01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 4016.99?
Die Warennummern unter dieser Unterposition unterscheiden sich nach Art und Verwendung der Ware. Gummi-Metall-Teile für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 gehören in 4016.99.52, andere Waren für solche Kraftfahrzeuge in 4016.99.57. Gummi-Metall-Teile, die nicht für diese Kraftfahrzeuge bestimmt sind, gehören in 4016.99.91, alle übrigen Waren in 4016.99.97.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 4016.99.52Gummi-Metall-Teile
- 4016.99.52.10.04016.99.52.90.0
- 4016.99.91Gummi-Metall-Teile
- 4016.99.91.10.04016.99.91.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Nummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 4016.99
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 4016.99?
30 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 4016.99. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Gummipuffer – 4016.99.91.90.0
Kompensator – 4016.99.91.90.0
Gummiband – 4016.99.97.90.0
Haustier Spielzeug – 4016.99.97.90.0
Faltenbalg – 4016.99.57.90.0
Hundespielzeug – 4016.99.97.90.0
Membran – 4016.99.97.90.0
Stopper – 4016.99.97.90.0
Gummihammer – 4016.99.97.90.0
Gummikappe – 4016.99.97.90.0
Tülle – 4016.99.97.90.0
Manschette – 4016.99.57.90.0
Unterlegkeil – 4016.99.97.90.0
Schwingungsdämpfer – 4016.99.91.90.0
Gummi-Feder – 4016.99.91.90.0
Gummi-Walze – 4016.99.91.90.004Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 4016.99
Anmerkungen (2)
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
1. Als „Kautschuk“ im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate.
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 442/200025.02.2000 | Laufwerksketten aus Weichkautschuk mit eingebetteten Metalltraversen und Stahldrähten wurden in die damalige Nummer 4016.99.82 eingereiht, heute gehören sie in die Warennummer 4016.99.91. | 4016.99.82heute 4016.99.91 |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 4016.99
Was ist mit HS-Code 4016.99 gemeint?
Der HS-Code 4016.99 ist die sechsstellige Unterposition „andere“ innerhalb der Position 4016. Die ersten sechs Stellen folgen dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich.
Welche Warennummer unter HS-Code 4016.99 gilt für Gummi-Metall-Teile?
Gummi-Metall-Teile für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 gehören in 4016.99.52, Gummi-Metall-Teile ohne diese Verwendung in 4016.99.91. Andere Waren gehören in 4016.99.57 für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, sonst in 4016.99.97.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile