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gestrichen seit 01.01.2012galt 01.01.1988 bis 31.12.2011

Warennummer 6307.90.99 – seit 01.01.2012 nicht mehr gültig

Die Warennummer 6307.90.99 erfasste andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung. Sie galt vom 01.01.1988 bis zum 31.12.2011. Seit dem 01.01.2012 ist sie gestrichen und gilt nicht mehr.

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Welche Nummer gilt für Ihre Einweg-Abdecktücher für Operationen?

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01Tarifbaum

Wo stand 6307.90.99 im Zolltarif?

Bis 31.12.2011 stand 6307.90.99 an der markierten Stelle. Seit 2012 teilen sich die vier Nachfolger diesen Platz.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelAndere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen
PositionAndere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
Unterpositionandere
Kombinierte Nomenklaturaus Gewirken oder Gestricken
andere
Kombinierte Nomenklaturaus Filz
andere
Kombinierte NomenklaturEinweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten ArtNachfolger
seit 2012
Kombinierte NomenklaturandereNachfolger
seit 2012
6307.90.99anderegestrichen
bis 31.12.2011

02Nachfolger

Welche Warennummer gilt jetzt statt 6307.90.99?

6307.90.926,3 % ZollWenn: Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten ArtEinweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, die bei chirurgischen Eingriffen verwendet werden. Dazu gehören OP-Abdecktücher aus mehreren Lagen Vliesstoff. Tücher mit medikamentösen Stoffen oder in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken gehören zur Position 3005.andere › andere › Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art · 5 gültige vZTA
6307.90.986,3 % ZollWenn: andereAndere Waren, die nicht unter 6307.90.92 fallen, etwa Körbe oder Höhlen für Tiere aus Spinnstoffen, auch mit herausnehmbarem Kissen oder gepolstertem Boden. Hüllen, die den ganzen Schläger umhüllen, gehören zur Position 4202.andere › andere › andere · 2153 gültige vZTA
9619.00.49Wenn: Nachfolger der gestrichenen Warennummer 6307.90.99.0 gültige vZTA
9619.00.59Wenn: Nachfolger der gestrichenen Warennummer 6307.90.99.0 gültige vZTA

Erläuterungen zu den Nachfolgern

FundstelleAuszug
6307.90.98andere: Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt …
6307.90.92Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603 , von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art Zu dieser Unterposition gehören konfektionierte Einwegabdecktücher (OP-Abdecktücher), die speziell zur Verwendung bei chirurgischen Eingriffen bestimmt sind, um eine auf direkten Kontakt zurückzuführende Übertragung (trocken, flüssig oder aerogen) potenziell …
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

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03Praxis

Was Sie jetzt tun sollten

Unternehmen, die die Warennummer 6307.90.99 noch in Stammdaten, Zollanmeldungen oder vZTA führen, sollten die Ware neu einreihen. Als Nachfolger kommen 6307.90.92, 6307.90.98, 9619.00.49 und 9619.00.59 in Betracht, die zutreffende Nummer hängt von der konkreten Ware ab. Eine vZTA zur alten Nummer verliert ihre Gültigkeit, wenn sie wegen einer Änderung der Nomenklatur nicht mehr dem geltenden Recht entspricht (Art. 34 Abs. 1 Buchst. a Zollkodex der Union).

04Verlauf

Verlauf von 6307.90.99

Die Nummer galt 24 Jahre.

  1. 01.01.19886307.90.99neu eingeführt · „andere“
  2. 01.01.20126307.90.99aufgehoben
  3. 01.01.20126307.90.92neu eingeführt · „Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art“ · aus 6307.90.99
  4. 01.01.20126307.90.98neu eingeführt

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 6307.90.99

Gilt die Warennummer 6307.90.99 noch?

Nein, die Warennummer 6307.90.99 ist seit dem 01.01.2012 gestrichen. Nachfolger sind 6307.90.92, 6307.90.98, 9619.00.49 und 9619.00.59, welche davon zutrifft, hängt von der Ware ab. Einwegabdecktücher für chirurgische Eingriffe fallen unter 6307.90.92.

Quellen · Stand 31.10.2026

Kombinierte Nomenklatur
Fassungen 1988 bis 2026, Wortlaut und Korrelation
Erläuterungen zur KN
Abgrenzung der Nachfolger
Zollkodex der Union
Art. 34 Abs. 1 Buchst. a zur Gültigkeit von vZTA
EU-TARIC
Nachfolgenummern und ihre Maßnahmen

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