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Zolltarifnummer 0403.90.51.00.0 – Fermentierte Milch, Fett bis 3 GHT

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst fermentierte oder gesäuerte Milcherzeugnisse, die kein Joghurt sind, weder aromatisiert noch mit Früchten, Nüssen oder Kakao versetzt sind, nicht in fester Form vorliegen, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln sind und einen Milchfettgehalt von 3 GHT oder weniger haben. Mit mehr als 3 bis 6 GHT Milchfett gehört die Ware in die Zolltarifnummer 0403.90.53.00.0, mit mehr als 6 GHT in die Zolltarifnummer 0403.90.59.00.0. Die vZTA-Beispiele betreffen Ware in Aufmachung für den Einzelverkauf, etwa in Kunststoffbechern, Kunststoffeimern oder Quetschbeuteln.

Typische Waren:Fermentierte MilcherzeugnisseJoghurt mit KefirkulturenKefir

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0403.90.51.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelMilch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
PositionJoghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao
UnterpositionJoghurt
Unterpositionandere
weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao
andere
ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von
Zolltarifnummer3 GHT oder wenigerDiese Seite
Zolltarifnummermehr als 3 bis 6 GHT
Zolltarifnummermehr als 6 GHT
Unterpositionandere, mit einem Milchfettgehalt von

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0403.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0403.90.518-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0403.90.51.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0403.90.51.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0403.90.51.00.0?

Kapitel 04 Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher … › 0403 Joghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm …
✓andere, also nicht: JoghurtDie Ware ist ein fermentiertes oder gesäuertes Milcherzeugnis und kein Joghurt im Sinne der Position 0403. Joghurt mit den zulässigen Zusätzen nach Kapitel 4, Anmerkung 2, gehört zur Alternative Joghurt auf dieser Seite.
✓weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder KakaoDie Ware ist weder aromatisiert noch enthält sie Zusätze von Früchten, Nüssen oder Kakao. Aromatisierte Ware oder Ware mit diesen Zusätzen gehört zur anderen Alternative auf dieser Seite.
✓andere, also nicht: in Pulverform, granuliert oder in anderer fester FormDie Ware liegt nicht als Pulver, in Granulatform oder in anderer fester Form vor. Die vZTA-Beispiele betreffen Becher, Eimer und Quetschbeutel.
✓ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt vonDie Ware enthält keinen Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln. Mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln gehört die Ware zu einer anderen Alternative dieser Liste.
✓3 GHT oder wenigerDer Milchfettgehalt beträgt höchstens 3 GHT. Bei einem höheren Milchfettgehalt gelten die Alternativen mit mehr als 3 bis 6 GHT und mit mehr als 6 GHT. Die vZTA-Beispiele geben den Milchfettgehalt nach den Antragsangaben mit 3 GHT oder weniger an.
0403.90.51.00.0Fermentierte Milcherzeugnisse, Fett bis 3 GHT

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0403.90.51.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0403.90.51

ZolltarifnummerWortlaut
0403.90.51.00.03 GHT oder weniger

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0403.90.51 eingereiht

5 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland4
Spanien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI10871/26-1DeutschlandFermentiertes Milcherzeugnis Kunststoffbecher in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Angaben zur Warenbezeichnung, zum …19.07.2029
DEBTI16689/26-1DeutschlandJoghurt mit Kefirkulturen und Zusatz von Vitaminen. Kunststoffeimer mit Deckel in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit …28.06.2029
DEBTI23394/25-1DeutschlandJoghurt mit Kefirkulturen und Zusatz von Vitaminen. Es wurden ein Etikettentwurf der für den Einzelverkauf aufgemachten …05.10.2028
DEBTI13649/24-1DeutschlandJoghurt griechischer Art, Natur. Joghurt griechischer Art in Aufmachung für den Einzelverkauf im 1,1-kg-Becher. …11.07.2027
ESBTI2025SOL708SpanienKefir 0 % mit einem Fettgehalt von weniger als 3 %. Er wird in Packungen zu 250 Gramm angeboten. Enthält kein Gluten. …09.06.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0403.90.9115Joghurt mit Kefirkulturen und Fruchtzubereitung mit Granatapfelsaftkonzentrat und Heidelbeeren. Quetschbeutel mit Schraubverschluss in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit Angaben auf Spanisch zur …
0403.90.9911Kefir mit Erdbeerzubereitung. Etikettierter Kunststoffbecher mit Abziehfolie in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit Angaben zur Warenbezeichnung, zum Inhalt (250 g), zum Vertreiber und zu den …
0403.90.533Kefir Laktosefreier Kefir ohne weitere Zusätze in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Angaben über den Inverkehrbringer, die Produktbezeichnung, den Inhalt einer Packung (150 g) und die …
0403.90.613Joghurt, natur, pasteurisiert, 0,1 % Fett im Milchanteil, mit Zuckerzusatz. Andere fermentierte oder gesäuerte Milch, weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao, nicht in …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0403.90.51.00.0

€
0403.90.51.00.0Drittlandszoll20,50 EUR je 100 kg–––
0403.90.51.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll20,50 EUR je 100 kg + 50 %–––
0403.90.51.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll20,50 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7211Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.9003USA0 %seit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 20,50 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 41 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Kolumbien16,40 EUR je 100 kg
Neuseeland12,81 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0403.90.51.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0403.90.51.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 4, Anmerkung 2
2. Joghurt im Sinne der Position 0403 kann eingedickt oder aromatisiert sein und Zusätze von Zucker oder anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen, Kakao, Schokolade, Gewürzen, Kaffee oder Kaffeeextrakten, Pflanzen, Pflanzenteilen, Getreide oder Backwaren enthalten, sofern keiner der zugesetzten Stoffe dazu dient, natürliche Milchbestandteile ganz oder teilweise zu ersetzen, und die Ware ihren wesentlichen Charakter als Joghurt behält.
Wortlaut · Kapitel 4, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0403.90.11 bis 0403.90.99andere Siehe die Erläuterung zu den Unterpositionen 0403.20.11 bis 0403.20.99. Hierher gehören nicht die in den Erläuterungen zu den Unterpositionen 0406.10.30 bis 0406.10.80, dritter Absatz, beschriebenen Erzeugnisse der Art „Cagliata“.

Einreihungsverordnungen (5)

VerordnungWareNummer
1160/9802.06.1998Ein Erzeugnis aus Milchpulver mit Zusatz von Milchsäurebakterien und inaktivierter Milchhefe ist in die Warennummer 0403.90.13 eingereiht.0403.90.13
1160/9802.06.1998Milchpulver mit einem Gehalt von 2 bis 27 Millionen lebenden Milchsäurebakterien je Gramm ist in die Warennummer 0403.90.11 eingereiht.0403.90.11
1160/9802.06.1998Eine pulverförmige Mischung aus Lactose, Casein, Milchalbuminen, Milchglobulinen und Milchfett mit sporenbildenden Mikroorganismen ist in die Warennummer 0403.90.13 eingereiht.0403.90.13
2291/9313.08.1993Ein dickflüssiges Erzeugnis mit Joghurtgeschmack, mit Aprikosenpülpe und Zucker, ist der Warennummer 0403.90.91 zugeordnet.0403.90.91
1533/9212.06.1992Hellgelbes Pulver mit Geschmack von getrockneter Milch und angereichertem Milchfett ist in die Warennummer 0403.90.13 eingereiht.0403.90.13

Alle Anmerkungen zu Kapitel 04 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0403.90.51

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 2.
  1. 01.01.19720403.90.51gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „3 GHT oder weniger“
  2. 01.01.19720403.90.51.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „3 GHT oder weniger“
  3. 01.01.19900403.90.51unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0403.90.51
  4. 01.01.19900403.90.51.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0403.90.51
  5. 01.01.19920403.90.51wieder anmeldefähig · aus 0403.90.51
  6. 01.01.19920403.90.51.00.0wieder anmeldefähig · aus 0403.90.51

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0403.90.51.00.0

Gehört Cagliata unter 0403.90.51?

Nein. Die Cagliata im dritten Absatz der Erläuterungen zu 0406.10.30 bis 0406.10.80 gehört nicht in den Bereich 0403.90.11 bis 0403.90.99, zu dem die Warennummer 0403.90.51 gehört.

Welcher Zusatzzoll gilt unter 0403.90.51 für Waren aus Belarus?

Für Waren mit Ursprung Belarus gilt unter 0403.90.51 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Welcher Zusatzzoll gilt unter 0403.90.51 für Waren aus Russland?

Für Waren mit Ursprung Russland gilt unter 0403.90.51 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Braucht Ware unter 0403.90.51 bei der Einfuhr eine Veterinärkontrolle?

Ja, bei der Einfuhr von Waren tierischen Ursprungs wie Milcherzeugnissen unter 0403.90.51 gilt eine Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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