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Zolltarifnummer 0403.90.93.00.0 – Fermentierte Milch 3 bis 6 GHT Fett

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst andere Erzeugnisse der Position 0403, die kein Joghurt sind, nicht aromatisiert sind und keinen Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao haben, mit einem Milchfettgehalt von mehr als 3 bis 6 GHT. Ware mit 3 GHT Milchfett oder weniger gehört in 0403.90.91.00.0, Ware mit mehr als 6 GHT in 0403.90.99.00.0. Nicht hierher gehören Erzeugnisse der Art „Cagliata“, die in den Erläuterungen zu den Warennummern 0406.10.30 bis 0406.10.80 beschrieben sind.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0403.90.93.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelMilch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
PositionJoghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao
UnterpositionJoghurt
Unterpositionandere
aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao
andere, mit einem Milchfettgehalt von
Zolltarifnummer3 GHT oder weniger
Zolltarifnummermehr als 3 bis 6 GHTDiese Seite
Zolltarifnummermehr als 6 GHT

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0403.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0403.90.938-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0403.90.93.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0403.90.93.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0403.90.93.00.0?

Kapitel 04 Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher … › 0403 Joghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm …
✓andere, also nicht: Joghurt
✓aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder KakaoDie Ware ist nicht aromatisiert und hat keinen Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao. Aromatisierte Ware oder Ware mit solchen Zusätzen fällt aus dieser Gruppe heraus.
✓andere, mit einem Milchfettgehalt von, also nicht: in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von
✓mehr als 3 bis 6 GHTDer Milchfettgehalt muss mehr als 3 GHT und höchstens 6 GHT betragen. Bei 3 GHT oder weniger oder bei mehr als 6 GHT Milchfett gehört die Ware in eine der Nachbargruppen.
0403.90.93.00.0Fermentierte Milch, 3 bis 6 GHT Fett

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0403.90.93.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0403.90.93

ZolltarifnummerWortlaut
0403.90.93.00.0mehr als 3 bis 6 GHT

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0403.90.93 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0403.90.9115Joghurt mit Kefirkulturen und Fruchtzubereitung mit Granatapfelsaftkonzentrat und Heidelbeeren. Quetschbeutel mit Schraubverschluss in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit Angaben auf Spanisch zur …
0403.90.9911Kefir mit Erdbeerzubereitung. Etikettierter Kunststoffbecher mit Abziehfolie in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit Angaben zur Warenbezeichnung, zum Inhalt (250 g), zum Vertreiber und zu den …
0403.90.515Fermentiertes Milcherzeugnis Kunststoffbecher in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Angaben zur Warenbezeichnung, zum Inhalt (500 g), zum Vertreiber und zu den Zutaten. Nach den Antragsangaben …
0403.90.533Kefir Laktosefreier Kefir ohne weitere Zusätze in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Angaben über den Inverkehrbringer, die Produktbezeichnung, den Inhalt einer Packung (150 g) und die …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0403.90.93.00.0

€
0403.90.93.00.0Drittlandszoll8,3 % + 17,10 EUR je 100 kg–––
0403.90.93.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll8,3 % + 17,10 EUR je 100 kg + 50 %–––
0403.90.93.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll8,3 % + 17,10 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7211Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.9003USA0 %seit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 8,3 % + 17,10 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 45 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Armenienneu seit 10.10.20260 % + 17,10 EUR je 100 kg
APS+-Länder0 % + 17,10 EUR je 100 kg
APS-Länder (allgemeine Regelung)4,8 % + 17,10 EUR je 100 kg
Algerien0 % + 17,10 EUR je 100 kg
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)0 % + 17,10 EUR je 100 kg
Färöer0 % + 17,10 EUR je 100 kg
Island0 % + 17,10 EUR je 100 kg
Kolumbien6,6 % + 13,60 EUR je 100 kg
Mexiko0 % + 17,10 EUR je 100 kg
Neuseeland5,1 % + 10,69 EUR je 100 kg
Norwegen0 % + 17,10 EUR je 100 kg
Syrien0 % + 17,10 EUR je 100 kg
Südafrika0 % + 17,10 EUR je 100 kg
Tunesien0 % + 17,10 EUR je 100 kg
TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr0 % + 17,10 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0403.90.93.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0403.90.93.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 4, Anmerkung 2
2. Joghurt im Sinne der Position 0403 kann eingedickt oder aromatisiert sein und Zusätze von Zucker oder anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen, Kakao, Schokolade, Gewürzen, Kaffee oder Kaffeeextrakten, Pflanzen, Pflanzenteilen, Getreide oder Backwaren enthalten, sofern keiner der zugesetzten Stoffe dazu dient, natürliche Milchbestandteile ganz oder teilweise zu ersetzen, und die Ware ihren wesentlichen Charakter als Joghurt behält.
Wortlaut · Kapitel 4, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0403.90.11 bis 0403.90.99andere Siehe die Erläuterung zu den Unterpositionen 0403.20.11 bis 0403.20.99. Hierher gehören nicht die in den Erläuterungen zu den Unterpositionen 0406.10.30 bis 0406.10.80, dritter Absatz, beschriebenen Erzeugnisse der Art „Cagliata“.

Einreihungsverordnungen (5)

VerordnungWareNummer
1160/9802.06.1998Ein Milchpulver-Erzeugnis mit Zusatz von Milchsäurebakterien und inaktivierter Milchhefe wurde in die Warennummer 0403.90.13 eingereiht.0403.90.13
1160/9802.06.1998Milchpulver mit 0,6 % Milchfett und einem Gehalt von 2 bis 27 Millionen lebenden Milchsäurebakterien je Gramm wurde in die Warennummer 0403.90.11 eingereiht.0403.90.11
1160/9802.06.1998Eine Mischung aus Lactose, Casein, Milchalbuminen, Milchglobulinen und Milchfett mit sporenbildenden Mikroorganismen in Pulverform wurde in die Warennummer 0403.90.13 eingereiht.0403.90.13
2291/9313.08.1993Ein dickflüssiges Erzeugnis mit Joghurtgeschmack, Aprikosenpülpe und weniger als 3 GHT Milchfett wurde in die Warennummer 0403.90.91 eingereiht.0403.90.91
1533/9212.06.1992Ein hellgelbes Pulver mit dem Geschmack getrockneter Milch, gehandelt als „mit Milchfett angereichertes süßes Buttermilchpulver“, wurde in die Warennummer 0403.90.13 eingereiht.0403.90.13

Alle Anmerkungen zu Kapitel 04 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0403.90.93

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 2.
  1. 01.01.19720403.90.93gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mehr als 3 bis 6 GHT“
  2. 01.01.19720403.90.93.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mehr als 3 bis 6 GHT“
  3. 01.01.19940403.90.93unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0403.90.93
  4. 01.01.19940403.90.93.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0403.90.93
  5. 01.01.20050403.90.93wieder anmeldefähig · aus 0403.90.93
  6. 01.01.20050403.90.93.00.0wieder anmeldefähig · aus 0403.90.93

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0403.90.93.00.0

Gehört Cagliata unter 0403.90.93?

Nein, Erzeugnisse der Art „Cagliata“ gehören nicht in die Warennummern 0403.90.11 bis 0403.90.99, zu denen auch 0403.90.93 zählt. Sie sind in den Erläuterungen zu den Warennummern 0406.10.30 bis 0406.10.80, dritter Absatz, beschrieben.

Welcher Zusatzzoll gilt für Waren mit Ursprung Belarus unter 0403.90.93?

Für Waren mit Ursprung Belarus gilt unter 0403.90.93 ein Zusatzzoll. Bei Waren anderen Ursprungs fällt er nur an, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Welcher Zusatzzoll gilt für Waren mit Ursprung Russland unter 0403.90.93?

Für Waren mit Ursprung Russland gilt unter 0403.90.93 ein Zusatzzoll. Bei Waren anderen Ursprungs trifft er nur zu, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt bei der Einfuhr unter 0403.90.93 eine Veterinärkontrolle?

Bei der Einfuhr gilt an der Grenzkontrollstelle eine amtliche Veterinärkontrolle, die für Waren tierischen Ursprungs gilt. Als Unterlage ist das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) genannt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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