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Kombinierte Nomenklatur · EUZollaussetzungRegistrierung

Warennummer 8708.50.99 – Andere Teile für Triebachsen und Achsen

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer erfasst Teile von Triebachsen mit Differenzial und von nicht angetriebenen Achsen für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, die nicht unter die übrigen Nummern der Unterposition 8708.50 fallen. Teile für nicht angetriebene Achsen fallen unter die Warennummer 8708.50.91. Die Nummern darunter richten sich nach der Art des Bauteils, etwa Antriebswellen, Gelenkgehäuse, Gleichlaufgelenke oder Lager.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 8708.50.99?

Die Zolltarifnummern darunter unterscheiden sich nach dem Bauteil. Zolltarifnummer 8708.50.99.10.0 gilt für einteilige mittelgelenklose Antriebswellen aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff mit einer Länge von 1 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 m, und einem Gewicht innerhalb der Grenzen dieser Nummer, 8708.50.99.25.0 für Gehäuse für Innengelenke von Gelenkwellen, 8708.50.99.35.0 für Gleichlaufgelenksätze und 8708.50.99.40.0 für Doppelflanschlager der dritten Generation. Weitere Zolltarifnummern erfassen Außengleichlaufgelenk-Kugelgehäuse (8708.50.99.45.0), Innengleichlaufgelenk-Tripodengehäuse (8708.50.99.50.0), Tripodensterne (8708.50.99.60.0) sowie bestimmte vormontierte oder montagefertige Bauteile für neue Mobilkrane (8708.50.99.70.0). Die Zolltarifnummer 8708.50.99.90.0 erfasst die übrigen Waren dieser Warennummer.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelZugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
PositionTeile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
UnterpositionTriebachsen mit Differenzial, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen versehen, und nicht angetriebene Achsen; Teile davon
andere
Teile
andere
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
Zolltarifnummereinteilige mittelgelenklose Antriebswelle aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff mit - einer Länge von 1 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 m, - einem Gewicht von 6 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 kg
3,5 % · 114 vZTA
ZolltarifnummerGehäuse für Innengelenk von Gelenkwellen (Tripoden-Gelenkgehäuse) zur Übertragung eines Drehmoments von Motor und Getriebe auf die Räder eines Kraftfahrzeugs, mit -einem Außendurchmesser von 67,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 84,5 mm, -3 kalt kalibrierten Laufrillen mit einem Durchmesser von 29,90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 36,60 mm, -einem Dichtungsdurchmesser von 34,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 41,0 mm, ohne Steigungswinkel, -einer Zahnwelle mit 21 Zähnen oder mehr, jedoch nicht mehr als 35, -einem Durchmesser des Lagersitzes von 25,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30,0 mm, auch mit Ölnuten
3,5 % · 114 vZTA
ZolltarifnummerGleichlaufgelenksatz zur Übertragung eines Drehmoments von Motor und Getriebe auf die Räder eines Kraftfahrzeugs, bestehend aus - einem Innenring mit 6 oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 Rillen für den Lauf der Kugeln des Kugellagers mit einem Durchmesser von 13,0mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 28,0mm, - einem Außenring mit 6 oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 Rillen für den Lauf der Kugeln, aus Stahl mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,45% oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,58%, mit einem Gewinde und einer Zahnwelle mit 22 Zähnen oder mehr, jedoch nicht mehr als 44, - einem kugelförmigen Käfig, der die Kugeln in den Rillen des Innen- und des Außenrings in der korrekten Winkellage hält, aus einem zum Aufkohlen geeigneten Material mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,14% oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,55%, - mit einer Fettkammer - geeignet zur Verwendung bei konstanter Geschwindigkeit und variierenden Beugungswinkeln von höchstens 52 Grad
3,5 % · 114 vZTA
ZolltarifnummerDoppelflanschlager der dritten Generation für Kraftfahrzeuge, - mit zweireihigem Kugellager, - auch mit Impuls- oder Encoderring, - auch mit ABS-Sensor, - auch mit Befestigungsschrauben zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87
3,5 % · 114 vZTA
ZolltarifnummerAußengleichlaufgelenk-Kugelgehäuse (Kugelschale) zur Übertragung eines Drehmoments von Motor und Getriebe auf die Räder eines Kraftfahrzeugs, in Form eines Außenrings, mit -6 oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 Kugellaufrillen, mit -einem Gewinde, -einem externen Keilwellenprofil mit 21 oder mehr, aber nicht mehr als 38 Zähnen, -für die Verwendung von Lagerkugeln aus Stahl mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,48 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,57 % -geschmiedet, gedreht, gefräst und gehärtet
3,5 % · 114 vZTA
ZolltarifnummerInnengleichlaufgelenk-Tripodengehäuse (Tripodenglocke) mit: -einem Außendurchmesser von 67,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 99,0 mm, -3 kalt kalibrierten Rollenführungen mit einem Durchmesser von 29,95 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 49,2 mm, -einer externen Keilwelle mit 21 oder mehr, jedoch nicht mehr als 41 Zähnen, -geschmiedet, gedreht, gerollt und gehärtet
3,5 % · 114 vZTA
ZolltarifnummerTripodenstern für Innengleichlaufgelenk, Teil des Antriebssystems des Fahrzeugs, mit: -3 Zapfen mit einem Durchmesser von 17,128 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25,468 mm, -geschmiedet, gedreht, aufgedornt und gehärtet
3,5 % · 114 vZTA
ZolltarifnummerBestimmte vormontierte oder montagefertige Bauteile für neue Mobilkrane
3,5 % · 114 vZTA
Zolltarifnummerandere
3,5 % · 114 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8708.50.99

PflichtRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) · ChinaGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Ausfuhr
KontrolleF-Gase · alle LänderEinfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Einfuhr · alle LänderEinfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderAusfuhr
KontrolleF-Gase · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Libyen, Iran, Haiti, Myanmar, Simbabwe, Sudan, Syrien, Südsudan, Venezuela, Zentralafrikanische RepublikSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 8708.50.99?

5 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 8708.50.99. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8708.50.99

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 87, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Zu Unterposition 8708.22 gehören: a) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, und b) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, sofern erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 3
3. „Teile“ und „Zubehör“ im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 4
4. In diesem Abschnitt werden: a) Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; b) schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; c) Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 5
5. Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar: a) in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge); b) in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen; c) in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können. Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden. Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.
Wortlaut · Kapitel 87, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

05Verlauf

Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 8708.50.99

Zum 01.01.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Die übrigen 8 Zolltarifnummern blieben unverändert.

  1. 01.01.20268708.50.99.35.0neu eingeführt · Gleichlaufgelenksatz zur Übertragung eines Drehmoments von Motor und Getriebe auf die Räder eines Kraftfahrzeugs, bestehend aus - einem Innenring mit 6 oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 Rillen für den Lauf der Kugeln des Kugellagers mit einem Durchmesser von 13,0mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 28,0mm, - einem Außenring mit 6 oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 Rillen für den Lauf der Kugeln, aus Stahl mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,45% oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,58%, mit einem Gewinde und einer Zahnwelle mit 22 Zähnen oder mehr, jedoch nicht mehr als 44, - einem kugelförmigen Käfig, der die Kugeln in den Rillen des Innen- und des Außenrings in der korrekten Winkellage hält, aus einem zum Aufkohlen geeigneten Material mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,14% oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,55%, - mit einer Fettkammer - geeignet zur Verwendung bei konstanter Geschwindigkeit und variierenden Beugungswinkeln von höchstens 52 Grad

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 8708.50.99

Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 8708.50.99 gilt für eine Antriebswelle aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff?

Zolltarifnummer 8708.50.99.10.0 gilt für einteilige mittelgelenklose Antriebswellen aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff mit einer Länge von 1 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 m, und einem Gewicht innerhalb der Grenzen dieser Nummer. Antriebswellen mit einer Länge außerhalb dieser Grenzen fallen nicht unter diese Zolltarifnummer.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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