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Position · 4-stelligZollaussetzungDual-Use

Position 8422 – Maschinen zum Spülen, Füllen und Verpacken

Position im Zolltarif

84Kapitel22Position

Zu dieser Position gehören Geschirrspülmaschinen, Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen und anderen Behältnissen, Maschinen zum Füllen, Verschließen, Versiegeln oder Etikettieren von Flaschen, Dosen oder Schachteln, Maschinen zum Verkapseln von Flaschen, Gläsern oder Tuben, andere Verpackungs- und Umhüllungsmaschinen einschließlich Schrumpffolienverpackungsmaschinen, Maschinen zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure sowie Teile dieser Geräte. Zentrifugen sowie Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen gehören in Position 8421, Waagen in Position 8423.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Zolltarifnummer aus Position 8422 gilt für Ihre Spülmaschine?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8422?

Die Position ist zunächst in Geschirrspülmaschinen unterteilt: Haushaltsgeschirrspülmaschinen (8422.11.00.00.0) und andere (8422.19.00.00.0). Danach folgen Maschinen zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen (8422.20.00.00.0), Maschinen zum Füllen, Verschließen, Versiegeln, Etikettieren oder Verkapseln (8422.30.00.00.0) sowie andere Maschinen zum Verpacken oder Umhüllen von Waren (8422.40.00.00.0). Teile sind in 8422.90 unterteilt: Teile von Geschirrspülmaschinen (8422.90.10.00.0) und andere Teile (8422.90.90.00.0).

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionGeschirrspülmaschinen; Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschließen, Versiegeln oder Etikettieren von Flaschen, Dosen, Schachteln, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verkapseln von …Diese Seite
Geschirrspülmaschinen
ZolltarifnummerHaushaltsgeschirrspülmaschinen
2,7 % · 5 vZTA
Zolltarifnummerandere
1,7 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerMaschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen
1,7 % · 2 vZTA
ZolltarifnummerMaschinen und Apparate zum Füllen, Verschließen, Versiegeln oder Etikettieren von Flaschen, Dosen, Schachteln, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verkapseln von Flaschen, Gläsern, Tuben oder ähnlichen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure
1,7 % · 56 vZTA
Zolltarifnummerandere Maschinen und Apparate zum Verpacken oder Umhüllen von Waren (einschließlich Schrumpffolienverpackungsmaschinen)
1,7 % · 17 vZTA
UnterpositionTeile
1,7 % · 72 vZTA
Zolltarifnummervon Geschirrspülmaschinen
Zolltarifnummerandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 8422

15 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8422. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8422

Rechts: wie viele der 7 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder1 von 7
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8422

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-297/1315.05.2014Das Urteil C-297/13 betrifft Anmerkung 2 Buchstabe a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8422

Die sieben Warennummern der Position 8422 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19728422.11.00.00.0eingeführt · Haushaltsgeschirrspülmaschinen
  2. 01.01.19728422.19.00.00.0eingeführt · andere
  3. 01.01.19728422.20.00.00.0eingeführt · Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen
  4. 01.01.19728422.30.00.00.0eingeführt · Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschließen, Versiegeln oder Etikettieren von … · zuletzt geändert 01.01.2019
  5. 01.01.19728422.40.00.00.0eingeführt · andere Maschinen und Apparate zum Verpacken oder Umhüllen von Waren (einschließlich … · zuletzt geändert 01.01.1996
  6. 01.01.19928422.90.10.00.0eingeführt · von Geschirrspülmaschinen
  7. 01.01.19928422.90.90.00.0eingeführt · andere

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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