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Kombinierte Nomenklatur · EUZollaussetzungDual-Use

Warennummer 8516.80.80 – Andere elektrische Heizwiderstände

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer erfasst elektrische Heizwiderstände der Unterposition 8516.80, die nicht mit einem Träger aus Isolierstoff versehen sind, etwa Heizkabel und Heizbänder. Elektrische Heizwiderstände mit einem Träger aus Isolierstoff gehören in die Warennummer 8516.80.20. Die Zolltarifnummern darunter richten sich danach, ob ein Heizwiderstand mit Dreifachschleife vorliegt.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Heizwiderstand mit Dreifachschleife zu HS-Code 8516.80?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 8516.80.80?

Die Zolltarifnummer 8516.80.80.10.0 gilt für elektrische Heizwiderstände mit Dreifachschleife, hauptsächlich aus Edelstahl AISI 316L, mit einer Nennspannung von 230 V, einer Nennleistung von 2 000 W und einer Gesamtlänge des Heizelements. Alle übrigen elektrischen Heizwiderstände dieser Warennummer fallen unter die Zolltarifnummer 8516.80.80.90.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionElektrische Warmwasserbereiter und Tauchsieder; elektrische Geräte zum Raum- oder Bodenbeheizen oder zu ähnlichen Zwecken; Elektrowärmegeräte zur Haarpflege (z. B. Haartrockner, Dauerwellengeräte und Brennscherenwärmer) oder zum Händetrocknen; elektrische Bügeleisen; andere Elektrowärmegeräte für …
Unterpositionelektrische Heizwiderstände
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
ZolltarifnummerElektrischer Heizwiderstand mit Dreifachschleife: -hauptsächlich aus Edelstahl AISI 316L, -mit einer Nennspannung von 230 V, -mit einer Nennleistung von 2 000 W, -mit einer Gesamtlänge des Heizelements von 217 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 223 mm, -mit einer Arbeitslänge des Heizelements von 169,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 174,5 mm, -mit einem Befestigungsflanschdurchmesser von 28 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 32 mm, -mit einem Biegeradius des Heizelements von 10,75 mm, -mit Schmelzsicherungen ausgestattet, -ohne eingebauten NTC-Fühler, -mit vernickeltem Anschlussstift und Stecker
2,7 % · 2 vZTA
Zolltarifnummerandere
2,7 % · 2 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8516.80.80

KontrolleGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8516.80.80

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 4
4. Zu Position 8509 gehören folgende elektromechanische Geräte, sofern sie von einer üblicherweise im Haushalt verwendeten Art sind: a) Bohnergeräte, Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte, Frucht- und Gemüsepressen, mit beliebigem Gewicht; b) andere Geräte mit einem Höchstgewicht von 20 kg, ausgenommen Ventilatoren und Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter (Position 8414), Wäscheschleudern (Position 8421), Geschirrspülmaschinen (Position 8422), Waschmaschinen für Wäsche (Position 8450), Bügelkalander und andere Bügelmaschinen (Position 8420 oder 8451), Nähmaschinen (Position 8452), elektrische Handscheren (Position 8467) und Elektrowärmegeräte (Position 8516).
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
8516.80.20 bis 8516.80.80elektrische Heizwiderstände: Hierher gehören z. B. isolierte Heizdrähte, Heizkabel, Heizbänder und dergleichen zum Beheizen von Decken, Wänden, Rohren, Behältern usw. Nicht hierher gehören mit Geräteteilen verbundene elektrische Heizwiderstände z. B. Bügeleisensohlen und Kochplatten für Elektroherde (Unterposition 8516.90.00).

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
1288/9114.05.1991Heizbänder, die die Temperatur flüssiger Stoffe selbsttätig regulieren, wurden in die damalige Nummer 8516.80.90 eingereiht; heute sind die Nummern 8516.80.20 und 8516.80.80 maßgeblich.8516.80.90heute 8516.80.20, 8516.80.80

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

04Verlauf

Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 8516.80.80

Zum 01.07.2026 wurden zwei Zolltarifnummern neu eingeführt.

  1. 01.07.20268516.80.80.10.0neu eingeführt · Elektrischer Heizwiderstand mit Dreifachschleife: -hauptsächlich aus Edelstahl AISI 316L, -mit einer Nennspannung von 230 V, -mit einer Nennleistung von 2 000 W, -mit einer Gesamtlänge des Heizelements von 217 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 223 mm, -mit einer Arbeitslänge des Heizelements von 169,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 174,5 mm, -mit einem Befestigungsflanschdurchmesser von 28 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 32 mm, -mit einem Biegeradius des Heizelements von 10,75 mm, -mit Schmelzsicherungen ausgestattet, -ohne eingebauten NTC-Fühler, -mit vernickeltem Anschlussstift und Stecker
  2. 01.07.20268516.80.80.90.0neu eingeführt · andere

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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