der Gummikopf den charakterbestimmenden Stoff darstellt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gummihammer
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere (Gummi-Metall-Teile) | 4016.99.91.90.0 | 2,5 % |
| Alternative EinreihungHämmer und Fäustel (Kapitel 82) | 8205.20.00.00.0 | 2,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gummihammer (4016) ≠ andere (Gummi-Metall-Teile) (4016) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummihammer bleibt die Zolltarifnummer 4016.99.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gummihammer (4016) ≠ Hämmer und Fäustel (Kapitel 82) (8205) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummihammer bleibt die Zolltarifnummer 4016.99.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur bei abweichender Beschaffenheit in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHämmer und Fäustel (Kapitel 82) | 8205.20.00.00.0 | 2,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gummihammer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE25784/16-1 | Gummihammer mit Holzstiel, Kopfdurchmesser 65 mm, 500 Gramm | 4016.99.97.90.0 |
| DEBTI37655/18-1 | Gummihammer 5 kg mit Kunststoffstiel | 4016.99.97.90.0 |
| DE19638/16-1 | Kreativhammer / Gummihammer mit Fiberglasstiel, 70% Gummi | 4016.99.97.90.0 |
| DEBTI32850/24-1 | Gummihammer mit Fiberglasstiel, 460 g | 4016.99.97.90.0 |
| DEBTI51871/24-1 | Gummihammer mit Holzgriff | 4016.99.97.90.0 |
| DEBTI32853/24-1 | Gummihammer in verschiedenen Farben und Größen mit Holzstiel | 4016.99.97.90.0 |
| DEHH/165/09-1 | Hammer aus Weichkautschuk mit Holzstiel | 4016.99.97.90.0 |
| DEBTI32848/24-1 | Gummihammer mit weißem/schwarzem Kopf und Holzstiel | 4016.99.97.90.0 |
| DE15999/17-1 | Gummihammer mit Stahlstiel (Gummi-Metall-Teile) | 4016.99.91.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Gummihammer
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Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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