01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 8516?
Die Position gliedert sich zunächst nach Warmwasserbereitern und Tauchsiedern (Unterposition 8516.10) sowie Geräten zum Raum- oder Bodenbeheizen (Unterpositionen 8516.21 und 8516.29). Danach folgen Elektrowärmegeräte zur Haarpflege oder zum Händetrocknen (Unterpositionen 8516.31 bis 8516.33), elektrische Bügeleisen (8516.40.00.00.0), Mikrowellengeräte (8516.50.00.00.0) und andere Öfen, Herde, Kochplatten, Grill- und Bratgeräte (Unterposition 8516.60). Weiter sind andere Elektrowärmegeräte (Unterpositionen 8516.71 bis 8516.79), elektrische Heizwiderstände (Unterposition 8516.80) und Teile (Unterposition 8516.90) erfasst.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 24 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 8516
67 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8516. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Heizelement – 8516.80.20.90.0
Kaffeemaschine – 8516.71.00.00.0
Espresso-Maschine – 8516.71.00.00.0
Lufterhitzer – 8516.29.91.00.0
Elektro-Herd – 8516.60.10.00.0
Klebepistole – 8516.79.70.90.0
Kochfeld – 8516.60.50.00.0
Dampfglätter – 8516.40.00.00.0
Popcornmaschine – 8516.79.70.90.0
Haarglätter – 8516.32.00.00.0
Wachs-Erhitzer – 8516.79.70.90.0
Elektro-Heizung – 8516.29.50.00.0
Heizstab – 8516.80.20.90.0
Herd – 8516.60.10.00.0
Haushaltsgerät – 8516.71.00.00.0
Heißluftfritteuse – 8516.79.70.90.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 8516
Rechts: wie viele der 24 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 8516
Anmerkungen (7)
4. Zu Position 8509 gehören folgende elektromechanische Geräte, sofern sie von einer üblicherweise im Haushalt verwendeten Art sind: a) Bohnergeräte, Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte, Frucht- und Gemüsepressen, mit beliebigem Gewicht; b) andere Geräte mit einem Höchstgewicht von 20 kg, ausgenommen Ventilatoren und Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter (Position 8414), Wäscheschleudern (Position 8421), Geschirrspülmaschinen (Position 8422), Waschmaschinen für Wäsche (Position 8450), Bügelkalander und andere Bügelmaschinen (Position 8420 oder 8451), Nähmaschinen (Position 8452), elektrische Handscheren (Position 8467) und Elektrowärmegeräte (Position 8516).
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 8516
23 der 24 Warennummern der Position 8516 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19728516.10.11.00.0eingeführt · Durchlauferhitzer · zuletzt geändert 01.01.2011
- 01.01.20118516.10.80eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2023
- 01.01.19728516.21.00.00.0eingeführt · Speicherheizgeräte
- 01.01.19728516.29.10.00.0eingeführt · Radiatoren mit Flüssigkeitsumlauf
- 01.01.19728516.29.50.00.0eingeführt · Konvektoren
- 01.01.19728516.29.91.00.0eingeführt · mit eingebautem Ventilator
- 01.01.19728516.29.99.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19728516.31.00.00.0eingeführt · Haartrockner · zuletzt geändert 01.01.2011
- 01.01.19728516.32.00.00.0eingeführt · andere Elektrowärmegeräte zur Haarpflege
- 01.01.19728516.33.00.00.0eingeführt · Händetrockner
- 01.01.19728516.40.00.00.0eingeführt · elektrische Bügeleisen · zuletzt geändert 01.01.2011
- 01.01.19728516.50.00.00.0eingeführt · Mikrowellengeräte · zuletzt geändert 04.01.2025
- 01.01.19728516.60.10.00.0eingeführt · Vollherde
- 01.01.20118516.60.50.00.0eingeführt · Einzel- oder Mehrfachkochplatten und Kochmulden
- 01.01.19728516.60.70.00.0eingeführt · Grillgeräte und Bratgeräte
- 01.01.19728516.60.80.00.0eingeführt · Einbau-Backöfen · zuletzt geändert 04.01.2025
- 01.01.19728516.60.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19728516.71.00.00.0eingeführt · Kaffeemaschinen und Teemaschinen
- 01.01.19728516.72.00.00.0eingeführt · Brotröster (Toaster)
- 01.01.19948516.79.20.00.0eingeführt · Fritteusen
- 01.01.20048516.79.70eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.11.2006
- 01.01.20068516.80.20eingeführt · mit einem Träger aus Isolierstoff versehen
- 01.01.20068516.80.80eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2026
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 8516
Welche Nummer aus Position 8516 gilt für Haartrockner und Kaffeemaschinen?
Haartrockner gehören in 8516.31.00.00.0 und Kaffeemaschinen sowie Teemaschinen in 8516.71.00.00.0. Warmwasserbereiter und Tauchsieder fallen dagegen unter Unterposition 8516.10.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex