01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0403.90.11.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0403.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0403.90.118-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0403.90.11.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0403.90.11.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0403.90.11.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0403.90.11.00.0?
- ×Joghurt0403.20
- ×aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao0403.90.71.00.0, 0403.90.73.00.0, 0403.90.79.00.0, 0403.90.91.00.0 und 2 weitere
- ×andere, also nicht: in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form0403.90.51.00.0, 0403.90.53.00.0, 0403.90.59.00.0, 0403.90.61.00.0 und 2 weitere
- ×andere, mit einem Milchfettgehalt von0403.90.31.00.0, 0403.90.33.00.0, 0403.90.39.00.0
- ×mehr als 1,5 bis 27 GHT0403.90.13.00.0
- ×mehr als 27 GHT0403.90.19.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0403.90.11.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 0403.90.11
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 0403.90.11.00.0 | 1,5 GHT oder weniger |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0403.90.11 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 0403.90.91 | 15 | Joghurt mit Kefirkulturen und Fruchtzubereitung mit Granatapfelsaftkonzentrat und Heidelbeeren. Quetschbeutel mit Schraubverschluss in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit Angaben auf Spanisch zur … |
| 0403.90.99 | 11 | Kefir mit Erdbeerzubereitung. Etikettierter Kunststoffbecher mit Abziehfolie in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit Angaben zur Warenbezeichnung, zum Inhalt (250 g), zum Vertreiber und zu den … |
| 0403.90.51 | 5 | Fermentiertes Milcherzeugnis Kunststoffbecher in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Angaben zur Warenbezeichnung, zum Inhalt (500 g), zum Vertreiber und zu den Zutaten. Nach den Antragsangaben … |
| 0403.90.53 | 3 | Kefir Laktosefreier Kefir ohne weitere Zusätze in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Angaben über den Inverkehrbringer, die Produktbezeichnung, den Inhalt einer Packung (150 g) und die … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0403.90.11.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (2)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.7211 | Peru | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.9003 | USA | 0 % | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 100,40 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 41 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Kolumbien | 80,30 EUR je 100 kg |
| Neuseeland | 62,75 EUR je 100 kg |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0403.90.11.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0403.90.11.00.0
Anmerkungen (2)
2. Joghurt im Sinne der Position 0403 kann eingedickt oder aromatisiert sein und Zusätze von Zucker oder anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen, Kakao, Schokolade, Gewürzen, Kaffee oder Kaffeeextrakten, Pflanzen, Pflanzenteilen, Getreide oder Backwaren enthalten, sofern keiner der zugesetzten Stoffe dazu dient, natürliche Milchbestandteile ganz oder teilweise zu ersetzen, und die Ware ihren wesentlichen Charakter als Joghurt behält.
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0403.90.11 bis 0403.90.99 | andere Siehe die Erläuterung zu den Unterpositionen 0403.20.11 bis 0403.20.99. Hierher gehören nicht die in den Erläuterungen zu den Unterpositionen 0406.10.30 bis 0406.10.80, dritter Absatz, beschriebenen Erzeugnisse der Art „Cagliata“. |
Einreihungsverordnungen (5)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 1160/9802.06.1998 | Ein Erzeugnis aus Milchpulver mit Milchsäurebakterien und inaktivierter Milchhefe, mit den dort genannten Analysewerten, wurde in die Warennummer 0403.90.13 eingereiht. | 0403.90.13 |
| 1160/9802.06.1998 | Milchpulver mit 0,6 % Milchfett und 2 bis 27 Millionen lebenden Milchsäurebakterien je Gramm wurde in die Warennummer 0403.90.11 eingereiht und gilt wegen des geringen Gehalts an Mikroorganismen nicht als Kultur von Mikroorganismen. | 0403.90.11 |
| 1160/9802.06.1998 | Eine Mischung aus Lactose, Casein, Milchalbuminen, Milchglobulinen und Milchfett mit sporenbildenden Mikroorganismen in Pulverform wurde in die Warennummer 0403.90.13 eingereiht. | 0403.90.13 |
| 2291/9313.08.1993 | Ein dickflüssiges, joghurtartiges Erzeugnis mit Aprikosenpülpe, Zucker und Stabilisatoren wurde in die Warennummer 0403.90.91 eingereiht. | 0403.90.91 |
| 1533/9212.06.1992 | Ein hellgelbes Pulver mit dem Geschmack von getrockneter Milch, das als mit Milchfett angereichertes süßes Buttermilchpulver gehandelt wird, wurde in die Warennummer 0403.90.13 eingereiht. | 0403.90.13 |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 04 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0403.90.11
- 01.01.19720403.90.11gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „1,5 GHT oder weniger“
- 01.01.19720403.90.11.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „1,5 GHT oder weniger“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0403.90.11.00.0
Welche Waren gehören nicht in die Zolltarifnummer 0403.90.11.00.0?
Erzeugnisse der Art „Cagliata“ gehören nicht in diese Zolltarifnummer. Joghurt gehört in die Unterposition 0403.20.
Gilt für die Zolltarifnummer 0403.90.11.00.0 bei der Einfuhr von Waren aus Belarus ein Zusatzzoll?
Für Waren mit Ursprung Belarus gilt bei der Einfuhr unter dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gilt für die Zolltarifnummer 0403.90.11.00.0 bei der Einfuhr von Waren aus Russland ein Zusatzzoll?
Für Waren mit Ursprung Russland gilt bei der Einfuhr unter dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Welche Kontrolle gilt bei der Einfuhr unter der Zolltarifnummer 0403.90.11.00.0?
Bei der Einfuhr gilt für Waren tierischen Ursprungs eine Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle. Für alle Länder ist als Unterlage das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) angegeben.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile